Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Systembeschwerden | |
vom: | 21. Oktober 2003 | |
Nr.: | 2003-246 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
D. Finanzielle Auswirkungen (siehe Kostenzusammenstellung: Gesundheit [PDF], Bildung [PDF])
Die punktuelle Anpassung des Lohnsystems bringt geschätzte jährliche Mehrkosten (ohne Sozial-/Personalversicherungsbeiträge und Rückeinkauf in die Pensionskasse) im Bereich Gesundheit von 646'059 Franken (+ 0.4%) und im Bereich Bildung von 122'430 Franken (+ 0.1%). Der Mehraufwand ist auf Lohnklassenerhöhungen, Pflichtstundensenkungen (nur Lehrpersonen) und auf tiefere Bewertungen im Merkmal A2 zurückzuführen. Die tiefere Bewertung im Merkmal A2 hat bei der Berechnung der Erfahrungsstufe zur Folge, dass eine geringere Anzahl von erforderlichen Erfahrungsjahren in Abzug gebracht wird, was bei der Lohnberechnung zu einer entsprechend höheren Einstiegs-Erfahrungsstufe führt.
Auf Grund der Inkraftsetzung der Änderungen per 1. Januar 2001 (Pflegefunktionen) bzw.
1. August 2001 (Bildungsfunktionen) fallen die Mehrkosten rückwirkend auf diese Zeitpunkte an. Für den Zeitraum ab Inkraftsetzung bis 31. Dezember 2003 fällt damit für den Arbeitgeber ein einmaliger Aufwand von schätzungsweise 3'026'071 Franken an. Davon betreffen 2'483'435 Franken den Bereich Gesundheitswesen und 542'636 Franken den Bereich Bildungswesen. Dieser Aufwand schliesst die Sozial-/Personalversicherungsbeiträge und den Rückeinkauf in die Pensionskasse ein.
E. Vernehmlassungsergebnisse und Stellungnahme
I. Politische Parteien
1. Christlichdemokratische Volkspartei Basel-Landschaft (CVP)
Die CVP schliesst sich den Anträgen des Regierungsrates inkl. der zeitlichen Rückwirkung an. Sie hält jedoch fest, dass die ursprüngliche Forderung nach Kostenneutralität der Lohnrevision mit einem allfälligen Akzept der Vorlage durch den Landrat nicht mehr gewährleistet sei.
2. Freisinnig-Demokratische Partei Baselland (FDP)
Die FDP begrüsst das von der Regierung gewählte Verfahren zur Behandlung der Beschwerden und stimmt grundsätzlich den vorgeschlagenen Aenderungen zu. Sie ist allerdings der Meinung, dass
- | die bisherige Bewertung der Funktion Dipl. Krankenpflege DN II und der nachfolgenden Vorgesetztenfunktionen im Merkmal A1 sowie die bisherige Einreihung der Leitung "Fachbereich klein" im Pflegebereich zu belassen sind |
- | die Funktion der Assistenzärzte und -ärztinnen weiterhin im ERP aufzuführen ist |
- | die Lehrtätigkeit Gestalten an der Handelsschule/KV nicht jener am Gymnasium gleichzustellen ist |
Zu den weiteren Anträgen des Regierungsrates wird ausdrücklich Zustimmung erklärt oder kein Kommentar abgegeben. |
3. Schweizerische Volkspartei Baselland (SVP)
Die SVP lehnt sämtliche Anträge vorwiegend aus finanziellen Erwägungen ab.
4. Sozialdemokratische Partei Baselland (SP)
Die SP weist aufgrund mangelnder Transparenz die Vorlage zurück. Im wesentlichen macht sie geltend, dass aus der Vorlage nicht ersichtlich ist, bei welchen Funktionen Mehrheits- oder Minderheitsanträge aus der FKS Eingang gefunden haben. Zudem vermisst sie eine vollständige Auflistung der Systembeschwerden und deren Gegenüberstellung mit den
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berprüfungsergebnissen. Betreffend der Funktion Krankenpflege DN II fordert sie eine Bewertung im Merkmal A1 im tertiären Bereich, jedoch unter Fachhochschulniveau.
II. Verbände / Vereine
1. Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP)
Die ABP geht davon aus, dass konkrete Rückmeldungen von den betroffenen Verbänden (VPOD und LVB) direkt eingebracht werden und nimmt zu zwei übergeordneten Punkten Stellung:
- | sie regt dringend an, die Behandlung dieses Geschäftes zu beschleunigen sowie die weiteren Abläufe und Termine zu kommunizieren; |
- | sie erwartet, dass die nichtberücksichtigten Beschwerden in die Vorlage aufgenommen und angemessen dargestellt werden. |
2. Basellandschaftlicher Verein für Sport in der Schule (BLVSS)
Der BLVSS begrüsst die Zuordnung der Funktion Allgemeines Fach und Sport II am Gymnasium zur LK 9. Allerdings fordert er weiterhin die Senkung auf 22 Pflichtstunden.
3. Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB)
Der LVB bemängelt die verzögerte Behandlung der Systembeschwerden im Rahmen der Vernehmlassung. Er begrüsst ausdrücklich die Errichtung der FKS und deren sozialpartnerschaftliche Arbeit. Der LVB ist der Auffassung, dass der Auswertungsbericht innerhalb der FKS durchgearbeitet werden sollte. Er ist auch der Meinung, dass die Sachverhalte bezüglich der nichtberücksichtigten Beschwerden in der Landratsvorlage nicht dargestellt sind und damit der falsche Eindruck entsteht, es herrsche diesbezüglich seitens des Verbandes Akzeptanz. Im Einzelnen begrüsst der LVB die berücksichtigen Anliegen, wünscht jedoch, dass die Aufhebung der Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern auf der Sekundarstufe I deutlicher zum Ausdruck kommt. Er hält an seinen Forderungen betr. Einreihung bzw. Regelung nachstehender Funktion fest
- | Kindergarten: Infolge Scheitern der Blockzeitenregelung (im Rahmen Bildungsgesetz) soll im vorliegenden Rahmen eine Lösung zur Problematik "Teilpensum" erarbeitet werden. Zudem fordert er eine Erhöhung des A2-Wertes und damit Einreihung in LK 13. |
- | Textiles Werken/Hauswirtschaft Primar: Einreihung in LK 13. |
- | Musik und Zeichnen Sekundarstufe I: LK 11. |
- | Allgemeines Fach und Sport II Gymnasium: 22 Pflichtstunden. |
- | Kunst Gymnasium: LK 9 und 22 Pflichtstunden. |
- | Instrumental Gymnasium: LK 10. |
- | Berufskundliche Fächer Gewerblich-industrielle Berufsschule: LK 10. |
- | Bürokommunikation-Textverarbeitung Handelsschule/KV: Neue Einreihung und 24 Pflichtstunden. |
- | Jugendmusikschule: LK 10. |
Zu diesen Forderungen liegen der LVB-Vernehmlassung verschiedene Stellungnahmen bei. |
4. Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger Sektion beider Basel (SBK)
Der SBK beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf die Funktion der Dipl. Krankenpflege DN II und stellt folgende Anträge:
- | der Begriff der Dipl. Krankenpflege DN II ist zu ersetzen mit Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann |
- | die Ausbildung ist auf Tertiärniveau und mit 8.0 zu bewerten |
- | die Ausbildung auf Tertiärniveau ist bei den anderen Pflegefunktionen zu berücksichtigen, da sie auf der gleichen Grundausbildung basieren. |
5. Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Baselland)
Der VPOD bemängelt vorweg, dass die Vorlage verzögert in die Vernehmlassung geschickt worden ist und dass aus der Vorlage nicht ersichtlich ist, in welchen Punkten von den Vorschlägen der FKS abgewichen wird. Zudem vermisst der VPOD die Angaben über die konkreten Aenderungen von Arbeitswertpunkten. Die Vorlage wird deshalb aus formalen Gründen zurückgewiesen. Im speziellen fordert er die Erhöhung des A1-Wertes bei der Funktion Dipl. Krankenpflege auf Fachhochschulniveau und vermisst in der Vorlage die Behandlung der Beschwerden der Kindergärtnerinnen betreffend Teilzeitpensum. Zudem sollte die Frage geprüft werden, ob die Bewertung der Funktion der Kindergärtnerinnen im A1-Merkmal auf 8.0 Arbeitswertpunkte anzuheben ist.
6. Spitex-Verband Baselland (Spitex)
Die Spitex begrüsst vorweg das Vorgehen der Regierung zur Behandlung der Beschwerden. Sie weist jedoch eine Bewertungsänderung für die Gruppe der Dipl. Krankenpflege DN II sowohl aus systematischen als auch aus finanziellen Gründen zurück.
III. Direktionen / Dienststellen
1. Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD)
Die VSD verweist auf die entsprechende Stellungnahme der Koordinationskonferenz der Spitäler (KoKo-Personal). Diese macht auf die Problematik der Einstiegslöhne bei der Funktion Krankenpflege DN II aufmerksam und verlangt mehr Flexibilität bei der Einstufungssystematik in Bezug auf die Erfahrungsstufenberechnung. Im weiteren schliessen sich die Spitalleitungen den Ueberlegungen in der Vorlage an. Speziell verlangt die KoKo-Personal, dass die Regelung für die Anstellung, den Einsatz und die Weiterbildung der Funktion der Assistenzärzte und -ärztinnen in eine eigenständige Verordnung zu fassen sind.
2. Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD)
Die BUD verzichtet auf eine Stellungnahme, da keine Funktionen dieser Anstellungsbehörde betroffen sind. Die Direktion stellt sich aber ausdrücklich hinter das gewählte Verfahren betreffend die Behandlung der Systembeschwerden.
3. Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD)
Die JPMD stimmt den Anträgen grundsätzlich zu. Insbesondere ist die Direktion einverstanden, dass die Funktion Polizeiaspirantinnen und -aspiranten aus dem ERP gestrichen wird und in der Verordnung über die Vergütung während der Ausbildung geregelt wird.
4. Justiz-, Polizei- und Militärdirektion / Rechtsdienst des Regierungsrates (RD RR)
Der RD RR hat grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Anträge. Im speziellen schlägt er betreffend die Streichung der Funktion der Assistenzärzte und -ärztinnen im ERP vor, § 11 Abs. 4 des Personaldekretes entsprechend zu ergänzen.
5. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD)
Die BKSD nimmt zu folgenden Funktionen Stellung und beantragt die:
- | Streichung der Differenzierung bei wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Fächern Sek I, |
- | Zusammenlegung der Fächer Kunst I und II mit einheitlicher Pflichtstundenzahl von 24, |
- | Prüfung der Lohneinreihung der Lehrpersonen am Kindergarten, |
- | Prüfung der Lohneinreihung bzw. Aufnahme von Lohnaufstiegskriterien der Lehrpersonen mit Meisterprüfung an den Fachabteilungen der Gewerblich-Industriellen Berufsschulen. |
6. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion / Schulleitungskonferenz Gymnasien BL
Sie bemängelt, dass mit der Beibehaltung der Lohnklasse 10 für Lehrpersonen für bildende Kunst die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Lehrpersonen am Gymnasium, die in Lohnklasse 9 eingereiht sind, bestehen bleibt.
7. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
Die Justizverwaltung verzichtet auf eine Stellungnahme, da möglicherweise weitere Beschwerden in gleicher oder ähnlicher Angelegenheit dem Kantonsgericht zur Beurteilung vorgelegt werden.
8. Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG)
Die FfG bemängelt grundsätzlich die Nichtbearbeitung gleichstellungsrelevanter oder genderspezifischer Fragestellungen. Hingegen bestätigt sie die korrekte Bewertung und Einreihung der Funktion der Kindergärtnerinnen, wenngleich sie auch fordert, einen klärenden Abschnitt betreffend der Arbeitszeit dieser Berufsgruppe in die Vorlage aufzunehmen.
IV. Verschiedene
1. Fachschaft Bildnerisches Gestalten / Franziska Hofer und Franz Bauer
Die Aufhebung der Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern wird begrüsst; jedoch bemängelt, dass dies auf die Einreihung der Lehrpersonen für bildende Kunst keinen Einfluss hat.
2. Martin Rüegg / Lehrer für Geographie und Sport am Gymnasium Liestal
Er begrüsst die Zuordnung der Funktion Allgemeines Fach und Sport II am Gymnasium zur LK 9. Allerdings fordert er weiterhin die Senkung auf 22 Pflichtstunden.
V. Zusammenfassende Stellungnahme zu den Schwerpunkten
1. Funktionsbereich Gesundheit
Die Forderung nach Bewertung der Funktion Krankenpflege auf Fachhochschulniveau geht an der Tatsache vorbei, dass der Bewertung im Merkmal A1 die im Zeitpunkt Januar 2001 geltenden Ausbildungsbestimmungen zu Grunde liegen.
2. Funktionsbereich Bildung
Die verschiedenen Forderung nach lohnklassenmässiger Besserstellung sind durch die FKS im Rahmen des Lohnsystems bearbeitet worden. Weitergehende Forderungen, die unbesehen des geltendes Lohnsystems gestellt werden, können nicht Gegenstand dieser Vorlage sein.
Die Regelung der Arbeitszeit für Kindergärtnerinnen hat in den Ausführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz zu erfolgen.
3. Verschiedenes
Die mangelnde Transparenz in der Vorlage bezüglich der nicht umgesetzten Forderungen wird kritisiert. Es war festzustellen, dass verschiedene Vernehmlassungsadressaten nicht nachvollziehen konnten, dass bestimmte Forderungen, die sie stellen, mit dieser Vorlage erfüllt sind. Im Bestreben der Forderung nach Transparenz besser nachzukommen ist die Landratsvorlage mit der Beilage 4 (Zusammenfassung der Aenderungsanträge) ergänzt.
Die Ergebnisse der FKS im Einzelnen werden nicht veröffentlicht. Die Fachkommission arbeitete in den zwei Arbeitsgruppen "Bildung" und "Gesundheit". Die Arbeitsgruppen wurden paritätisch mit Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebervertretungen besetzt. Um eine offene und konstruktive Auseinandersetzung in den Arbeitsgruppen zu ermöglichen und um die vorgeschlagenen Massnahmen nicht durch eine öffentliche Diskussion zu gefährden, wurde vereinbart, keine detaillierten Ergebnisse, wie diese im Bericht Eingang gefunden haben, zu kommunizieren. Dieser Bericht bildete, gemäss Projektplan, letztlich die Entscheidgrundlage für den Gesamtregierungsrat, dem Landrat entsprechend Antrag zu stellen.
F. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) gemäss dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses (Beilage 1) zuzustimmen und diese für die Bereiche Gesundheit und Polizei auf den 1. Januar 2001, für den Bereich Bildung auf den 1. August 2001 rückwirkend in Kraft zu setzen.
Liestal, Im Namen des Regierungsrates
der Präsident:
der Landschreiber:
Beilagen:
1. | Entwurf Landratsbeschlusses |
2. | Kostenzusammenstellung: Gesundheit [PDF] || Bildung [PDF] |
3. | Einreihungspläne: Gesundheit und Soziales || Bildung || Polizei [PDF] |
4. | Zusammenfassung der Änderungsanträge [10 KB] |
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