Vorlage an den Landrat


Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) - ENTWURF

Änderung vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst

Das Dekret zum Personalgesetz (1) (PD) wird wie folgt geändert:

I.
§ 32, Absatz 5:
5 Für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen legt der Regierungsrat die Löhne fest.

II.
Anhang I Einreihungsplan
Funktionsbereich Gesundheit und Soziales,
Funktionsbereich Bildungswesen
Funktionsberich Polizei

III.
Diese Änderungen treten für die Bereiche Gesundheit und Polizei auf den 1. Januar 2001, für den Bereich Bildung auf den 1. August 2001 rückwirkend in Kraft.

Liestal, Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:



Fussnote:
1 GS 33.1248 , SGS 150.1
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