2004-179 (1)
Bericht Nr. 2004-179 an den Landrat |
Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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12. November 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Formulierte Gesetzesinitiative "zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative"
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der LR-Vorlage)
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Am 4. November 2003 wurde diese formulierte Gesetzesinitiative, mit 5619 gültigen Unterschriften versehen, eingereicht. Mit dem ausformulierten Gesetzesvorschlag haben die Initianten ein Bündel von wirtschaftspolitischen Massnahmen geschnürt, welches die Deregulierung und die Entlastung der KMU zum Ziel hat. Bezüglich der hauptsächlichen Zielsetzungen sei auf Seite 3 der Vorlage verwiesen.
Für die Erreichung dieser Zielsetzungen sieht der Gesetzesvorschlag folgende drei Massnahmen vor:
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Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung zur Überprüfung und Gewährleistung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen
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Einsetzung eines KMU-Forums
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Schaffung eines One-Stop-Shop als Informations- und Koordinationsstelle
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2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 5. November 2004 im Beisein von RR Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer sowie Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter des Kantons Basel-Landschaft, beraten. Zur Anhörung wurden die folgenden Persönlichkeiten eingeladen: Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland; Daniel Spinnler, Mitinitiant sowie Landrat und Mitinitiant Remo Franz.
3. Detailberatung
Die Initianten betonten anlässlich der Anhörung in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, dass im Baselbiet schon heute eine bürgerfreundliche, im Umgang mit kleinen und kleinsten Betrieben geübte Verwaltung am Werk ist. So wird festgestellt, dass die in der Verfassung abgestützte Initiative auf einem bereits in die richtige Richtung gelenkten Prozess basiert. Der KMU-Förderungsinitiative wie auch der KMU-Entlastungsinitiative liegen folgende Abklärungen zugrunde:
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breit abgestützte Umfrage bei 4000 KMU
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vertiefte Interviews mit KMU aus unterschiedlichen Branchen
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Recherchen bei Amtsstellen und Behörden
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Konsultation des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco).
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Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Vereinfachende Verfahren zugunsten der KMU werden als unterstützungswürdig erachtet. Die neu geschaffenen respektive neu organisierten Stellen müssen sich auf Verwaltung und für die KMU positiv auswirken. Der administrative Aufwand wirke sich direkt auf die Produktivität der KMU aus, weshalb sich der Landrat bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit dessen stets bewusst sein müsse. Die ständige Überprüfung der Regulierungsdichte wird als zentraler Punkt zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen gewertet.
4. Postulat 2001-70; Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission lehnt zum heutigen Zeitpunkt das Abschreiben des Postulats mehrheitlich ab. Die Standortvorteile dürften nicht nur auf die Regelungsdichte der KMU reduziert werden; es gelte, weitere Standortfaktoren zu beachten. Die Abschreibung soll im Zusammenhang mit einer Vorlage, beispielsweise dem Wirtschaftsbericht, neu diskutiert werden.
5. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt:
a.
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mit grossem Mehr Unterstützung von Ziffer 1 und 2 des Landratsbeschlusses
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b.
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mit 9 zu 2 Stimmen das Postulat 2001-70 stehen zu lassen.
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Muttenz, 12. November 2004
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
Beilagen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der LR-Vorlage)
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Formulierte Gesetzesinitiative (KMU Gesetzesinitiative)
[PDF]
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