Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Systembeschwerden | |
vom: | 21. Oktober 2003 | |
Nr.: | 2003-246 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
A. Ausgangslage
I. Teilrevision des Lohnwesens 2001
Per 1. Januar 2001 wurden die Funktionen der Mitarbeitenden der Verwaltung, der Spitäler und Gerichte vom alten in das teilrevidierte Lohnsystem gemäss Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) überführt. Die Überführung der Funktionen der Lehrpersonen erfolgte auf den Schuljahreswechsel per 1. August 2001. In der Folge hatten alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, gegen ihre Lohneinreihung eine Beschwerde einzureichen.
Zur Behandlung dieser Beschwerden wurde gemäss § 75 des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) die Paritätische Kommission (PaK) eingesetzt. Die PaK prüfte die Beschwerden und stellte einen Antrag zu Handen des Regierungsrates. Die Prüfungsbefugnis der PaK beschränkte sich jedoch auf den Überführungsvorgang an und für sich, d.h. sie beurteilte aufgrund des konkreten Stelleninhaltes, ob dieser korrekt der betreffenden Modellumschreibung (MU) zugeordnet wurde. Hingegen konnte sie keine Überprüfung der Lohnsystematik vornehmen. Die dem Einreihungsplan zugrundeliegenden MU wurden von ihr nicht materiell beurteilt.
II. Systembeschwerden aus den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung
In einer bestimmten Anzahl von Beschwerden in den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung (1)
wird betont, dass die MU zwar den Schwierigkeitsgrad der von den Beschwerdeführenden ausgeübten Tätigkeit wiedergebe, diese MU aber einer höheren Lohnklasse (LK) zuzuordnen sei. Der Beschränkung ihres Auftrags folgend trat die PaK nicht auf diese Begehren - im folgenden als Systembeschwerden bezeichnet - ein, da diese die Lohnsystematik an und für sich betreffen.
III. Fachkommission Systembeschwerden (FKS)
1. Aufgabe der FKS
Um den Anliegen dieser beschwerdeführenden Mitarbeitenden ebenfalls gerecht zu werden, hat der Regierungsrat mit RRB Nr. 1809 vom 13. November 2001 eine paritätisch zusammengesetzte Fachkommission (FKS) eingesetzt und diese beauftragt, Lösungsvorschläge zu den Systembeschwerden auszuarbeiten.
2. Projektorganisation
Gremium | Hauptaufgaben | Personen / Funktionen |
Regierungsrat (RR) |
Erteilt der Fachkommission (FKS) den Auftrag zur Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen zu den Systembeschwerden Verabschiedet Anträge der FKS zhd LR |
Alle Mitglieder des Regierungsrates |
Finanz- und Kirchendirektion (FKD) |
Prüft Lösungsvorschläge der FKS und unterbreitet diese dem RR und der ABP | Adrian Ballmer, Regierungsrat |
Paritätische Fachkommission Systembeschwerden (FKS) |
Beurteilt und verabschiedet Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppen zhd FKD | Arbeitgebervertretung: Béatrice Krebel, Leiterin Lohnwesen, Leitung FKS Christoph Bucher, Personalchef des Kantons Franziska Vogel Mansour, Ltg. Zivilrechtsabt. 1, JPMD Heinz Schneider, Verwalter KSL Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände: Rudolf Flury, PVPBL Max Müller, LVB Bruno Siegenthaler, VSG Urs Wüthrich, VPOD Fachpersonen: Heinz Hofmeier, Ltg. Personaldienst, EKD Brigitte Kaisser, Bereichsleiterin Pflegedienst KSB |
Arbeitsgruppen (AgR) |
Erarbeiten Lösungsvorschläge zhd FKS. Weitere Fachleute können beigezogen werden | AGR 1: Gesundheitswesen AGR 2: Lehrpersonen Mitglieder aus FKS, weitere Fachleute |
3. Vorgehen und Rahmenbedingungen
3.1 Vorgehen der FKS in formeller Hinsicht
Die FKS hat am 8. Mai 2002 ihre Arbeit aufgenommen und den Grundsatzentscheid getroffen, auf eine "Revision der Lohnrevision", deren Ergebnisse per Januar 2001 bzw. für die Lehrpersonen per August 2001 umgesetzt wurden, zu verzichten. Vielmehr sollten nur punktuelle Anpassungen vorgenommen werden. In erster Priorität soll die Bewertung im Merkmal A1 überprüft werden. Die weiteren Merkmale können einer summarischen Überprüfung im Quervergleich (Plausibilität) unterzogen werden.
Zur Gewährleistung eines effizienten Vorgehens, hat die FKS je Funktionsbereich eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppen Gesundheit und Bildung arbeiteten parallel und tagten im Zeitraum vom 15. Mai 2002 bis zum 10. September 2002.
Im Oktober 2002 hat die FKS der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) Bericht erstattet. Die Arbeitsgruppen haben insgesamt 69 Funktionen aus den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung überprüft. Soweit in den Arbeitsgruppen keine Einigung erzielt werden konnte, sind der Finanz- und Kirchendirektion zwei Lösungsvorschläge unterbreitet worden.
Der Regierungsrat hat die Lösungsvorschläge der FKS geprüft und sich für eine Anpassung des Lohnsystems in der hier vorgelegten Form entschieden.
3.2 Übersicht Lohnsystem
Bevor weiter auf die Arbeit der FKS eingegangen wird, sollen zunächst die Grundzüge des Lohnsystems dargestellt werden.
3.2.1 Allgemeines
Das revidierte Lohnsystem basiert auf dem Einklassensystem. Das heisst, dass eine bestimmte Tätigkeit einer einzigen Lohnklasse zuzuordnen ist. Die Einreihung in die Lohnklasse erfolgt nach dem Tätigkeitsinhalt, ist also funktionsbezogen. Dabei gilt der Grundsatz, dass gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten in derselben Lohnklasse einzureihen sind.
Der konkreten Einreihung einer Stelle dienen der Einreihungsplan (ERP) und die Modellumschreibungen (MU). Aus dem abstrakt gehaltenen Einreihungsplan werden die für die verschiedenen Funktionen gegliedert in Funktionsketten vorgesehenen Lohnklassen ersichtlich. Ergänzt wird der ERP durch die MU, die den Inhalt und Anforderungsgrad einer bestimmten Tätigkeit zusammenfassend wiedergeben.
3.2.2 Analytische Funktionsbewertung
Der ERP beruht auf einer analytischen Funktionsbewertung. Bei einer solchen werden die einzelnen Funktionen ausführlich nach sämtlichen Kriterien bzw. Merkmalen der Arbeitsbewertung miteinander verglichen. Ziel dabei ist, die richtige Relation in Bezug auf Anforderungen und Belastungen aller vorkommender Tätigkeiten auszuarbeiten. Eine analytische Funktionsbewertung wird in der Regel projektbezogen im Rahmen einer Teil- oder Totalrevision des Lohnsystems durchgeführt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die analytische Funktionsbewertung kein wissenschaftliches Instrument ist, auch wenn diese Formulierung eine andere Assoziation hervorruft; es gibt keine wissenschaftlich erhärteten und wissenschaftlich überprüfbaren Bewertungsresultate. Denn die Standpunkte der einzelnen Mitglieder eines Bewertungsteams sind von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zu diesen Faktoren gehören vor allem das wirtschaftliche und soziale Umfeld wie auch die persönlichen Wertvorstellungen der einzelnen Mitglieder. Indessen widerspiegelt das Gesamtergebnis eines Bewertungsteams regelmässig die vorherrschenden Wertvorstellungen. Dies gilt dann, wenn das Bewertungsteam ausgewogen zusammengesetzt ist. Doch jeder Bewertungsvorgang stellt einen Ermessensentscheid dar, unabhängig davon ob dieser Bewertungsvorgang im Rahmen einer analytischen oder aber einer summarischen Funktionsbewertung durchgeführt wird. Im Vordergrund steht dabei, dass die Ergebnisse der Bewertungsarbeiten durch das Team im Konsens verabschiedet sind.
Die analytische Funktionsbewertung des Kantons Basel-Landschaft basiert auf 16 operationalisierten Merkmalen. Diese sind in Gruppen gegliedert (Grundanforderungen, Geistige Anforderungen, Charakterliche Anforderungen usw). Zu den Grundanforderungen gehören die Merkmale Ausbildung (A1) und Zusatzkenntnisse (A2). Da sich die FKS in ihrer Arbeit grundsätzlich auf diese beiden Merkmale konzentriert hat, sollen sie näher dargestellt werden.
- | Merkmal A1 |
Im Merkmal A1 werden Wissen und Fertigkeiten bewertet, die systematisch erworben werden. Als Massgrösse dient eine Tabelle, aus welcher die Bewertung errechnet werden kann. Die Tabelle basiert auf dem Ausbildungsniveau (Lehre, Fachhochschule, Universität), der Ausbildungsdauer sowie auf Niveau und Dauer der erforderlichen schulischen Vorbildung. Das Merkmal A1 ist ein sogenanntes "objektives Merkmal" und im Gegensatz zu den meisten übrigen Merkmalen bei der Bewertungsarbeit nicht beeinflusst durch vorherrschende soziale und wirtschaftliche Werthaltungen. | |
- | Merkmal A2 |
Im Merkmal A2 werden Wissen und Fertigkeiten bewertet, die nicht systematisch erworben werden oder welche die Ausbildungskenntnisse ergänzen. Als Massgrösse dient die zum Erwerb der Kenntnisse notwendige Mindestzeitdauer. Die Bewertung wird dabei in Jahren ausgedrückt, indem pro Jahr ein Punkt einzusetzen ist. Das Merkmal A2 folgt bestimmten Regeln: Je tiefer die Bewertung im Merkmal A1 ausfällt (also eine geringe berufliche Bildung zur Ausübung einer Tätigkeit notwendig ist) desto geringer wird im Merkmal A2 bewertet. Handelt es sich jedoch um eine Führungsfunktion, ist die Bewertung höher anzusetzen. Liegt der Schwerpunkt einer Ausbildung im theoretischen Teil, ist ebenfalls eine höhere Bewertung im Merkmal A2 zu prüfen. Ist die Ausbildung sehr praxisorientiert, genügen in der Regel geringere Zusatzkenntnisse, um die Aufgabe zu erfüllen. | |
Eine Besonderheit des Merkmals A2 besteht darin, dass es eine Doppelfunktion hat. Einerseits kommt ihm Bedeutung bei der Ermittlung der Lohnklasse (LK) zu, anderseits kommt die Bewertung im Merkmal A2 bei der Berechnung der Erfahrungsstufe (ES) zum Tragen. Der Lohn setzt sich aus der LK und der ES zusammen. Die LK bestimmt sich wie erwähnt nach dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit und unabhängig von der Person. Hingegen ist bei der Berechnung der ES die berufliche und ausserberufliche Erfahrung eines Bewerbers oder einer Bewerberin zu berücksichtigen. Der jeweilige Anrechnungssatz richtet sich nach konkreter Nutzbarkeit / Kommerzialisierung der erworbenen Erfahrung im Verhältnis zur zukünftigen Tätigkeit. Von diesen anrechenbaren Erfahrungsjahren werden jene Jahre in Abzug gebracht, die der Bewertung im Merkmal A2 zu Grunde liegen. Dieser Abzug führt dazu, dass Ausbildungsabgänger und -abgängerinnen, welche direkt in das Berufsleben einsteigen in eine Anlaufstufe eingeteilt werden. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die notwendigen Zusatzkenntnisse, welche die Ausbildungskenntnisse ergänzen und zur Erfüllung der in der MU beschriebenen Aufgabe notwendig sind, noch erworben werden müssen. |
3.3. Vorgehen der FKS in materieller Hinsicht
Die Lohnklasse ergibt sich aus dem Einreihungsplan und der Modellumschreibung. Der Einreihungsplan wiederum basiert auf dem Arbeitswert der einzelnen Funktionen. Zur Beurteilung der Systembeschwerden hatte die FKS daher diesen Arbeitswert zu überprüfen. Sie hat dies teilweise mit der Überprüfung der Bewertung hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung (Merkmale A1 und A2) getan. Zudem hat sie summarische Zuweisungen durch Quervergleiche mit anderen Funktionen vorgenommen. Das Wesen des Lohnsystems kann es zudem mit sich bringen, dass bei verwandten Funktionen und hierarchisch aufgebauten Funktionsketten die Bewertungsänderung bei einer Grundfunktion Auswirkungen auf die übergeordneten Funktionen haben kann. Zusätzlich zu den bewerteten Funktionen haben die Arbeitsgruppen auch Auswirkungen auf weitere Stellen geprüft.
Hinsichtlich der Funktionen, in denen die FKS eine Bewertung der Funktionen vorgenommen hat, ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung in der Bewertung nicht zwingend zu einer Änderung in der Lohnklasse führt. Die Bewertung einer Funktion wird in sog. Arbeitswertpunkten ausgedrückt. Jeder der 28 Lohnklassen ist eine bestimmte Bandbreite von Arbeitswertpunkten zugeordnet. Nur wenn mit der Neubewertung eine Brandbreite überschritten wird, hat sie auch Auswirkungen auf die Lohnklasseneinreihung.
Fussnote:
1 Im Funktionsbereich Gesundheit handelt es sich um Beschwerden von 332 Mitarbeitenden aus 8 Tätigkeitsbereichen; im Funktionsbereich Bildung um Beschwerden von 635 Mitarbeitenden aus 14 Tätigkeitsbereichen.
Fortsetzung >>>
Back to Top