2004-18

In der regierungsrätlichen Vorlage "Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel - Landschaft" wird unter "2. Gefährdungsspektrum, Technische Gefahren" festgehalten: "Mit Ausnahme der Gemeinden, welche in der Zone 2 des KKW Gösgen (SO) liegen (…), bestehen keine weiteren radioaktiven Gefährdungspotentiale mit verursachender Quelle im Kanton Basel - Landschaft, die zu einer zivilisationsbedingten Katastrophe bzw. Notlage führen könnte."

Ereignisse der jüngsten Zeit, haben aufgezeigt, dass es um die Betriebssicherheit des AKW's Fessenheim nicht zum Besten steht und es kurzsichtig sein könnte, das atomare Gefährdungspotential auf die Anlage von Gösgen begrenzen zu wollen. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:


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