2003-259

Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, so dass im neuen Bildungsgesetz Folgendes berücksichtigt wird:


Besteht eine Schulleitung aus mehreren Personen, so müssen in ihr beide Geschlechter vertreten sein.


Aus gesellschaftspolitischen Gründen sind heute mehrköpfige Schulleitungen, die ausschliesslich aus Männern bestehen, meines Erachtens nicht tragbar. Unsere Schülerinnen im schwierigen Alter der Pubertät und in der Zeit des Erwachsenwerdens benötigen weibliche Bezugspersonen. Ebenso für uns Lehrerinnen ist es wichtig (über 50% der Lehrpersonen sind Frauen!), weibliche Vorgesetzte zu haben.


Nach wie vor gibt es heute in Basel-Land in grösseren Schulen mehrköpfige Schulleitungen, die ausschliesslich aus Männern bestehen, obwohl gemäss Punkt 16.8. zur Einführung des neuen Bildungsgesetzes (Seite 37) dies nicht erwünscht ist. Der erwähnte Paragraph beinhaltet: "Besteht die Schulleitung aus mehreren Mitgliedern, sollen in ihr nach Möglichkeit beide Geschlechter vertreten sein. (...)".


Diese Formulierung kann, wie das Beispiel der Sekundarschule Allschwil zeigt, von den Schulpflegen (neu: Schulräten) unterschiedlich aufgefasst werden. In Allschwil wurde eine kompetente erfahrene und von der Lehrerschaft unterstützte Lehrerin nicht gewählt. Ihr wurden fünf Männer vorgezogen.



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