2004-55 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
|
Interpellation 2004/055 von Bruno Steiger, SD, "Grausames tierquälerisches Schächten in unserem Kanton"
|
|
vom:
|
23. März 2004
|
|
Nr.:
|
2004-055
|
|
Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[14 KB]
|
I.
Landrat Bruno Steiger hat am 19. Februar 2004 eine Interpellation betreffend "Grausames tierquälerisches Schächten in unserem Kanton" mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Nun ist es öffentlich geworden, Zeitungsberichte beweisen es sogar mit Bildern dokumentiert, dass im Kanton Baselland gesetzeswidrig geschächtet wird. Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein.
Folgende Fragen an den Regierungsrat:
1.
|
Wurde der Regierungsrat von diesen Berichten überrascht?
|
2.
|
Sind dem Regierungsrat diese Tatsachen bisher verborgen geblieben?
|
3.
|
Was gedenkt der Regierungsrat gegen diese massiven gesetzwidrigen Übergriffe zu unternehmen?
|
4.
|
Ist etwa der Kantonstierarzt seinen Aufgaben nicht gewachsen?
|
5.
|
Werden diese straffälligen Ausländer des Landes verwiesen?
|
6.
|
Werden allfällige Schweizer Mittäter strafrechtlich verfolgt?
|
7.
|
Ist der Regierungsrat bereit, tierschützerische Gesetze auch bei Ausländern konsequent durchzusetzen, oder macht er gar den Bückling vor ihnen?
|
II.
Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Allgemeines
Im Kanton Basel-Landschaft werden in zwei Schlachtbetrieben für Angehörige des islamischen Glaubens ganzjährig hauptsächlich Schafe und wesentlich weniger Kühe und Kälber geschlachtet. An islamischen Festtagen sind die Schlachtzahlen erhöht. In beiden Schlachtbetrieben werden die Tiere vor dem Entbluten korrekt betäubt, Kleinvieh mittels Strom (Betäubungszange) und Grossvieh mittels Bolzenschussapparat. Die Schlachtbetriebe stehen unter der Aufsicht des Kantonstierarztes, der diese Betriebe regelmässig unangemeldet inspiziert, und die zuständige tierärztliche Fleischkontrolle vor Ort überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Unter Schächten verstehen die Fachleute den Blutentzug beim Tier ohne vorhergehende Betäubung. Da in beiden Schlachtbetrieben vor dem Blutentzug betäubt wird, werden auch in keinem der beiden Schlachtbetriebe Tiere geschächtet.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 740 Rindviehhalter und 200 Schafhalter. Wenn tatsächlich in dem Ausmass auf den Tierhaltungsbetrieben illegal geschlachtet und geschächtet würde, wie es der vom Interpellanten zitierte Zeitungsartikel suggeriert, wäre eine Grosszahl der Tierhaltenden davon betroffen, was wohl kaum unentdeckt bleiben würde. Meldungen über mögliche illegale Schlachtungen oder Schächtungen von Tieren sind beim Kantonstierarzt keine eingegangen. Zudem sind dem Kantonstierarzt die Tierhaltenden grossmehrheitlich persönlich bekannt und er kann sich schlecht vorstellen, dass diese auf ihren Betrieben illegale Praktiken zulassen. Darüber hinaus haben sich der Bauernverband beider Basel und die IG Schafzucht bei der Vernehmlassung zum neuen Tierschutzgesetz nachdrücklich für die Beibehaltung des Schächtverbotes in der Schweiz ausgesprochen.
Zu den Fragen im Einzelnen
1. Wurde der Regierungsrat von diesen Berichten überrascht?
Der Regierungsrat wurde von der Berichterstattung insofern überrascht, als in den entsprechenden Zeitungsartikeln suggeriert wird, in der Region würden in grösserem Ausmass Tiere geschächtet. Es kann der Presse aber auch entnommen werden, dass sich das Problem offenbar auf einen Betrieb im Kanton Aargau konzentriert. Die vom Interpellanten erwähnten Bilder stammen allesamt aus dem Schlachthof in Buckten, wo die Tiere vor dem Entbluten korrekt betäubt werden.
2. Sind dem Regierungsrat diese Tatsachen bisher verborgen geblieben?
Wie weiter oben ausgeführt, gibt es keine Hinweise, dass im Kanton Basel-Landschaft systematisch, in hoher Zahl oder in irgend einer Weise toleriert Tiere geschächtet werden.
Dass es Einzelfälle geben kann, kann niemand ausschliessen, aber solche Fälle würden bei Bekanntwerden umgehend zur Anzeige gebracht.
3. Was gedenkt der Regierungsrat gegen diese massiven gesetzwidrigen Übergriffe zu unternehmen?
Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf. In den Baselbieter Schlachtbetrieben wird vor dem Blutentzug korrekt betäubt und konkrete Hinweise, dass auf den landwirtschaftlichen Betrieben illegal geschlachtet oder geschächtet wird, liegen nicht vor.
4. Ist etwa der Kantonstierarzt seinen Aufgaben nicht gewachsen?
Der Regierungsrat hat volles Vertrauen in die Fähigkeiten und Kompetenzen des Kantonstierarztes.
5. Werden diese straffälligen Ausländer des Landes verwiesen?
6. Werden allfällige Schweizer Mittäter strafrechtlich verfolgt?
Es ist weder die Aufgabe noch in der Kompetenz des Regierungsrates in diesem Zusammenhang irgendwelche Strafen auszusprechen. Wie weiter oben angeführt, würden allfällige Verstösse gegen das Schächtverbot umgehend zur Anzeige gebracht und der Regierungsrat hat keine Zweifel, dass die Strafuntersuchungsbehörden ihre Aufgaben richtig wahrnehmen würden.
7. Ist der Regierungsrat bereit, tierschützerische Gesetze auch bei Ausländern konsequent durchzusetzen, oder macht er gar den Bückling vor ihnen?
Dem Interpellanten dürfte wohl bewusst sein, dass Regierung und Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen einheitlich anwenden.
Liestal, 23. März 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der 2. Landschreiber: Achermann
Back to Top