Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | Kantonsgerichtsgebäude Liestal; Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit | |
vom: | 24. August 2004 | |
Nr.: | 2004-182 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss: Kantonsgericht Liestal; Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit - ENTWURF
vom
der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst
1. | Dem Bedarf und Konzept für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal und einem Strafjustizzentrum in Muttenz wird zugestimmt. |
2. | Für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage wird ein Verpflichtungskredit von CHF 1'100'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-254 Kantonsgerichtsgebäude Liestal sowie von CHF 2'650'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-253 Strafjustizzentrum Muttenz bewilligt. |
3. | Das Postulat 2003/134 der Justiz- und Polizeikommission "Raumkonzept für die Justiz / Projekt für ein Gerichtsgebäude" wird abgeschrieben. |
4. | Der Verpflichtungskredit der Erwerbs- und Projektierungsvorlage 2001/088 Justizzentrum Muttenz wird kassiert und abgerechnet. |
5. | Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss §31, Absatz1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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