2004-10
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Annemarie Marbet: Folgen der Budgetanträge 2003
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Autor/in:
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Annemarie Marbet, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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22. Januar 2004
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Nr.:
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2004-010
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Angesichts der Tatsache, dass eine Ratsmehrheit einerseits offenkundig nicht realisierbare Einnahmen budgetierte und andererseits zwingend vorgeschriebene Ausgaben nicht in den Voranschlag aufnehmen wollte, stellen sich eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die Umsetzung des Budgets.
Es wurde so argumentiert, dass "die Regierung innerhalb ihres Direktionssaldos einen Posten finden" müsse, um die zusätzlichen Ausgaben zu bestreiten bzw. die fehlenden Einnahmen zu kompensieren.
Der Landrat hat teilweise entschieden, als ob Globalbudgets bestehen würden. Viele Landrätinnen und Landräte fragen sich deshalb, wie die Regierung und die Verwaltung die einzelnen Vorgaben umsetzen werden. Der Klärungsbedarf ist gross.
Die SP bittet deshalb die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Unter welchen Voraussetzungen können Kreditverschiebungen vorgenommen werden?
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2.
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Regierungsrat Ballmer sagte in der Debatte, der Regierungsrat könne "Kredite innerhalb von Dienststellen oder von Gruppen von Dienststellen verschieben, soweit diese einen Leistungsauftrag haben (§ 29 Abs. 2bis FHG und §5 Dekret zum FHG)". (Protokoll vom 11.12.2003, S. 386). Das Dekret zum FHG (§ 4 Abs. 2) sieht vor, dass der Landrat die Kreditverschiebungskompetenz dem Regierungsrat auf Antrag hin erteilt.
Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Kreditverschiebungskompetenz automatisch mit dem Leistungsauftrag verbunden ist oder muss sie erteilt werden? Wann ist ein solcher Antrag gestellt und die Kompetenz erteilt worden? |
3.
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Welche Vorkehrungen hat die Regierung getroffen, damit die Budgetanträge gemäss Finanzhaushaltgesetz umgesetzt werden können?
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4.
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Wie wird der Budgetantrag Nr. 2003/230-01 "Informatik" konkret umgesetzt? Welche Projekte müssen gestrichen resp. ausgestellt werden? Sind direktionsübergreifende Lösungen getroffen worden?
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5.
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Wie wird der Budgetantrag Nr. 2003/230-02 "Berater, Gutachter, Experten" umgesetzt? Welche Projekte müssen gestrichen resp. ausgestellt werden? Sind direktionsübergreifende Lösungen getroffen worden?
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6.
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Ist es möglich, diesen Budgetbeschlüssen nachzukommen, ohne dass andere, gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen, für die der Landrat mit dem Budget die Mittel beschlossen hat, tangiert werden?
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Finanzhaushaltgesetz GS 29.492
§ 29 Kreditverschiebung
1
Kredite sind grundsätzlich für den umschriebenen Zweck zu verwenden.
2
Der Regierungsrat kann in der Investitionsrechnung im Rahmen des bewilligten gesamten Investitionsvolumens zwischen den einzelnen Objekten und in der Laufenden Rechnung im Rahmen des gesamten Lohnkredites Kreditverschiebungen vornehmen.
2 bis
Das Dekret bestimmt die Voraussetzungen, unter denen der Regierungsrat innerhalb von Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen Kreditverschiebungen in der Laufenden Rechnung vornehmen kann.
(44)
2 ter
Vom Landrat beschlossene Budgetanträge sind verbindlich. Der Landrat kann zudem einzelne Budgetpositionen als verbindlich erklären.
(45)
3
Die Kreditverschiebungen sind auszuweisen.
(46)
Dekret zum Finanzhaushaltgesetz GS 32.578
§ 4 Leistungsauftrag
1
Der Regierungsrat kann einzelnen Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen einen Leistungsauftrag erteilen.
2
Er beantragt dem Landrat, diesen Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen die Kreditverschiebungskompetenz zu erteilen.
3
Er erlässt Weisungen über die einheitliche Darstellung der Leistungsaufträge.
(3)
§ 5 Kreditverschiebung
Der Landrat bestimmt die Dienststellen oder Gruppen von Dienststellen, innerhalb derer Kreditverschiebungen vorgenommen werden können.
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