2004-18
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Robert Ziegler: Gefährdungspotential des AKW's Fessenheim
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Autor/in:
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Robert Ziegler, SP - Fraktion
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Eingereicht am:
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5. Februar 2004
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Nr.:
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2004-018
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In der regierungsrätlichen Vorlage "Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel - Landschaft" wird unter "2. Gefährdungsspektrum, Technische Gefahren" festgehalten:
"Mit Ausnahme der Gemeinden, welche in der Zone 2 des KKW Gösgen (SO) liegen (…), bestehen keine weiteren radioaktiven Gefährdungspotentiale mit verursachender Quelle im Kanton Basel - Landschaft, die zu einer zivilisationsbedingten Katastrophe bzw. Notlage führen könnte."
Ereignisse der jüngsten Zeit, haben aufgezeigt, dass es um die Betriebssicherheit des AKW's Fessenheim nicht zum Besten steht und es kurzsichtig sein könnte, das atomare Gefährdungspotential auf die Anlage von Gösgen begrenzen zu wollen. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1.
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Wie schätzt der Regierungsrat das Gefährdungspotential durch das AKW Fessenheim in Anbetracht der häufigen Wetterlage und der festgestellten mangelhaften Betriebssicherheit ein?
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2.
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Wie wurde der Regierungsrat über die Vorfälle in Fessenheim informiert?
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3.
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Was unternimmt der Regierungsrat, angesichts des offensichtlichen Gefährdungspotentials des AKW's Fessenheim?
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4.
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Wird eine mögliche Gefährdung durch ein Ereignis im AKW Fessenheim in den Dispositiven des kantonalen Bevölkerungsschutzes berücksichtigt?
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5.
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Beabsichtigt der Regierungsrat in dieser Sache, evtl. gemeinsam mit Basel-Stadt, bei den französischen Behörden vorstellig zu werden?
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