2004-7


1. Jürg Wiedemann: Unterhaltsbeiträge und Mieten für die Schulhäuser der Sekundarstufe I

In der Vergangenheit bezahlte der Kanton den Gemeinden für den Betrieb und Unterhalt der Schulhausbauten der Sekundarstufe I einen jährlichen Beitrag von Fr. 43.- pro Quadratmeter. Zusätzlich muss der Kanton in zahlreichen Gemeinden Schulräume, die früheren Realschulbauten, mieten, da die ehemaligen Realschulen in die Sekundarschulen integriert und damit zu Kantonsschulen wurden.


Fragen:




2. Urs Hess: Bau der H2


Seit geraumer Zeit wartet die Bevölkerung an der Rheinstrasse auf die längst versprochene Verbesserung der Verkehrssituation. Aus der Diskussion um das Projekt ARA Birs 2 entnehme ich, dass dadurch der Bau der H2 nicht verzögert wird.


Fragen:




3. Martin Rüegg: Neues Schwimmzentrum in Basel?


Am 12.1.04 machte BS-Grossrat Markus Lehmann (CVP) in der Basler Zeitung die Aussage, er habe von zwei Seiten gehört, der Kanton BL werde 10 Millionen für eine neues Schwimmzentrum in Basel einbringen.


Fragen:




4. Madeleine Göschke-Chiquet: Tierquälerei mit Leimfallen


Das Pressebild des qualvoll verendeten Rotkehlchens auf einer Leimfalle hat vor zwei Wochen Empörung hervorgerufen (Frontseite der bz vom 6.1.04).


Kantonstierarzt Ignaz Bloch bezeichnete Leimfallen als Verstoss gegen das Tierschutzgesetz (bz vom 7.1.04). Dieses verlangt, dass ein Tier möglichst rasch und schmerzlos getötet wird. Trotzdem soll hier eine Gesetzeslücke bestehen, weil die Leimfallen im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind. Laut Ignaz Bloch sollte der vorliegende Fall ein Anstoss zur Schliessung dieser Gesetzeslücke sein.


Fragen:




5. Jacqueline Halder: Umfahrung Sissach


An der Landratssitzung vom 15. Januar hat die Baudirektorin bestätigt, dass der Bau der Umfahrung Sissach massiv teurer wird.


Fragen:




6. Ruedi Brassel: Wegen Beschwerde keine Prämienverbilligung?


Im Baselbiet ist derzeit eine gerichtliche Klärung der Höhe der zulässigen Mietzinsabzüge im Gange. Gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts ist Beschwerde erhoben worden. Im Dezember 2003 erhielten nun Beschwerdeführende, die zum Bezug von Prämienverbilligungen berechtigt waren, von der Steuerverwaltung ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass - solange aufgrund der Beschwerde keine definitive Steuerveranlagung möglich sei - auch keine Prämienverbilligungen ausgerichtet würden.


Fragen:




7. Juliana Nufer: "Avanti" Initiative: Wie weit reicht der Agglomerationsverkehr


Wir stimmen am 8.2.04 über die "Avanti"Initiative ab. In dieser Vorlage wird vom Agglomerationsverkehr gesprochen.


Fragen:




8. Karl Willimann: Schiessereien im Baselbiet


Gemäss Mitteilung der Polizei Basel-Landschaft haben sowohl in Füllinsdorf als auch in Hölstein zu nächtlicher Stunde Schiessereien mit Verletzten stattgefunden. In beiden Fällen waren Ausländer daran beteiligt. In Füllinsdorf im Waldparkplatz "Giebenacherhöhe" waren es zwei Türken und ein Iraker und in Hölstein vor einem Nachtlokal ein Albaner.


Fragen:




9. Fredy Gerber: Ist der Erhalt der Rotbuche am Kronenplatz Binningen nicht doch noch möglich?


Die Vorlage 2003/159 "Ausbau der Hauptstrasse Binningen, 2. Bauabschnitt" wurde von der landrätlichen Bau- und Planungskommission behandelt und am 30. Oktober 2003 vom Landrat beschlossen. Leider wurde im Beschluss der im vorausgegangenen Projekt-Wettbewerb bewusst geschonte Standort der prächtigen "Blutbuche vom Kronenplatz" nicht berücksichtigt. Die Kreisel-Variante wurde aus Verkehrssicherheitsgründen der ovalen Verkehrsführung vorgezogen.


Nachdem klar wurde, dass dieser schöne Baum gefällt werden sollte, machte sich in der Binninger Bevölkerung grosse Empörung breit. Die Blutbuche ist ein wesentlicher Bestandteil im Gesamtbild des Kronenplatzes, der zudem einen imposanten Abschluss der Binninger Hauptstrasse bildet. Traude Rehmann sammelte mit einigen besorgten Leuten in kürzester Zeit fast 2000 Unterschriften und reichte sogleich eine Petition zur Erhaltung der Blutbuche am Kronenplatz ein.


Nach eingehender Prüfung der Situation habe ich nun feststellen müssen, dass das Auflage-Projekt eigentlich nur eine grosszügigere geometrische Ausführung des im Ideen-Wettbewerb zweitplatzierten Projektes darstellt, in welchem aber der Standort des Baumes und die dazugehörende Stützmauer beibehalten würden.


Fragen:

Landeskanzlei BL



Back to Top