2004-9

1. Ausgangslage


Die heutige Berufsbildung in der Schweiz, insbesondere mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, baut gerade in den gewerblich-industriellen Berufen auf ein starkes Engagement der Wirtschaft auf. Dies reicht vom Angebot von Schnupperlehren in Betrieben bis hin zu Angeboten an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.


Engagierten und erfahrenen Berufsleuten und deren jeweiligen Berufsverbänden kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Diese zweifellos wichtige Arbeit erbringen diese Personen gerade im Bereich der Lehrabschlussprüfungen mit sehr hohem Zeitaufwand und im Wissen darum, dass dies auch zu hoch qualifiziertem Nachwuchs führt, der den spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird.


Zusätzlich werden gerade in jüngster Zeit die Verbände und Betriebe dazu aufgefordert, vermehrt Lehrstellen anzubieten, auch über das vom Arbeitsmarkt geforderte Mass hinaus, um Schulabgängern, oft mit Wissenslücken, durch eine Berufslehre Chancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Damit werden die sonst schon knappen personellen Ressourcen in der Berufsausbildung noch zusätzlich belastet.


Tatsache ist, dass die Belastungen durch die Berufsbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wachsen und oft innerhalb der Branchen nicht solidarisch getragen werden. Dies ist gerade unter den derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besonders spürbar. Es wird immer schwieriger, genügend geeignete Experten zu finden, welche bereit sind, neben der Lehrlingsausbildung, Erteilung von Einführungskursen, auch noch Zeit für die Lehrabschlussprüfungen zur Verfügung zu stellen. Insbesonders schwierig ist es, jemanden für die zeitraubende Aufgabe als Chefexperte/in zu finden. Der Kanton honoriert dieses Engagement dabei in bescheidener Form und im Vergleich mit verwandten Tätigkeiten ungleich.


Ich stelle fest, dass die gültigen Entschädigungsansätze von CHF 15.00/Std. für die Expertentätigkeit seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben sind. Korrigiert seitens der öffentlichen Hand wurde hier mit einer Ausfallsentschädigung von den heute gültigen CHF 20.00/Std. Dieser Ansatz entspricht jedoch in keiner Art und Weise dem Gegenwert der geleisteten Arbeit. Das Argument, dass Expertentätigkeit Ehrensache sei und deshalb tiefere Entschädigungsansätze rechtfertigt, ist zudem nicht zeitgemäss. Es darf nicht sein, dass die allseits hochgeachtete gewerbliche Berufsausbildung gegenüber anderen staatlichen Bildungswegen benachteiligt wird.


Im Vergleich mit anderen verwandten Tätigkeiten, wie z.B. der Entschädigung der Experten von Einführungskursen, gibt es keine plausible Erklärung, weshalb im besagten Bereich derart niedrige Entschädigungsansätze gewährt werden.


2. Auftrag an den Regierungsrat


Der Regierungsrat wird daher gebeten, zu prüfen und Berichten, ob und auf welchen Betrag die Entschädigungsansätze für die Expertentätigkeit im Bereich Lehrabschlussprüfungen im Kanton Basel-Landschaft ab 2005 erhöht werden können.



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