2004-173 (1)
Bericht Nr. 2004-173 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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7. Oktober 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Formulierte Standesinitiative zur fakultativen Einführung des steuerprivilegierten Bausparens
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Der Kanton Basel-Landschaft führte das Modell des Bausparens im Jahre 1991 ein. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 106a der Kantonsverfassung.
Gemäss Art. 72d des Steuerharmonisierungsgesetzes darf das kantonale Bausparmodell nur noch bis Ende 2004 weiter geführt werden.
Im Steuerpaket des Bundes, das am 16. Mai 2004 vom Stimmvolk abgelehnt wurde, war. u.a. die Einführung des Bausparens vorgesehen.
Inzwischen wurden auf Bundesebene drei parlamentarische Initiativen eingereicht, die zum Ziel haben, in den Kantonen das fakultative Bausparen einzuführen.
2. Standesinitiative
Gemäss Art. 160 Absatz 1 der Bundesverfassung kann jeder Kanton der Bundesversammlung Initiativen einreichen. Gemäss § 67 Absatz 1 Bst. b der Kantonsverfassung und gemäss § 36 Absatz 1 Bst. b des Landratsgesetzes ist der Landrat für die Einreichung einer Standesinitiative zuständig.
3. Zweck der Standesinitiative
Mit der vorliegenden Standesinitiative bekräftigt der Kanton Basel-Landschaft, dass er das Baselbieter Bausparmodell beibehalten und allen Kantonen die Einführung des Bausparens ermöglichen will.
Die Initiative wird die Uebergangsfrist im Steuerharmonisierungsgesetz zwar nicht verlängern können, zusammen mit den restlichen drei Initiativen kann sie aber den Druck auf den Bundesrat erhöhen.
4. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 22. September 2004 im Beisein von Peter Nefzger, Leiter Steuerverwaltung und Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst Steuerverwaltung, beraten.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder erachtet das Bausparmodell als sinnvolles und wirksames Instrument zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum. Sie unterstützt dessen Weiterführung und will vermeiden, dass bei den betroffenen Bausparern Verunsicherung entsteht.
Die Minderheit der Kommission wollte auf die Vorlage nicht eintreten, da ihrer Meinung nach das Baselbieter Modell nur eine privilegierte Schicht von Mieterinnen und Mietern subventioniert. Sie ist ausserdem der Meinung, die Initiative komme zu spät und werde kaum Wirkung zeigen.
5. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 7:4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die formulierte Standesinitiative zur fakultativen Einführung des steuerprivilegierten Bausparens zu beschliessen.
Binningen, 7. Oktober 2004
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
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