2004-178 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Am 4. November 2003 wurde diese formulierte Verfassungsinitiative, mit 5767 gültigen Unterschriften versehen, eingereicht. Die unterzeichnenden Personen stellen damit das Begehren, Paragraph 121 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 wie folgt zu ergänzen:

121 Absatz 4 (neu)
4 Der Kanton trifft Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere für die Kleinst- und Kleinunternehmen, so gering wie möglich zu halten. Das Nähere regelt das Gesetz.
II. Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch die Bundesversammlung.
III. Diese Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft.

Nach dem Willen der Initianten sollen sich diese Massnahmen sowohl auf neue als auch auf bestehende Erlasse beziehen. Ziel ist es, die kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern, respektive zu entlasten.


2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 5. November 2004 im Beisein von RR Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer sowie Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter des Kantons Basel-Landschaft, beraten. Zur Anhörung wurden die folgenden Persönlichkeiten eingeladen: Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland; Daniel Spinnler, Mitinitiant sowie Landrat und Mitinitiant Remo Franz.


3. Detailberatung
Die Initianten betonten anlässlich der Anhörung in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, dass im Baselbiet schon heute eine bürgerfreundliche, im Umgang mit kleinen und kleinsten Betrieben geübte Verwaltung am Werk ist. So wird festgestellt, dass die in der Verfassung abgestützte Initiative auf einem bereits in die richtige Richtung gelenkten Prozess basiert. Der KMU-Förderungsinitiative wie auch der KMU-Entlastungsinitiative liegen folgende Abklärungen zugrunde:
- breit abgestützte Umfrage bei 4000 KMU
- vertiefte Interviews mit KMU aus unterschiedlichen Branchen
- Recherchen bei Amtsstellen und Behörden
- Konsultation des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco).
So wird festgestellt, dass der administrative Aufwand im Kanton Basel-Landschaft je nach Unternehmen bis zu 270 Stunden pro Jahr beträgt. Die Belastung pro beschäftigte Person wird grösser, je kleiner der Betrieb ist. Die primären Ursachen dafür werden bei einem schlecht ausgestalteten Vollzug respektive einer zunehmenden Regelungsdichte geortet.
Mit § 121 Absatz 4 soll als Grundsatz eine nachhaltige Entlastung in der Kantonsverfassung verankert werden.
Das Volksbegehren war bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission unbestritten.


4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt mit 11 Jastimmen, ohne Neinstimme und 1 Enthaltung, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Muttenz, 12. November 2004


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer


Beilage:
Landratsbeschluss (Fassung der LR-Vorlage)



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