2003-258
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann: Amtszeitbeschränkung für Schulleiterinnen und Schulleiter mit Lehrpatent
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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30. Oktober 2003
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Nr.:
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2003-258
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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der das Bildungs- und Personalgesetz in folgendem Sinne geändert wird:
Die Amtszeit für Schulleiterinnen und Schulleiter mit Lehrpatent ist begrenzt auf zwei Amtsperioden zu je sechs Jahren. Nach jeweils sechs Jahren finden Neuwahlen statt.
Schulleiterinnen und Schulleiter, die bereits 12 Jahre das Amt eines Rektors oder Konrektors innehatten, scheiden innerhalb von zwei Jahren aus der Schulleitung aus.
Wegfallende Entlastungsstunden infolge Ausscheiden aus der Schulleitung werden durch Unterrichtsstunden ersetzt.
Schulleiterinnen und Schulleiter können heute ihr Amt bis zu ihrer Pensionierung ausüben. Freiwillige und frühzeitige Rücktritte sind eher selten. Dabei wäre es sinnvoll, wenn periodisch jüngere Lehrkräfte mit neuen und innovativen Ideen in die Schulleitung nachrücken könnten.
Amtszeitbeschränkungen sind häufig, nicht nur im Landrat. Auch in der Privatwirtschaft werden Spitzenleute regelmässig ersetzt oder erhalten neue Aufgabenbereiche. Zu lange Amtszeiten erschweren die Entwicklung unserer Schulen.
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