Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Kantonsgerichtsgebäude Liestal; Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit | |
vom: | 24. August 2004 | |
Nr.: | 2004-182 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
2.1. Rechtliche Grundlagen
Die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden sind in der Kantonsverfassung (§§ 83-86) verankert. Ihre Aufgaben richten sich nach Gerichtsorganisationsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Verwaltungsprozessordnung und Spezialgesetzgebungen.
2.2. Institutionen
Kantonsgericht
Das Kantonsgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Kantons. Es besteht aus den drei Abteilungen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Strafrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Daneben ist es für die Justizverwaltung (Autonomie der Dritten Staatsgewalt) und die Vertretung der gesamten Justiz nach aussen verantwortlich.
Straf- und Jugendgericht
Das Strafgericht ist als Gericht in Strafsachen für den ganzen Kanton Basel-Landschaft zuständig, das Jugendgericht beurteilt Straftaten von Jugendlichen. Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit und da sämtliche Mitarbeitende des Strafgerichts (mit Ausnahme der nebenamtlichen Richter und Richterinnen) auch für das Jugendgericht tätig sind, nur noch der Begriff Strafgericht verwendet.
Verfahrensgericht
Das Verfahrensgericht in Strafsachen begleitet insbesondere die Strafuntersuchungsbehörden und ist z.B. zuständig für die Überprüfung von Haftbefehlen, für Haftverlängerungsgesuche, für die Bewilligung von Telefonüberwachungen etc.
Steuer- und Enteignungsgericht
Das Steuer- und Enteignungsgericht ist als erstinstanzliches Gericht für öffentlich-rechtliche Abgaben (Steuern und Vorteilsbeiträge) sowie für Enteignungen für den ganzen Kanton Basel-Landschaft zuständig.
Bezirksgericht Liestal
Das Bezirksgericht Liestal ist erstinstanzliches Zivilgericht für den Gerichtsbezirk Liestal. Ausserdem werden praktisch alle zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen den Kanton (z.B. Haftpflichtfälle) am Bezirksgericht Liestal behandelt.
Statthalterämter / BUR
Die Statthalterämter (Untersuchungsrichterämter) sind heute bezirksweise organisiert. Für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalitätsfällen (WK) und Fälle von Organisierter Kriminalität (OK) wurde das für den ganzen Kanton zuständige Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) geschaffen. Dieses übernimmt auch die Anklageerhebung (in den übrigen Fällen Aufgabe der Staatsanwaltschaft).
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erhebt in Strafsachen insbesondere Anklage, stellt Verfahren ein und überprüft die von den Statthalterämtern erlassenen Strafbefehle. Sie vertritt die Anklagen vor den kantonalen Gerichten (Strafgericht und Kantonsgericht) und vor dem Bundesgericht.
Gefängnis
Die Bezirksgefängnisse sind ein Auffangtopf für alle möglichen Haftarten. Sie reichen von "normaler" Untersuchungshaft über Zwischenplatzierungen im Straf- und Massnahmenvollzug bzw. "Warten auf den Vollzugsplatz" und Ausschaffungshaft bis hin zum Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen.
2.3. Bisherige Planungsschritte
Das vorgeschlagene Gesamtkonzept basiert auf dem Landratsentscheid, die neu erworbene Parzelle in Muttenz für Gerichte und Bedarf an Gefängnisplätzen zu beanspruchen.
Der Erwerbs- und Projektierungsvorlage 2001/088 Justizzentrum in Muttenz (u.a. für Strafgericht und Staatsanwaltschaft) stimmte der Landrat am 21. November 2001 zu. Die Planung wurde aber im Jahre 2002 mit dem Auftrag, das Vorhaben einer generellen Neubeurteilung zu unterziehen, gestoppt. Die Weiterführung der Planung für ein neues Justizzentrum wurde sistiert. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1152 vom 9. Juli 2002 "Investitionsprogramm 2001-2011 und Investitionsbudget 2003" wurde die Jahrestranche des Investitionsbudgets 2003 von CHF 1,6 Mio. gestrichen.
Das Postulat 2003/134 "Raumkonzept für die Justiz / Projekt für ein Gerichtsgebäude" der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Juni 2003 beantragt dem Regierungsrat:
- | ein neues Gesamtkonzept für den räumlichen Bedarf der Justiz auszuarbeiten, welches die kurz- und langfristigen Bedürfnisse der Justiz aufzeigt. |
- | ein Projekt für ein Gerichtsgebäude zu prüfen und eventuell dem Landrat eine Projektierungsvorlage zu unterbreiten. |
Auf Grund der deutlichen Veränderung gegenüber der Projektierungsvorlage 2001/088 Justizzentrum Muttenz wird vorgeschlagen, dem Landrat eine neue Vorlage mit einem Gesamtkonzept Kantonsgerichtsgebäude und Strafjustizzentrum zu unterbreiten. Vom bewilligten Kredit (CHF 2'500'000.-) wurde im Juli 2002 die Parzelle 326 in Muttenz für CHF 2'154'800.-- erworben. Der Projektierungskredit (CHF 1'570'000.--) wurde bis zum heutigen Zeitpunkt mit CHF 58'900.- für Planerleistungen beansprucht. Die LRV 2001/088 soll abgerechnet und abgeschlossen werden.
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