2004-10 (1)


Am 22. Januar 2004 hat Frau Landrätin Annemarie Marbet eine Interpellation betreffend "Folgen der Budgetanträge 2003" mit dem folgenden Wortlaut eingereicht:

An der Landratssitzung vom 10. und 11. Dezember 2003 hat der Landrat diverse Budgetanträge behandelt. Bei einigen Anträgen wurden Beträge nicht bewilligt und ins Budget gestellt, die gemäss Gesetz zwingend bezahlt werden müssen. Bei anderen beschloss die Ratsmehrheit Einnahmen im Budget stehen zu lassen, für die es noch gar keine gesetzlichen Grundlagen gibt.


Angesichts der Tatsache, dass eine Ratsmehrheit einerseits offenkundig nicht realisierbare Einnahmen budgetierte und andererseits zwingend vorgeschriebene Ausgaben nicht in den Voranschlag aufnehmen wollte, stellen sich eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die Umsetzung des Budgets.


Es wurde so argumentiert, dass "die Regierung innerhalb ihres Direktionssaldos einen Posten finden" müsse, um die zusätzlichen Ausgaben zu bestreiten bzw. die fehlenden Einnahmen zu kompensieren.


Der Landrat hat teilweise entschieden, als ob Globalbudgets bestehen würden. Viele Landrätinnen und Landräte fragen sich deshalb, wie die Regierung und die Verwaltung die einzelnen Vorgaben umsetzen werden. Der Klärungsbedarf ist gross.


Die SP bittet deshalb die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten:




Antwort des Regierungsrates


Einleitung


An seinen Sitzungen vom 10. und 11. Dezember 2003 hat der Landrat 12 parlamentarischen Budgetanträgen zugestimmt und im Budget 2004 per Saldo eine Verbesserung der Laufenden Rechnung um 1'364'624.- Franken beschlossen. Der Regierungsrat hat die Anträge im Budget 2004 wie folgt umgesetzt:


Die über alle angenommenen Budgetanträge summierte Kürzungsvorgabe wird bei der Umsetzung um 1'699.- überschritten (vgl. Tabelle oben), da die BUD bei der Kürzung der Beraterkosten (230-02) ihre Vorgabe aufgrund der Projektauswahl um 1'650.- übertrifft. Die restliche Abweichung resultiert aus Rundungsdifferenzen.

Die Finanzkommission hat an der Sitzung vom 7. Januar 2004 zum Ausdruck gebracht, dass sie über die Umsetzung der Beschlüsse des Parlamentes zu den Budgetanträgen informiert werden möchte. Dementsprechend wird der Finanzdirektor die Finanzkommission an ihrer Sitzung vom 21. April 2004 informieren.




Die einzelnen Fragen der Interpellantin beantworten wir wie folgt:


Frage 1
Unter welchen Voraussetzungen können Kreditverschiebungen vorgenommen werden?


Antwort
Die Kreditverschiebung ist im Finanzhaushaltsgesetz (1) in § 29 und im Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz (2) §4-5 geregelt.
Nach §4 Abs. 2 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz beantragt der Regierungsrat dem Landrat den Dienststellen (oder Gruppen von Dienststellen) mit vom Regierungsrat erteiltem Leistungsauftrag die Kreditverschiebungskompetenz zu erteilen. Gemäss §5 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz bestimmt der Landrat die Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen, innerhalb derer Kreditverschiebungen vorgenommen werden können (vgl. auch Antwort zu Frage 2).
In der Fachweisung Nr. 09 "Kreditverschiebung" der Finanz- und Kirchendirektion ist konkretisiert, dass jeder Dienststelle, vorausgesetzt, sie verfügt über einen gültigen Leistungsauftrag, die Möglichkeit der Kreditverschiebung eingeräumt ist. Ohne Leistungsauftrag kann die Dienststelle lediglich beim Regierungsrat Kreditverschiebung innerhalb des gesamten Lohnkredits beantragen (FHG §29, Abs. 2).




Frage 2
Regierungsrat Ballmer sagte in der Debatte, der Regierungsrat könne "Kredite innerhalb von Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen verschieben, soweit diese einen Leistungsauftrag haben (§29 Abs. 2bis und §5 Dekret zum FHG)". (Protokoll vom 11.12.2003, S.386). Das Dekret zum FHG (§4 Abs. 2) sieht vor, dass der Landrat die Kreditverschiebungskompetenz dem Regierungsrat auf Antrag hin erteilt.
Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Kreditverschiebungskompetenz automatisch mit dem Leistungsauftrag verbunden ist oder muss sie erst erteilt werden?
Wann ist ein solcher Antrag gestellt und die Kompetenz erteilt worden?


Antwort
In den Budgetvorlagen an den Landrat hat der Regierungsrat jeweils für Dienststellen, mit vom Regierungsrat neu erteilten Leistungsaufträgen, die Kompetenz zur Kreditverschiebung beantragt. Die Kompetenz zur Kreditverschiebung wurde somit durch die Verabschiedung der jeweiligen Voranschläge durch den Landrat erteilt.




Frage 3
Welche Vorkehrungen hat die Regierung getroffen, damit die Budgetanträge gemäss Finanzhaushaltsgesetz umgesetzt werden können.


Antwort
Der Regierungsrat hat den Direktionen klare Vorgaben für die Umsetzung erteilt. Das FHG ist selbstverständlich einzuhalten.




Frage 4
Wie wird der Budgetantrag Nr. 2003/230-01 "Informatik" konkret umgesetzt? Welche Projekte müssen gestrichen resp. ausgestellt werden? Sind direktionsübergreifende Lösungen getroffen worden?


Antwort
Die pauschalen Kürzungsvorgaben des Landrats wurden auf die Direktionen und auf das Kantonsgericht so verteilt, wie es in der Landratsvorlage zum Budgetantrag (2003/230-01) aufgezeigt worden ist.
Verteilung der Kürzungsvorgabe Konto 311.80 (Informatik) gemäss LRV 2003/230.

Verteilung der Kürzungsvorgabe Konto 318.8 (EDV-Leistungen Dritter) gemäss LRV 2003/230.
Die konkrete Aufteilung der Kürzungsvorgaben auf einzelne Projekte und Vorhaben liegt in der Kompetenz der Regierung. Der Regierungsrat war jedoch bemüht, die Kürzungen so vorzunehmen, dass sie durch vermehrte Eigenleistungen und Projektoptimierungen aufgefangen werden können. Projektaufschübe und Verzögerungen werden jedoch nicht zu vermeiden sein.

Direktionsübergreifend wurde die Kürzungsvorgabe von der JPMD um 200'000.- zu Gunsten der BKSD überschritten. Der Einsatz dieses Betrages erfolgt zweckgebunden für die Jahrestranche 2004 der Kantonsbibliothek.




Frage 5
Wie wird der Budgetantrag Nr. 2003/230-02 "Berater Gutachter Experten" konkret umgesetzt? Welche Projekte müssen gestrichen resp. ausgestellt werden? Sind direktionsübergreifende Lösungen getroffen worden?


Antwort
Die pauschalen Kürzungsvorgaben des Landrats wurden auf die Direktionen und auf das Kantonsgericht so verteilt, wie es in der Landratsvorlage zum Budgetantrag (2003/230-02) aufgezeigt worden ist.
Verteilung der Kürzungsvorgabe Konto 318.20 (Berater, Gutachter, Experten) gemäss LRV 2003/230.

Die konkrete Aufteilung der Kürzungsvorgaben auf einzelne Projekte und Vorhaben liegt in der Kompetenz der Regierung. Der Regierungsrat war jedoch bemüht, die Kürzungen so vorzunehmen, dass sie durch vermehrte Eigenleistungen oder Einsparungen bei laufenden Projekten aufgefangen werden können. Projektaufschübe und Verzögerungen werden jedoch nicht zu vermeiden sein, wie etwa die externe Evaluation Gymnasium Laufen, der Studienauftrag Polizeistützpunkt Reinach und die Machbarkeitsstudie Justizzentrum Muttenz.


Direktionsübergreifende Lösungen wurden keine getroffen.




Frage 6
Ist es möglich, diesen Budgetbeschlüssen nachzukommen, ohne das andere gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen, für die der Landrat mit dem Budget die Mittel beschlossen hat, tangiert werden?


Antwort
Der Regierungsrat hat diese beiden Budgetanträge so umgesetzt, dass keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben tangiert werden. Die durch die Annahme der Budgetanträge wegfallenden Mittel führt aber zu Konsequenzen führen, die spürbar sein werden. So werden bei der Planung und Vorbereitung von Projekten Verzögerungen nicht auszuschliessen sein (vgl. Fragen 4 und 5).
Die nicht bewilligten Mittel für Beiträge an private Schulen (Budgetantrag 2003/230-21), welche aber nach Gesetz ausgeschüttet werden müssen, werden saldoneutral im verabschiedeten Budget aufgefangen ohne andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu tangieren. Die Einsparungen werden im Bereich der Klassen- und Kursbildung aufgefangen.


Liestal, 30. März 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der 2. Landschreiber: Achermann



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Fussnoten:


1 SGS 310


2 SGS 310.1