2004-171


1. Initiative als Ausgangslage

Am 16. März 2004 wurde die formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag ("Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative") eingereicht. Mit Datum vom 6. Mai 2004 ist die Initiative als mit 1'735 gültigen Unterschriften zustande gekommen erklärt und gleichentags im Amtsblatt veröffentlicht worden. [Vgl. auch Politische Rechte; Initiativen ]



2. Rechtsgültigkeit der Initiative


Die Finanz- und Kirchendirektion als federführende Direktion für die Behandlung der vorliegenden Initiative gemäss RRB Nr. 914 vom 4. Mai 2004 hat den Rechtsdienst des Regierungsrates mit der Abklärung der Rechtsgültigkeit der Initiative beauftragt.


Mit Datum vom 22. Juli 2004 hat der Rechtsdienst des Regierungsrates das Gutachten [ PDF ] über die Frage der Rechtsgültigkeit vorgelegt.


Das dieser Vorlage beiliegende Gutachten kommt zu folgenden Schlüssen:


Die Initiative ist aus all den genannten Gründen als rechtsgültig zu betrachten.



3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag ("Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative") als rechtsgültig zu erklären.


Liestal, 11. August 2004
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Balmer
der Landschreiber: Mundschin



Landratsbeschluss (Entwurf)

Formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag ("Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative")


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Die formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag ("Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative") wird als rechtsgültig erklärt.


Liestal,
IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:



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