2004-12
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Karl Willimann: Polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Busseninkasso in Basel- Landschaft
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Autor/in:
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Karl Willimann, SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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22. Januar 2004
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Nr.:
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2004-012
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Mit der Installierung von festen Geschwindigkeitsmessstationen und mit der Anwendung von mobilen Messgeräten hat die Zahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv zugenommen. Entsprechend sind die Busseneinnahmen gestiegen und weisen gesamtschweizerisch den höchsten Zuwachs auf. Die Kehrseite ist eine massive Zunahme der Arbeit bei den Statthalterämtern und der Polizei, welche zu Personalvermehrungen führt. Nicht alle verhängten Geldbussen dürften jedoch in die Staatskasse fliessen. In jedem Amtsblatt sind jeweils auf mehreren Seiten Urteilsmitteilungen an ausländische Automobilisten wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit publiziert. Name und Geburtsdatum sind den Behörden offenbar bekannt, hingegen ist dies durchgehend beim Aufenthalt bzw. bei der aktuellen Adresse nicht der Fall. Offensichtlich verbirgt sich dahinter das Problem, die Geldbussen einzutreiben. Die Vermutung liegt nahe, dass der grösste Anteil der dem Staat zufliessenden Bussenbeträge von kantonalen und schweizerischen Automobilisten stammt. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung von folgenden Fragen:
1.
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Wie stellt sich der Prozentsatz der gebüssten schweizerischen und ausländischen Automobilsten gemessen am Total der ausgesprochenen Bussen zusammen ?
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2.
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Wie ist der Zahlungseingang in % der ausgesprochenen Bussen
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a)
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bei den schweizerischen Automobilisten
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b)
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bei den ausländischen Automobilisten
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3.
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Welche Aufwendungen in % der ausgesprochenen Bussenbeträge verursacht die administrative Behandlung bei den Behörden und der Polizei ?
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4.
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Gibt es Abkommen mit ausländischen Staaten zum Busseninkasso ?
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5.
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Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, damit die Bussen bei ausländischen Automobilisten eingefordert werden können ?
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6.
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Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es im Fall von gebüssten ausländischen Automobilisten irreführend ist, wenn in den Polizeimeldungen verbreitet wird, der Fehlbare habe mit einer "empfindlichen" Busse, die kaum eintreibbar ist, zu rechnen ?
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