2004-29 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation der CVP/EVP-Fraktion «Methadon- und kontrollierte Heroinabgabe» (2004/029)
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vom:
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1. Juni 2004
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Nr.:
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2004-029
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 5. Februar 2004 hat die CVP/EVP-Fraktion unter dem Titel "Methadon- und kontrollierte Heroinabgabe" nachfolgende Interpellation eingereicht:
"Kürzlich entnahmen wir der Presse, dass die Methadonabgabe ‚teuer und unnütz' sei. Die Berichterstattung erstreckte sich auf Erfahrungen mit der Methadon- und Heroinabgabe in Basel-Stadt.
In Baselland wurde die Heroin gestützte Behandlung HeGeBe im Juni 2000 gestartet. Sie befindet sich in Reinach in einem speziell dafür aufgestellten Container, deren Baubewilligung bis zum Jahr 2003 vorgesehen war. Das Projekt der Heroin gestützten Behandlung stützt sich auf die Pfeiler ‚Heroin und Arbeit' und wird unterstützt durch ein ‚Begleitprogramm Lebenshilfe'. So ist die Heroinbehandlung voll in die therapeutische Arbeit integriert. Für die Pilotphase konnte nur eine beschränkte Anzahl von Jugendlichen in das Programm aufgenommen werden. Die in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen sollen sehr gut sein.
Wir ersuchen den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur HeGeBe:
1.
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Ist die Pilotphase in der Zwischenzeit in ein Definitivum überführt worden?
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2.
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Wie viele Personen können heute versorgt werden?
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3.
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Wie gross ist der effektive Bedarf?
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4.
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Wie sind die Auflagen, um aufgenommen zu werden?
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5.
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Wie sind die Erfahrungen, wie gross ist die Anzahl der Abbrüche von Seiten der Jugendlichen?
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6.
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Bestätigen sich die mit der HeGeBe gemachten Erfahrungen mit den in der BAZ-Ausgabe vom 31.1.2004 gemachten Ausführungen?
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7.
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Wie sieht die Regierung die inskünftige Heroin- und Methadonabgabe in unserem Kanton und in welchem Rahmen soll sie erfolgen?"
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Antwort des Regierungsrates
1. Ist die Pilotphase in der Zwischenzeit in ein Definitivum überführt worden?
Die Heroin gestützte Behandlung HeGeBe wurde vorerst als Versuch (Pilot) gestartet. Die Lösung mit dem eigens dafür aufgestellten Container im Garten der Drogenberatungsstelle in Reinach war vorerst bis Ende 2003 befristet und konnte inzwischen bis Ende 2005 verlängert werden. Diese Verlängerung gestattet es, die im Rahmen der Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept Basel-Landschaft (vgl. Vorlage an den Landrat Nr. 2003/176 vom 19. August 2003) angesprochene Fragestellung betreffend des Aufbaus eines Psychiatrischen Dienstes "Substanzabhängigkeit" anzugehen und einer ganzheitlichen Lösung zuzuführen.
2. Wie viele Personen können heute versorgt werden?
Die Zahl der Projektteilnehmenden ist auf 15 Personen beschränkt. Aktuell sind alle Plätze besetzt.
3. Wie gross ist der effektive Bedarf?
Der Leitende Arzt der Drogenberatung Baselland geht von einem Bedarf von 50 Plätzen aus. Allerdings ist dazu anzumerken, dass in anderen Kantonen die Kapazitäten dieser Grösse nicht ausgelastet sind. Der Regierungsrat tendiert deshalb auf eine moderate Erweiterung.
4. Wie sind die Auflagen um aufgenommen zu werden?
Die Auflagen für die Aufnahme sind durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt und lauten wie folgt: Die Klientinnen und Klienten müssen
a)
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mindestens 18 Jahre alt sein;
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b)
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seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein;
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c)
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mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode abgebrochen oder erfolglos absolviert haben;
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d)
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Defizite im somatischen, psychischen oder sozialen Bereich aufweisen, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind.
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5. Wie sind die Erfahrungen, wie gross ist die Anzahl der Abbrüche von Seiten der Jugendlichen?
Gemäss Aufnahmekriterien des BAG können keine Jugendlichen unter 18 Jahren aufgenommen werden. Die Erfahrungen mit der Heroin gestützten Behandlung werden positiv bewertet. Von den insgesamt 23 aufgenommenen Klientinnen und Klienten sind neun seit Beginn dabei.
Abbrüche im Sinne eines Behandlungsabbruchs gab es bis jetzt keine. Die Patientinnen und Patienten, welche die HeGeBe verlassen haben, sind entweder in ein Methadonprogramm übergetreten oder haben einen Entzug gemacht und leben drogenfrei. Zwei Teilnehmende mussten wegen Missachtung der Regeln aus dem Programm ausgeschlossen werden. Sie werden im Methadonprogramm weiter betreut.
6. Bestätigen sich die mit der HeGeBe gemachten Erfahrungen mit den in der BaZ-Ausgabe vom 31.1.2004 gemachten Ausführungen?
Der BaZ-Artikel vom 31.1.2004 beschäftigt sich mit der Methadonabgabe. Im Vergleich zur Methadonabgabe gelten für die HeGeBe äusserst strenge Vorschriften bezüglich Abgabe und psychosozialer Begleitung. Die Erfahrungen mit der Methadonabgabe können deshalb nicht auf die Heroin gestützte Behandlung übertragen werden.
7. Wie sieht die Regierung die inskünftige Heroin- und Methadonabgabe in unserem Kanton und in welchem Rahmen soll sie erfolgen?
Wie im Bericht über die Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept Basel-Landschaft dargelegt wird, soll die Schaffung eines Psychiatrischen Dienstes Substanzabhängikeit geprüft werden. Der Vorschlag umfasst die fachliche und organisatorische Zusammenlegung der staatlich subventionierten Alkoholberatungsstellen BfA (Beratungsstellen für Alkohol- und andere Suchtprobleme) und der kantonalen Drogenberatung DBL zu einem zusammengefassten Dienst unter ärztlicher Leitung.
Liestal, den 1. Juni 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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