2004-174 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Das neue Sozialhilfegesetz, welches seit dem 1. Januar 2002 in Kraft ist, beinhaltet Bestimmungen (§§ 16-19), welche die Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen mittels spezieller Angebote sowie mittels Lohnkostenbeiträgen an steuerbefreite oder gemeinnützige Arbeitgeberschaften vorsieht. Die Kosten werden durch die betreffende Gemeinde und den Kanton je zur Hälfte getragen. Es handelte sich hier um eine wesentliche Neuerung gegenüber dem bisherigem Gesetz, weshalb
§ 52 innerhalb einer Frist von drei Jahren eine Wirksamkeitsprüfung dieser Bestimmungen verlangt. Mittels eines Dekrets kann diese Frist einmal um 2 Jahre verlängert werden.
Die Vorlage zeigt nun auf, dass die in den bisher vergangenen knapp zweieinhalb Jahren gemachten Erfahrungen noch nicht eine ausreichend fundierte Beurteilung zulässt. Es wird deshalb beantragt, von der Möglichkeit einer Verlängerung für weitere zwei Jahre Gebrauch zu machen. Danach soll entschieden werden, ob diese Massnahmen definitiv in das Sozialhilfegesetz aufgenommen oder per Ende 2006 ihren Abschluss finden werden.

2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2004 im Beisein von Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, beraten. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme von Eingliederungsmassnahmen seit 2002 stetig angestiegen ist. Das Sozialamt erstellt jährlich eine Wirksamkeitsprüfung. Für eine abschliessende Beurteilung, ob beispielsweise ein dank dieser Bemühungen erfolgter Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit auch heute noch besteht, war die Zeitspanne zu kurz. Die damals in der Vorlage angenommenen Kosten von jährlich total 2,5 Millionen Franken wurden in den ersten beiden Jahren massiv unterschritten. Erst im Jahr 2004 - bei ganz anderen Arbeitsmarktbedingungen - könnte diese Grössenordnung in etwa erreicht werden.

3. Detailberatung
Die Vorlage war in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mehrheitlich unbestritten.

4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, dem Dekret über die Verlängerung der Eingliederungsmassnahmen des Sozialhilfegesetzes zuzustimmen.

Muttenz, 2. November 2004

Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer

Beilage
Entwurf eines Dekrets über die Verlängerung der Eingliederungsmassnahmen des Sozialhilfegesetzes
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