2003-254

Am 6. Juni 2002 habe ich eine Motion "Stopp der Personalvermehrung" im Landrat eingereicht ( 2002-143 ). Das Parlament hat diesen Vorstoss am 6. Februar 2003 als Postulat an die Regierung überwiesen. Die Regierung wollte zwar keine Frist entgegennehmen, aber mir ging es darum, dass in dieser Frage rasch etwas geschieht, besonders angesichts des Umstandes, dass seit der Einreichung schon mehr als ein halbes Jahr verstrichen war. Der Regierung wurde ausdrücklich eine Frist von 6 Monaten für die Beantwortung gesetzt. Die Landratspräsidentin liess darüber gemäss § 35, 3. Abschnitt des Landratsgesetzes (Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr. Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen.) gar separat abstimmen.

Nun ist diese Frist ungenutzt am 6. August 2002 abgelaufen, die Regierung hat sie also bereits 2 1/2 Monate überzogen. Ich empfinde dies als eine Geringschätzung des Landrates. Die Regierung hätte es mindestens in der Hand gehabt, das Ratsbüro oder mich oder beide über die Verzögerung zu informieren.


Gleichzeitig vernimmt man über die Medien, dass die Regierung bei der Verwaltung massiv einsparen will. Umso mehr wäre es auf der Hand gelegen, schon vor längerer Zeit den von mir angesprochenen Problemkreis sorgfältig, aber mit Nachdruck anzugehen, den Landrat darüber zu orientieren und möglichst rasch die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.


Deshalb frage ich den Regierungsrat an:


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