2003-263
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Ivo Corvini: Persönlichkeitsschutz von Pflegeheimbewohnern bei der Datenerhebung zwecks Krankenversicherungsleistung
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Autor/in:
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Ivo Corvini, CVP, Allschwil
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Eingereicht am:
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30. Oktober 2003
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Nr.:
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2003-263
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Die Daten werden heute systematisch (mit Fragebogen) erhoben. In einigen Kantonen erfolgt diese Datenerhebung mit dem System RAI/RUG. Dieses System umfasst ca. 250 Fragen, die zum Teil die Privat- und Intimsphäre der Pflegeheimbewohner betreffen. Eine Arbeitsgruppe des schweizerischen Datenschutzbeauftragten hat dieses System im Hinblick auf den datenschutzrechtlichen Bereich untersucht. Sie hat dabei festgestellt, dass die Prinzipien der Datensparsamkeit und der Verhältnismässigkeit "gar nicht beachtet" bzw. "nicht respektiert" wurden, und verweist auf die im Fragebogen verlangte Informationen über z.B. die Berufsbildung, die morgendliche schlechte Laune, den regelmässigen Kirchenbesuch, spirituelle/religiöse Aktivitäten, Konsumierung eines alkoholischen Getränks mindestens einmal pro Woche (vgl. Bericht unter www.dsb-cpd.ch ; vgl. auch Tages-Anzeiger vom 26.5.2003, S. 9).
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie werden in den Pflegeheimen im Kanton Basel-Landschaft die Daten der Bewohner zwecks Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erhoben?
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2.
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Ist die im Kanton Basel-Landschaft vorgenommene Datenerhebung von einer unabhängigen Instanz im Hinblick auf die Datenschutztauglichkeit überprüft worden? Wenn ja, zu welchem Resultaten gelangte diese Überprüfung? Ist dabei der Persönlichkeitsschutz (insbesondere die Intimsphäre) gewährleistet?
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3.
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Ist sichergestellt, dass allfällige Daten ausschliesslich für den krankenversicherungstechnischen Bereich gebraucht werden? Wenn ja, auf welche Weise?
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4.
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Werden in den Pflegeheimen noch weitere Daten der einzelnen Patienten erhoben? Wenn ja, zu welchem Zweck? Geschieht dies auch bei Bewohnern von Altersheimen, die keine Pflegeleistungen erhalten?
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