2004-179 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage

Am 4. November 2003 wurde diese formulierte Gesetzesinitiative, mit 5619 gültigen Unterschriften versehen, eingereicht. Mit dem ausformulierten Gesetzesvorschlag haben die Initianten ein Bündel von wirtschaftspolitischen Massnahmen geschnürt, welches die Deregulierung und die Entlastung der KMU zum Ziel hat. Bezüglich der hauptsächlichen Zielsetzungen sei auf Seite 3 der Vorlage verwiesen.


Für die Erreichung dieser Zielsetzungen sieht der Gesetzesvorschlag folgende drei Massnahmen vor:

Die Vorlage zeigt auf, dass ein wesentlicher Teil des administrativen Aufwandes von Unternehmen der Umsetzung und Anwendung übergeordneten Rechts des Bundes entspringt, das heisst, die kantonale Verwaltung ist in ihrem Handeln zu grossen Teilen fremdbestimmt. Dort wo Handlungsspielraum besteht, ist der Regierungsrat bestrebt, ihn zu Gunsten einer regulatorischen und administrativen Entlastung der Wirtschaft bestmöglichst auszunutzen und die administrativen Arbeiten für die Unternehmen so einfach und gering wie möglich zu halten. Verschiedene Massnahmen können dabei ohne Anpassung oder Neuschaffung von Gesetzen oder Verordnungen umgesetzt werden. Insbesondere bei der Information sowie bei der optimierten Abwicklung der Verfahren sieht der Regierungsrat ein weiteres Verbesserungspotenzial.



2. Organisation der Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 5. November 2004 im Beisein von RR Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer sowie Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter des Kantons Basel-Landschaft, beraten. Zur Anhörung wurden die folgenden Persönlichkeiten eingeladen: Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland; Daniel Spinnler, Mitinitiant sowie Landrat und Mitinitiant Remo Franz.




3. Detailberatung


Die Initianten betonten anlässlich der Anhörung in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, dass im Baselbiet schon heute eine bürgerfreundliche, im Umgang mit kleinen und kleinsten Betrieben geübte Verwaltung am Werk ist. So wird festgestellt, dass die in der Verfassung abgestützte Initiative auf einem bereits in die richtige Richtung gelenkten Prozess basiert. Der KMU-Förderungsinitiative wie auch der KMU-Entlastungsinitiative liegen folgende Abklärungen zugrunde:

So wird festgestellt, dass der administrative Aufwand im Kanton Baselland je nach Unternehmen bis zu 270 Stunden pro Jahr beträgt. Die Belastung pro beschäftigte Person wird grösser, je kleiner der Betrieb ist. Die primären Ursachen dafür werden bei einem schlecht ausgestalteten Vollzug respektive einer zunehmenden Regelungsdichte geortet. Ausführungen eines Praktikers haben aufgezeigt, dass es vor allem der administrative Bereich ist, bei welchem Aufwandreduktionen möglich sind. In den letzten Jahren haben die kaufmännische Administration in seiner ganzen Breite, das neue Submissionswesen, die (Bau-)Bewilligungsverfahren und weiteres zu massiv höheren Belastungen geführt.

Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.


Vereinfachende Verfahren zugunsten der KMU werden als unterstützungswürdig erachtet. Die neu geschaffenen respektive neu organisierten Stellen müssen sich auf Verwaltung und für die KMU positiv auswirken. Der administrative Aufwand wirke sich direkt auf die Produktivität der KMU aus, weshalb sich der Landrat bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit dessen stets bewusst sein müsse. Die ständige Überprüfung der Regulierungsdichte wird als zentraler Punkt zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen gewertet.




4. Postulat 2001-70; Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission lehnt zum heutigen Zeitpunkt das Abschreiben des Postulats mehrheitlich ab. Die Standortvorteile dürften nicht nur auf die Regelungsdichte der KMU reduziert werden; es gelte, weitere Standortfaktoren zu beachten. Die Abschreibung soll im Zusammenhang mit einer Vorlage, beispielsweise dem Wirtschaftsbericht, neu diskutiert werden.




5. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt:

Muttenz, 12. November 2004


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission


Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer


Beilagen:
- Landratsbeschluss (Fassung der LR-Vorlage)
- Formulierte Gesetzesinitiative (KMU Gesetzesinitiative) [PDF]



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