Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Kantonsgerichtsgebäude Liestal; Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit | |
vom: | 24. August 2004 | |
Nr.: | 2004-182 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Ein Neubau Kantonsgericht in Liestal und ein Strafjustizzentrum beim Bahnhof Muttenz sollen die Raumanforderungen der heute unter ungenügender Infrastruktur leidenden Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Bezirksgefängnisse langfristig abdecken.
Mit dieser Vorlage wird um Zustimmung zum Bedarf und Konzept für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal und einem Strafjustizzentrum in Muttenz ersucht. Die erforderlichen Projektierungskredite für die Ausarbeitung einer Baukreditvorlage betragen für das Kantonsgericht CHF 1'100'000.-- und für das Strafjustizzentrum CHF 2'650'000.--
Gemäss Verordnung zum Finanzhaushaltgesetz § 32 Abs. 3 wären die Kredite für die vorliegenden Bauvorhaben dreistufig zu beantragen. Anstatt in einer ersten Stufe bereits den Kredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs zu beantragen, soll der Landrat möglichst früh, bevor in hohem Mass finanzielle Verpflichtungen für planerische Aktivitäten eingegangen werden, über den Bedarf beraten.
Die Räumlichkeiten der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden genügen den heutigen Nutzungsanforderungen bereits seit längerem nicht mehr. Infolge neuer Gesetzgebungen wie der neuen Strafprozessordnung wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, die aufgrund der nicht existierenden Raumressourcen ausgelagert werden mussten. Diese "Notlösungen" sind aufwändig und unbefriedigend, da sie die betrieblichen Abläufe behindern und erschweren.
Auch das Angebot an Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Landschaft wird der heutigen Nachfrage und Gefangenenstruktur nicht mehr gerecht. Es müssen unterschiedliche Haftarten vollzogen werden, welche differenzierte Anforderungen aufweisen und erfüllen müssen: Untersuchungshaft, Zwischenplatzierungen im Straf- oder Massnahmenvollzug, kurzer Strafvollzug.
Durch gezielte Investitionen in zwei zweckmässige Neubauten sollen unrentable Objekte und Einmietungen aufgehoben und hohe Betriebskosten vermieden werden. Die heutige Verzettelung der Justiz in insgesamt 18 Liegenschaften kann zu Gunsten von optimalen betrieblichen Abläufen und Synergiepotential aufgelöst werden. Mit zwei Standorten wird die Auffindbarkeit der Institutionen durch Bürger und Bürgerinnen und die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr verbessert.
Zur Abdeckung des Personalzuwachs der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden und Beseitigung der betrieblichen und räumlichen Mängel sind zwei Bauvorhaben die beste und wirtschaftlichste Lösung. Es werden hierfür rund CHF 60 Mio. benötigt.
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