2004-182 (1)
Bericht Nr. 2004-182 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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15. August 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Kantonsgerichtsgebäude Liestal / Strafjustizzentrum Muttenz, Projektierungskredit
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Am 21. November 2001 stimmte der Landrat der Erwerbs- und Projektierungsvorlage 2001/088 - Justizzentrum in Muttenz - zu. Die Parzelle wurde im Juli 2002 erworben, die weitere Planung aber für das Justizzentrum mit Strafgericht und Staatsanwaltschaft wurde vom Regierungsrat sistiert.
Am 5. Juni 2003 reichte die Justiz- und Polizeikommission ein Postulat ( 2003/134 ) ein mit dem Auftrag an den Regierungsrat, ein neues Gesamtkonzept für den Raumbedarf der Justiz auszuarbeiten und dem Landrat allenfalls eine Projektierungsvorlage für ein neues Gerichtsgebäude vorzulegen. Das Postulat war im Landrat unbestritten, da die Raumnot und der Platzbedarf des Kantonsgerichtes offensichtlich ist.
In der Folge entschloss sich der Regierungsrat, eine vollkommen neue Vorlage auszuarbeiten, die ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal und ein Strafjustizzentrum in Muttenz vorsieht. Für die beiden Vorhaben wird mit Kosten von ca. 60 Mio. Franken gerechnet.
2. Kommissionsberatung
Die Justiz- und Polizeikommission befasste sich in den Sitzungen vom 25. Oktober 2004, 8. November 2004 und 11. April 2005 mit der Vorlage. Am 2. Juni 2005 fand eine gemeinsame Sitzung mit der Bau- und Planungskommission statt und am 13. Juni 2005 verabschiedete die Kommission den Antrag an den Landrat.
Während aller Sitzungen standen Regierungsrätin Sabine Pegoraro , der Generalsekretär der JPMD, Stephan Mathis, der Kantonsgerichtspräsident Dr. Peter Meier, Justizverwalter Martin Leber und die stellvertretende Kantonsarchitektin, Roya Blaser, für Auskünfte und Informationen zur Verfügung. An der Sitzung vom 15. Oktober 2005 nahm die Kantonsarchitektin, Marie-Theres Caratsch, teil. An den meisten Sitzungen war zudem der Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales der JPMD, Gerhard Mann, anwesend. An der gemeinsamen Sitzung mit der Bau- und Planungskommission nahm auch Regierungsrätin Elsbeth Schneider teil.
Raumbedarf
Kantonsgerichtsvertreter und die Vertreterinnen der BUD zeigten die Raumprobleme der kantonalen Gerichte in aller Deutlichkeit auf.
1980, nachdem das Enteignungsgericht ins Postgebäude umgezogen war, diente das Gerichtsgebäude 25 Personen als Arbeitsort, heute sind es 43 Mitarbeitende. Immer wieder wurde in den letzten 25 Jahren von schwierigen Raum- und Platzverhältnissen gesprochen. Im Zusammenhang mit der prekären Gefängnissituation kam wieder Bewegung in die Diskussion und es entstand die Idee eines Justizzentrums in Muttenz. Dieser Idee stand der Landrat positiv gegenüber und er bewilligte im Jahr 2001 den Erwerb der Parzelle im Areal des Güterbahnhofs Muttenz und den Planungskredit für das Justizzentrum. In Absprache mit den Gerichten wurde dann die Planung gestoppt, da bei der genannten Vorlage zu wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse aller Gerichte genommen wurde. Es fehlte die Gesamtschau.
Nach der Justizreform vereinfachte sich die Situation insofern, als dass die BUD mit der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes einen einzigen Ansprechpartner erhielt.
Die nun zu diskutierende Vorlage zeigt die betrieblichen, räumlichen und infrastrukturellen Mängel der heutigen Situation deutlich auf. Neben fehlendem Büroraum fällt vor allem die Anzahl fehlender Gerichtssäle auf.
Unter fehlenden Nutzflächen hat in grossem Mass die Staatsanwaltschaft zu leiden. Es fehlen Sitzungszimmer, ein Pausenraum oder eine Bibliothek.
Dazu kommen die prekären Platzverhältnisse im Statthalteramt Arlesheim. Diese führen dazu, dass die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Nutzflächen fehlen ebenso beim BUR (Besonderes Untersuchungsrichteramt).
Platzbedarf Gefängnis
Nach Aussage der Fachleute ist davon auszugehen, dass sich an der Zahl der benötigten Gefängnisplätze in Zukunft nicht sehr viel verändern wird.
Es wird in Zukunft zwar mehr Geld- als Freiheitsstrafen geben. Auf der andern Seite ist mit mehr Ersatzstrafen zu rechnen, weil die Betroffenen nicht bezahlen.
Der grösste Teil der Plätze entfällt auf die Untersuchungshaft. An dieser Zahl dürfte sich in absehbarer Zeit nichts ändern.
Dringend ist eine Sanierung des Bezirksgefängnisses Arlesheim, das idealerweise in das neue Zentrum in Muttenz verlegt werden sollte.
Die zur Zeit vorhandenen Gefängnisplätze in Arlesheim und Liestal reichen aus, so dass die Plätze in Sissach an Basel-Stadt vermietet werden können. Eine Reduktion der Anzahl Gefängnisplätze im neuen Justizzentrum ist wenig sinnvoll, da die Plätze voraussichtlich auch in Zukunft benötigt werden.
Diskussionen in der Kommission
Der Raumbedarf wurde nicht bestritten. Die heutige Situation mit zahlreichen Standorten für die Staatsanwaltschaft, den akuten Raumproblemen im Kantonsgericht und im Statthalteramt Arlesheim ist unbefriedigend.
Die Diskussion zeigte aber auch eine Zurückhaltung angesichts des hohen Betrages von über 60 Mio. Franken für die beiden Gerichtsbauten. Deshalb wurde auch die Frage nach einer Etappierung der beiden Bauvorhaben gestellt.
In der Sitzung vom 8. November 2004 beschloss die Justiz- und Polizeikommission Eintreten auf die Vorlage und unterbrach dann die Beratungen, um die Meinung der Bau- und Planungskommission im Rahmen des Mitberichtsverfahrens abzuwarten, verlangte aber gleichzeitig vom Hochbauamt einen Bericht zur Variante „Alles unter einem Dach". Mit Schreiben vom 25. Februar 2005 kam das Hochbauamt zum Schluss, dass eine Zusammenführung aller betroffenen Institutionen an einem einzigen Standort Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Folge haben würde. Der Standort des Kantonsgerichtes ist gemäss Verfassung an Liestal gebunden. Eine sinnvolle Zusammenführung aber braucht auf der einen Seite Platz und zum andern muss der Aspekt der Zuständigkeiten und der Kundenkontakte im Auge behalten werden. Unter diesen Gesichtspunkten käme nur ein Standort im Unterbaselbiet in Frage. Und da stünde die Parzelle in Muttenz zur Verfügung.
Die Zusammenlegung würde durch Schaffen von Synergien einen leicht geringeren Platzbedarf von ca, 4,5% der Nettofläche zur Folge haben. Die Anzahl der Arbeitsplätze reduziert sich durch die Zusammenlegung nicht. Die Reduktion der Anlagekosten wird auf ca. 2 Mio. Franken geschätzt.
Dann ergaben sich Veränderungen, die dazu führten, dass der Gedanke der Etappierung wieder aufgegriffen wurde. Die Kantonsbibliothek konnte in den Neubau umziehen, was dem Kantonsgericht neuen Raum verschafft. An der gemeinsamen Sitzung der Justiz- und Polizeikommission mit der Bau- und Planungskommission vom 2. Juni 2005 nahmen die Mitglieder erstaunt zur Kenntnis, dass noch keine Vorlage für den Umbau der Räume besteht, die bisher von der Kantonsbibliothek genutzt worden sind. Die diesbezüglichen Beschwerden des Kantonsgerichtspräsidenten an die Adresse der BUD stiessen auf grosses Verständnis. Es ist wirklich nicht zu verstehen, dass nach dem Beschluss des Neubaus der Kantonsbibliothek nicht sofort die Planung für den Umbau des Kantonsgerichtsgebäudes an die Hand genommen wurde.
Es zeigte sich dann, dass mit dem Umbau des Gebäudes die dringendsten Raumbedürfnisse des Kantonsgerichtes vorerst erfüllt werden können. Das betrifft einen zusätzlichen Gerichtssaal, zusätzlichen Büroraum und die Neugestaltung des Empfangbereichs mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
Nach wie vor dringend ist aber der Neubau in Muttenz, wo Staatsanwaltschaft, Besonderes Untersuchungsrichteramt, Statthalteramt Arlesheim und Laufen, Strafgericht und Verfahrensgericht in Strafsachen und das Bezirksgefängnis Arlesheim Platz finden sollen. Es ist anzunehmen, dass mit der Bundes-Strafprozessordnung das Staatsanwaltschaftsmodell eingeführt wird. Das würde bedeuten, dass Statthalteramt und Staatsanwaltschaft zusammengelegt würden. Dabei handelt es sich aber um ein grösseres Reformvorhaben, das noch einige Zeit beanspruchen dürfte und erst an die Hand genommen werden kann, wenn die betreffenden Entscheide auf nationaler Ebene erfolgt sind.
Diese Systemänderung ist laut Generalsekretär der JPMD in der Planung des Strafjustizzentrums bereits berücksichtigt.
Die Diskussion an der gemeinsamen Sitzung von JPK und BPK am 2. Juni 2005 ergab, dass sich beide Kommissionen eine Etappierung der Regierungsvorlage vorstellen könnten.
An der Sitzung vom 13. Juni 2005 schloss sich die Justiz- und Polizeikommission den Anträgen der Bau- und Planungskommission einstimmig an.
Es geht darum, den Umbau des Kantonsgerichtsgebäudes sofort an die Hand zu nehmen, den Projektierungskredit für das Strafjustizzentrum Muttenz zu bewilligen und die Planung eines neuen Kantonsgerichtgebäudes in Liestal zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Damit dieses Projekt nicht auf die lange Bank geschoben wird, soll der Regierungsrat verpflichtet werden, dem Landrat bis spätestens im Jahr 2007 eine Vorlage zu unterbreiten.
3. Anträge den Landrat
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem abgeänderten Entwurf eines Landratsbeschlusses die Zustimmung zu erteilen. (Beilage)
Birsfelden, 15. August 2005
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger
Beilagen:
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Landratsbeschluss
[PDF] betreffend Kantonsgerichtsgebäude Liestal und Strafjustizzentrum Muttenz, Projektierungskredit
(Entwurf)
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Mibericht der Bau- und Planungskommission
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