2003-257

Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, so dass im neuen Bildungsgesetz Folgendes berücksichtigt wird: Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich in allen Fächern Schriftdeutsch.

Nach wie vor sprechen viele Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler während des Unterrichtes nicht Schriftdeutsch, sondern Dialekt. Eine konsequente Anwendung der Standardsprache auf sämtlichen Schulstufen und in allen Fächern würde die schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Schriftsprache würde von vielen Jugendlichen weniger als "Fremdsprache" empfunden und die Fähigkeit, sich klar und verständlich auszudrücken, könnte deutlich verbessert werden.
In einem Zwischenbericht der Inspektorenkonferenz (November 2002) wurden erste Massnahmen aus der Pisa-Studie gezogen. Nun ist es an der Zeit, auch längerfristige Massnahmen zu ergreifen und die Lehren aus der Pisastudie umzusetzen. Diese bedürfen deshalb einer gesetzlichen Verankerung.



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