Vorlage an den Landrat


3. Begründung / Bedarf

Die Räumlichkeiten der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden genügen den heutigen Nutzungsanforderungen bereits seit längerem nicht mehr. Infolge neuer Gesetzgebungen wie die neue Strafprozessordnung wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, die aufgrund der nicht existierenden Raumressourcen ausgelagert werden mussten. Diese "Notlösungen" sind aufwändig und unbefriedigend, da sie die betrieblichen Abläufe behindern und erschweren.


Auch das Angebot an Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Landschaft wird der heutigen Nachfrage und Gefangenenstruktur nicht mehr gerecht. Es müssen unterschiedliche Haftarten vollzogen werden, welche differenzierte Anforderungen aufweisen bzw. erfüllen müssen:

Das ist mit den heutigen Strukturen nicht zu gewährleisten; auch die zu kleinen Zellen und die ungenügende Infrastruktur in Arlesheim können nicht mittels baulicher Massnahmen vor Ort behoben werden.




3.1. Heutige Situation


Gerichte


Die beiden Abteilungen Zivil- und Strafrecht sowie Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichtes befinden sich zusammen mit dem Strafgericht und dem Bezirksgericht Liestal im Gerichtsgebäude am Bahnhofplatz 16 bzw. an der Poststrasse 3 in Liestal. Aufgrund der fehlenden räumlichen Kapazitäten wurden die Abteilungen Verwaltungs- und Verfassungsrecht des Kantonsgerichtes sowie die Justizverwaltung in der Liegenschaft Poststrasse 3 untergebracht. Auch Arbeitsplätze des Strafgerichtes mussten ausgelagert werden. Diese befinden sich heute am Bahnhofplatz 8 in Liestal.


Die Säle im Gerichtsgebäude werden von allen Gerichten (Kantonsgericht, Strafgericht, Bezirksgericht Liestal, Verfahrensgericht in Strafsachen sowie Steuer- und Enteignungsgericht) gemeinsam genutzt. Sehr aufwändige Verhandlungen über mehrere Tage oder Wochen müssen im Polizeigebäude "Gutsmatte" abgehalten werden.


Das Steuer- und Enteignungsgericht konnte bis heute räumlich nicht zusammengeführt werden. Die Abteilung Steuergericht befindet sich in der Liegenschaft Kreuzbodenweg 1, wohingegen sich die Abteilung Enteignungsgericht gemeinsam mit dem Verfahrensgericht in Strafsachen die Räumlichkeiten an der Kanonengasse 20 teilt.


Staatsanwaltschaft


Bereits vor Jahren bestanden bei der Staatsanwaltschaft räumlich problematische Arbeitsbedingungen, die sich zunehmend verschlechtert haben. Sie manifestieren sich in akuter Raumknappheit. Bereits im Gerichtsgebäude am Bahnhofplatz in Liestal, wo die Staatsanwaltschaft bis September 2000 untergebracht war, existierten keine Raumreserven. Zur Entlastung der Gerichte wurde die Staatsanwaltschaft im Oktober 2000 aus dem Gerichtsgebäude ausgelagert. Seitdem stehen der Staatsanwaltschaft als Übergangslösung Räumlichkeiten am Bahnhofplatz 3a in Liestal zur Verfügung, ohne dass das Raumproblem dadurch behoben worden ist. Infolge der weiteren Zunahme der Strafverfahren und des Arbeitsvolumens mussten einige Mitarbeitende in externen Räumlichkeiten in der Allee 9 in Liestal untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft wird in der 2. Jahreshälfte 2004 die heutigen Räumlichkeiten des Ombudsmans am Bahnhofplatz 3a übernehmen können. Auf diese Weise werden die akuten Platzprobleme bei der Staatsanwaltschaft zwar entschärft, aber nicht gelöst. Die Staatsanwaltschaft wird auch weiterhin Büroraum an ihrem heutigen 2. Standort an der Allee 9 in Liestal beanspruchen müssen.


Besonderes Untersuchungsrichteramt / Statthalteramt Arlesheim


Ebenfalls in Liestal untergebracht ist das Besondere Untersuchungsrichteramt. Die Räumlichkeiten, die im UBS-Gebäude in der Rheinstrasse 12 gemietet wurden, können den Platzbedarf des BUR jedoch bereits seit längerem nicht mehr decken. Aus diesem Grund werden in Kürze weitere Flächen im Gebäude angemietet, die zumindest vorübergehend zu einer Entlastung der Situation beitragen können.


Das Statthalteramt Arlesheim hat seinen Standort am Domplatz in Arlesheim. Zusätzlich zu den Liegenschaften Kirchgasse 5 und Kirchgasse 7 belegt das Statthalteramt auch einige Räumlichkeiten in der Bezirksschreiberei am Domplatz 9/11. Aufgrund der nicht vorhandenen Raumreserven mussten als vorübergehende Lösung weitere Räumlichkeiten in der Baslerstrasse 93 in Arlesheim angemietet werden.


Bezirksgefängnisse


Im Kanton Basel-Landschaft bestehen heute vier Bezirksgefängnisse (Arlesheim, Laufen,
Liestal, Sissach), wovon zurzeit drei (Arlesheim, Liestal, Sissach) in Betrieb sind. Mittels verschiedener baulicher oder nutzungstechnischer Massnahmen konnte die steigende Nachfrage in den letzten Jahren abgedeckt werden. Hinzu kommt eine verbindliche Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, insbesondere im Bereich Ausschaffungshaft und Jugendliche.


Aufgrund der durchweg hohen Belegungszahlen in den Gefängnissen des Kantons wurden im Herbst 2000 zehn provisorische Containerplätze (5 Zweierzellen) im Spazierhof des Bezirksgefängnis Arlesheim an der Kirchgasse 3 realisiert. Die zulässige Betriebsdauer wurde per Bauauflage auf fünf Jahre begrenzt. Die Verlängerung der Standbewilligung wurde für weitere fünf Jahre beantragt, d.h. bis zum Bezug des neuen Strafjustizzentrums in Muttenz. Inklusive dieser provisorischen Plätze stehen somit zurzeit dem Kanton Basel-Landschaft 34 Haftplätze in Arlesheim, 31 Plätze in Liestal sowie 13 Plätze in Sissach zur Verfügung. Im Rahmen der Sparmassnahmen (GAP) ist jedoch geplant, das Bezirksgefängnis in Sissach provisorisch zu schliessen, weil kleine Gefängnisse nicht effizient betrieben werden können; die derzeit dort untergebrachten Ausschaffungshäftlinge werden dann im Rahmen der erwähnten Vereinbarung mit Basel-Stadt ins Bässlergut verlegt.




3.2. Betriebliche, räumliche und infrastrukturelle Mängel


Die heutige Situation im Bereich der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden muss auf Grund der behelfsmässigen Ausplatzierungen von Arbeitsplätzen und den z.T. prekären räumlichen Gegebenheiten als ungenügend bezeichnet werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass selbst in den zusätzlich angemieteten Liegenschaften keine Raumreserven zur Verfügung stehen.


Die bisher verfolgte Strategie der "kleinen Schritte" (Provisorien, Auslagerungen) ist an ihre Grenzen gestossen und kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht länger als Lösung dienen. Die Institutionen und Dienststellen sind verzettelt, die Funktionen verzerrt und die betrieblichen Abläufe ineffizient. Zudem können in weiten Bereichen die vorgegebenen Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten werden.


Gerichte


Die in nicht ausreichender Anzahl vorhandenen Gerichtssäle sowie die fehlenden Neben- und Warteräume stellen für die Gerichte in Liestal das grösste räumliche Problem dar. Alle Gerichte teilen sich gemeinsam 2 Säle für Kammersitzungen sowie ein Sitzungszimmer für Präsidialverhandlungen. Diese Überbelegung der Säle lässt keine Flexibilität zu und erschwert die Terminfindung für kurzfristig angesetzte Verhandlungen.


Die Säle verfügen über eine ungeeignete Beleuchtung und - im Falle des kleinen Sitzungszimmers - eine schlechte Belüftung. Das Sicherheitskonzept des Gerichtsgebäudes ist ungenügend und die fehlenden Wartezonen, Warteräume und Toiletten für Publikum, Parteien und Zeugen erschweren einen gesetzeskonformen Ablauf der Verhandlungen. Zudem sind keine Nebenräume für die Presse und Anklagevertretung vorhanden.


Auch im Bürobereich stossen die Gerichte räumlich gesehen an ihre Grenzen. Im Juni 2002 wurde bereits ein auf fünf Jahre begrenztes Provisorium, angebaut an das Gerichtsgebäude am Bahnhof Liestal, mit elf Arbeitsplätze bereitgestellt. Speziell die Kanzleien sind überbelegt und versinken in den Aktenbergen, für die es kaum oder zum Teil nur ungeeignete Ablagemöglichkeiten gibt. Es sind keine separaten Räume für die Akteneinsicht vorhanden, diese finden notgedrungen zumeist ebenfalls in den Kanzleien statt. Auch die Büros der Gerichtsschreiber bieten oftmals nicht einmal ausreichende Ablageflächen.


Abgesehen davon, dass in keiner der Liegenschaften, die durch die Gerichte belegt sind, Reserve-Arbeitsplätze oder gar Reserve-Büros vorhanden sind, fehlt es auch an Arbeitsplätzen für Vizepräsidenten und nebenamtliche Richter. Es sind keine Sitzungszimmer vorhanden, Besprechungen finden in den Präsidentenbüros oder im Pausenraum, der zumeist auch Bibliothek ist, statt und blockieren diesen dann über Stunden. Weiter fehlt Archivraum. Diese Raumknappheit behindert und erschwert die Aufgabenerfüllung der Gerichte erheblich.


Behörden der Strafverfolgung


Die Platzverhältnisse sind bei den untersuchten Behörden der Strafverfolgung (Staatsanwaltschaft, Statthalteramt und Besonderes Untersuchungsrichteramt) als ungenügend zu bezeichnen. Die meisten Räumlichkeiten entsprechen in Bezug auf Grösse und Funktionalität nicht den heutigen Anforderungen und es sind auch hier keine Raumreserven vorhanden.


Die Staatsanwaltschaft hat insbesondere unter den fehlenden Nutzflächen zu leiden. Es sind weder Sitzungszimmer, noch Pausenraum oder Bibliothek und auch, keine eigenen Toiletten vorhanden. Der einzige Wasseranschluss befindet sich im Büro einer Staatsanwältin, was einen nicht zumutbaren Störfaktor darstellt. Die Büros der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sind zu klein, überladen und bieten kaum Möglichkeit für eine Besprechung. Die Doppelbesetzung einiger Büros ist mit Nachteilen verbunden, da dies der Funktion nicht entspricht.


Auch im Bereich der Kanzlei sind die Räumlichkeiten viel zu klein. Es gibt kaum Ablagemöglichkeiten, grössere Aktenanlieferungen führen zu chaotischen Verhältnissen in der überbesetzten Kanzlei. Hinzu kommt, dass sich auch die Kopierer und Drucker in der Kanzlei befinden so dass ein ungestörtes, konzentriertes Arbeiten kaum möglich ist. Zudem fehlt ein geeigneter Raum für die Akteneinsicht und das Beschlagnahmegut, das in einer ungesicherten, kleinen Nische gelagert wird. Ferner fehlt der dringend benötigte Raum für die Archivierung der seit 1. Januar 2000 durch die Staatsanwaltschaft erlassenen Erstellungsbeschlüsse. Es fehlt an effizienten Betriebsbedingungen, um die steigende Zahl an Strafverfahren und das stetig anwachsende Aktenvolumen sinnvoll bewältigen zu können. Die behelfsmässige Ausplatzierung von Arbeitsplätzen ohne Sekretariatsinfrastruktur an die Allee 9 erschwert die betrieblichen Abläufe zusätzlich und behindert die Aufgabenerfüllung.


Das Statthalteramt Arlesheim ist über mehrere Gebäude und Flügel verteilt. Die Gebäudestrukturen sind verwinkelt, die Wege sehr weit. Die heutigen Sicherheitsvorschriften können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden. Die Kanzlei ist völlig offen und ungesichert. Die Räumlichkeiten sind überbelegt und durch die gleichzeitige Nutzung als Schalter stark frequentiert. Dieser Zustand wird verstärkt durch die Tatsache, dass kein Wartezimmer und Akteneinsichtsraum vorhanden ist.


Die Einvernahmen werden in den Büros der Untersuchungsbeamten durchgeführt. Diese sind zum grossen Teil für diese Funktion aufgrund der Grösse (teilweise Raumgrössen um 10 m 2 ) völlig ungeeignet. Grössere Einvernahmen sind nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Zudem bieten die Büros kaum Möglichkeit für Aktenablage.


Aufgrund der zumeist grossen Verfahren und dem daraus resultierenden umfangreichen Aktenmaterial fehlen auch den Büros des Besonderen Untersuchungsrichteramtes ausreichende Ablagemöglichkeiten. Einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können schlichtweg aus Platzgründen Fälle nicht übernehmen. Der wachsende Aufgabenbereich führt zudem auch beim BUR zu personellen Engpässen, die aufgrund der heutigen räumlichen Situation kaum gelöst werden können. Auch hier ist ein Mangel an Nutzflächen festzustellen, es stehen nicht genügend Sitzungszimmer zur Verfügung, es gibt keine Bibliothek und im Pausenraum befinden sich auch die Kopierer.


Bei allen Institutionen und Dienststellen sind die zur Verfügung stehenden Parkplätze nicht ausreichend. Dies erschwert die täglichen umfangreichen Aktentransporte und macht es gerade älteren und behinderten Personen schwer, die Akteneinsicht zu nutzen.


Bezirksgefängnis Arlesheim


Als Dienstleister für Strafverfolgungsbehörden und Polizei ist es Kernaufgabe eines Gefängnisses, jederzeit Haftplätze für die Aktionen von Polizei und Statthalterämter bereitzustellen. Da jedoch die Auslastung der Bezirksgefängnisse auch im Kanton Basel-Landschaft starken und teilweise kurzfristigen Schwankungen unterliegt, ist dies häufig nur schwer umsetzbar. Das heutige Platzangebot muss als knapp bezeichnet werden, daran konnten auch die Plätze im Zellencontainer des Bezirksgefängnisses Arlesheim nur wenig ändern. Diese Situation wird mit der Schliessung des Gefängnisses in Sissach weiter verschärft.


Die Unterbringung der Häftlinge erfolgt in Zellen, die den heutigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Grösse nicht mehr entsprechen. Es gibt keine Frischluftzufuhr und im Containertrakt kein direktes Tageslicht. Auch im Hinblick auf die Unterbringung verschiedener Haftarten sowie die gesetzlichen Trennungsvorschriften kann das Bezirksgefängnis in Arlesheim vielen Anforderungen aus baulichen Gründen nicht gerecht werden. Eine ausreichende Trennung der verschiedenen Haftarten, welche einerseits den Anforderungen der Verfahrensleitungen und anderseits den Besonderheiten der einzelnen Haftregimes oder den Rechten der Inhaftierten genügend Rechnung tragen könnte, besteht nicht und ist im gegebenen baulichen Rahmen nicht realisierbar. Es besteht keine Möglichkeit für adäquat differenzierte Haftregimes und auch keine Flexibilität hinsichtlich der Grösse der einzelnen Abteilungen.


Auch Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume, Räume für medizinische Betreuung oder Büros für Seelsorger etc. fehlen gänzlich. Der vorhandene zentrale Arbeitsraum ist für die Funktion kaum geeignet. Die bestehenden Räumlichkeiten für Einvernahmen und Besucher und Besucherinnen sind bezüglich Grösse und Anzahl absolut ungenügend. Durch die umbaute Lage ist auch die Warenzulieferung erschwert; grössere Lastwagen können nicht nahe genug ans Gefängnis heran und selbst ein Ausladen auf öffentlicher Strasse ist kaum möglich, weil der Belag (Pflaster) den Einsatz von geeigneten Transportgeräten verunmöglicht (abgesehen davon, dass deshalb dafür keine Insassen beigezogen werden können und die Betreuer und Betreuerinnen dies aus Kapazitätsgründen nicht alleine machen können); damit wird die ohnehin schwierige Beschaffung von Insassenarbeit praktisch verunmöglicht.


Der Verwaltungstrakt kann durch Besucher und Besucherinnen ohne Möglichkeit einer vorhergehenden Personenkontrolle betreten werden. Hier findet auch die Aufnahme und Registrierung des Insassen statt. Es gibt einen Kontrollraum, der jedoch mit einer Fläche von knapp 3 m 2 kaum als solcher bezeichnet werden kann. Der Leitung des Gefängnisses steht ein kleines Büro zur Verfügung, in dem zusätzlich das Röntgengerät untergebracht ist. Es besteht keine Möglichkeit für interne Besprechung, Personalgespräche finden zwischen "Tür und Angel" statt. Auch das Aufsichtsbüro, die Räume für Einvernahme, Anwalt oder Anwältin und Besucher oder Besucherin entsprechen weder von der Grösse noch der zur Verfügung stehenden Anzahl den Anforderungen; weil damit immer wieder Insassen ausserhalb des Sicherheitsbereichs bewegt werden müssen, ist die Sicherheit (insb. vor Flucht, Geiselnahme etc.) nicht gewährleistet.


Schliesslich muss auch festgehalten werden, dass das Gefängnis in einem heiklen Umfeld gelegen ist und insbesondere direkt an private Wohnliegenschaften im Ortskern grenzt. Trotz aller baulichen Vorkehrungen ist die Immissionslage kritisch (Lärm während mehreren Stunden pro Tag während der Insassenspaziergänge), ebenso die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen vor bzw. bei Fluchten. Die baulichen Optimierungsmöglichkeiten sind ausgereizt; es besteht auch keine Möglichkeit, über die zuvor beschriebenen Mängel hinaus eine Erweiterung der Platzkapazität ins Auge zu fassen (schon nur wegen der erwähnten Nachbarschaftsthematik).


Das Bezirksgefängnis Arlesheim wurde vor 40 Jahren erstellt. Es entspricht nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen bezüglich internationaler Standards sowie in baulicher und betrieblicher Hinsicht, es bietet keine Reserven für Ausbau an und es ist nachbarschaftsmässig am falschen Ort. Eine Ablösung durch einen zeitgemässen Bau ist vordringlich.




3.3. Entwicklungen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene


Auf Bundesebene sind Bemühungen im Gange, einheitliche Prozessordnungen zu schaffen. Dadurch ergeben sich Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen der Baselbieter Justiz.


Im Bereich der Strafjustiz zeichnet sich mit der vorgesehenen eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) ab, dass das Staatsanwaltschaftsmodell eingeführt werden sollte. Gemäss dem Staatsanwaltschaftsmodell führt die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchungen, erhebt Anklage und vertritt diese vor den Gerichten. Dies hätte die Aufhebung der bisherigen Zweiteilung des Strafverfahrens (Strafuntersuchung einerseits, Anklageerhebung und Anklagevertretung andererseits) mit der organisatorischen und räumlichen Trennung zwischen den Statthalterämtern und der Staatsanwaltschaft zur Folge. Mit der Realisierung des Strafjustizzentrums Muttenz bekommen das Statthalteramt Arlesheim, die Staatsanwaltschaft und das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) denselben Standort. Diese Lösung begünstigt die Umsetzung des Staatsanwaltschaftsmodells.


Im Rahmen der laufenden Justizreform wird die Zusammenführung der Bezirksgerichte zu zwei Zivilgerichten (Oberes und Unteres Baselbiet) geprüft. Das Zivilgericht Oberes Baselbiet dürfte eher in Sissach beheimatet werden, daher müsste der Neubau in Liestal nicht vergrössert werden. Es muss an dieser Stelle aber deutlich darauf hingewiesen werden, dass mit dieser Projektierungskreditvorlage weder im Bereich der Bezirksgerichte noch im Bereich der Strafjustiz präjudizierende Entscheide getroffen werden. Bis zur Baukreditvorlage sollten aber die entsprechenden Fragen geklärt sein.




3.4. Platzangebot Gefängnis


Gefängnisse: Platzangebot 1980 - 2004 und beim Neubau:

*: die 10 Plätze in den Zellencontainern werden heute für kurze Vollzüge benutzt, nachdem das "Schällemätteli" in BS dafür nur noch sehr beschränkt zur Verfügung steht und per September 2004 gänzlich geschlossen wird.


**: 3 Plätze in der betreuten Abteilung für Jugendliche im Waaghof und 38 für BL reservierte Plätze für Ausschaffungshaft im Bässlergut.




3.5. Ziele



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