2003-246 (1)
Bericht Nr. 2003-246 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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29. Dezember 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Systembeschwerden
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Nachdem der Landrat am 8. Juni 2000 das Personaldekret beschlossen hatte, wurden die Funktionen der kantonalen Mitarbeitenden per 1.1.2001 in das neue Lohnsystem überführt - diejenigen der Lehrpersonen per 1.8.2001.
Die danach eingereichten Beschwerden lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Zum einen die Beschwerden im Rahmen der Überführung - dafür wurde die paritätische Kommission PAK eingesetzt. Diese überprüfte nicht die vom Landrat beschlossene Lohnsystematik, sondern ob die betreffende Modellumschreibung aufgrund des konkreten Stelleninhaltes korrekt zugeordnet wurde.
Eine andere Gruppe von Beschwerden - vor allem aus den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung - erachtet die Modellumschreibungen als korrekt, bemängelt aber, dass die Lohnklasse zu tief angesetzt sei.
Um zu verhindern, dass einfach das Gericht entscheidet, setzte die Regierung für die Behandlung dieser so genannten Systembeschwerden eine paritätische Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und dem Regierungsrat zu berichten. Die Entscheide des Regierungsrates werden in dieser Vorlage präsentiert.
2. Auftrag und Vorgehen der Fachkommission Systembeschwerden FKS
Die Landratsvorlage ist das Resultat der Behandlung der Systembeschwerden. Hinter den 8 Funktionsgruppen im Bereich Gesundheit stehen 332 Beschwerdeführende und im Funktionsbereich Bildung führten aus 14 Funktionsgruppen 635 Mitarbeitende Beschwerde. Die Fachkommission Systembeschwerde, FKS, beschränkte sich im Wesentlichen auf die Überprüfung der Bewertung bezüglich des Merkmals A1 (die Bewertung von Wissen und Fertigkeiten, die systematisch erworben werden; als Massgrösse dient eine Tabelle, aus welcher die Bewertung errechnet werden kann) und allenfalls A2 (die Bewertung von Wissen und Fertigkeiten, die nicht systematisch erworben werden oder welche die Ausbildungskenntnisse ergänzen; als Massgrösse dient die zum Erwerb der Kenntnisse notwendige Mindestzeitdauer).
Die FKS war sich einig, nicht alle 16 Merkmale überprüfen zu wollen, da die fünfjährige intensive Bewertungsarbeit nicht in Frage gestellt werden sollte. Die FKS konzentrierte sich also auf das objektive Merkmal A1, kontrollierte die überprüfbaren Aspekte, forschte nach, ob alle Abklärungen getroffen wurden oder ob sich in der Zwischenzeit allenfalls nachvollziehbare Änderungen eingestellt haben könnten.
3. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 29. Oktober, 5. und 20. November 2003 im Beisein von RR Adrian Ballmer, Christoph Bucher, Personalchef, Beatrice Krebel, Projektleiterin Lohnsystem, und Heinz Hofmeier, Leiter Personaldienst BKSD.
Die Kommission wurde ausführlich in die Lohnsystematik im Allgemeinen, in die Thematik Arbeitsbewertung und in die Arbeit der Fachkommission FKS, welche die Systembeschwerden bearbeitet hat, eingeführt.
Der Kommission wurde dargelegt, dass in der FKS nicht in allen Fragen Konsens herrscht. Die Regierung habe sich mit dem Prozessrisiko befasst und in einzelnen Fällen werde, wie bei Bewertungs- und Ermessensfragen üblich, wohl das Gericht entscheiden müssen.
Auf den Hinweis, dass die Regierung weniger den Vorschlägen der Fachkommission, sondern fast ausschliesslich den Vorschlägen des Personalamtes gefolgt sei, wurde entgegnet, dass differente Auffassungen nur in sehr geringem Umfange vorhanden waren. Die Frage konnte jedoch nicht befriedigend beantwortet werden. Es wurde bemängelt, dass vieles, was die Verbände in ihren Vernehmlassungen eingebracht hätten, kaum oder gar nicht berücksichtigt wurde. Um abklären zu können, wie es zum vorliegenden Resultat kommen konnte, wurde Antrag auf Akteneinsicht gemäss § 9 Landratsgesetz gestellt.
Der Antrag, wonach allen Landratsmitgliedern an der Landratssitzung vom 13.11.03 Akteneinsicht gewährt werden soll, wurde mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Ein Antrag für Nichteintreten auf die Vorlage wurde folgendermassen begründet: Die damalige Lohnrevision sei sehr intensiv und ausführlich behandelt worden. Kostenneutral, wie gefordert, sei das Resultat nicht gewesen. Es sei damals dargelegt worden, dass das ganze Gebäude in sich zusammenstürzte, wenn auch nur ein einziges Mosaiksteinchen am System verändert würde. Lohnvergleiche mit anderen Kantonen zeigten zudem, dass der Kanton Basel-Landschaft fast überall Spitzenpositionen einnimmt. Heute, da gespart werden müsse, könne es nicht sein, dass wiederum Millionen in Lohnerhöhungen gesteckt würden.
Dem Antrag auf Nichteintreten stimmte die Personalkommission mit 6 zu 3 Stimmen zu.
Mit Rücksicht auf das betroffene Personal wurde einem Rückkommensantrag, wonach die Kommission nach der Akteneinsicht - allerdings nur durch die Mitglieder der Personalkommission - nochmals zum Eintreten befinden soll, mit 7 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Nachdem alle Kommissionsmitglieder die Akten unter dem Siegel der Vertraulichkeit erhalten hatten und ein weiteres Mal Gelegenheit geboten wurde, Fragen zu stellen, wurde die Eintretensdebatte erneut geführt.
4. Eintreten und Antrag
Die Akteneinsicht hatte einige Kommissionsmitglieder darin bestärkt, dass die Regierung zu sehr den Minderheitsanträgen der FKS gefolgt ist. Der Kommission wurde nochmals verdeutlicht, dass die Regierung zwar wusste, wer in der FKS welche Position bezogen hatte, die FKS jedoch nicht abgestimmt habe, sondern vielmehr ihre Empfehlungen der Regierung einreichte, und diese alsdann zu entscheiden hatte.
Andere Kommissionsmitglieder sind nach wie vor überzeugt, dass als Prämisse für die Lohnfestsetzung auch das finanzielle Umfeld des Kantons zu berücksichtigen ist, heute sei klar nicht der Moment für derartige Lohnerhöhungen.
Für die Kommissionsminderheit ist es richtig, dass der Regierungsrat eine Analyse des Prozessrisikos der einzelnen Beschwerden vorgenommen und mit einer entsprechenden Vorlage an den Landrat reagiert hat.
Schliesslich wurde den Kommissionsmitgliedern nochmals aufgezeigt, dass die Finanzdirektion bei Nichteintreten keine neue Vorlage bringen würde, sondern die Justiz entscheiden müsste.
In der Schlussabstimmung lehnte die Personalkommission Eintreten auf die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen ab.
Gelterkinden, 29. Dezember 2003
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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