2003-241 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Interpellation 2003/241 von Hans Jermann, CVP, Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung
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vom:
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13. Januar 2004
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Nr.:
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2003-241
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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I.
Landrat Hans Jermann hat am 23. Oktober 2003 eine Interpellation betreffend "Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung" mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"In der Basler Zeitung vom 9. Oktober war zu lesen, dass vier Mitarbeiter der Firma RCC wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen wurden. Weiter hiess es in diesem Bericht, dass bestimmte Teile der Tierschutzgesetzgebung nur ungenügend vollzogen worden sind.
Die Regierung selbst hat verschiedentlich festgestellt, dass das Veterinärwesen personell unterdotiert ist. Letztmalig wurde diese Feststellung im Zusammenhang mit den Diskussionen rund um den Tierschutzanwalt gemacht, und es dürfte kaum am Willen des Kantonstierarztes liegen, wenn gewisse Teile der Gesetzgebung nicht vollzogen werden.
Neben der Tierschutzgesetzgebung ist der Kantonstierarzt zuständig für die Tierseuchenbekämpfung und Teile der Lebensmittelgesetzgebung, neu muss er noch die potenziell gefährlichen Hunde beurteilen.
Vergleichbare Veterinärämter in anderen Kantonen haben wesentlich mehr Personal als der Kanton Basel - Landschaft.
Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung und bitte um schriftliche Beantwortung:
1. Welche Teile der Tierschutzgesetzgebung wurden bei der Firma RCC nicht vollzogen?
2. Ist die Regierung bereit, den Veterinärdienst personell so zu bestücken, dass das vielfältige Aufgabenspektrum gewissenhaft erledigt werden kann?
3. Liegt eine Arbeitsplatzanalyse im Veterinärbereich vor, aus der hervorgeht, wie viel Personal erforderlich ist, um die vielschichtigen Aufgaben gemäss dem gesetzlichen Auftrag zu erledigen?"
II.
Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Allgemeines
Das Aufgabenspektrum im Veterinärdienst ist vielfältig und komplex. Festzustellen ist ferner, dass in den letzten Jahren neue zusätzliche Aufgaben hinzugekommen sind (BSE-Massnahmen, Tierverkehrskontrolle, Verbot des Einsatzes von bestimmten Tierarzneimitteln und von Leistungsförderern im Nutztierbereich, Qualitätssicherung in der Milchproduktion [Eutergesundheit] und als jüngste Neuerung, die neue Hundegesetzgebung). Der Veterinärdienst muss die Tiergesundheit, den Tierschutz, die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren durch den Vollzug der entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen sicherstellen. Die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind Tierhalterinnen und Tierhalter, Konsumentinnen und Konsumenten, Tierärztinnen und Tierärzte, Bevölkerung, Tiere, Bundesamt für Veterinärwesen, Verwerter tierischer Produkte, Chemisch-Pharmazeutische Industrie, Fachpersonal für Tierversuche und Tiergesundheitsdienste.
Der Veterinärdienst hat zudem Aufgaben zu bewältigen, die auch sehr stark emotional besetzt sein können. Die Meldungen aus der Bevölkerung wegen möglicher Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung haben erheblich zugenommen.
Der Kantonale Veterinärdienst ist im Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eingegliedert. Bis Ende 2002 umfasste der Dienst insgesamt 1,8 Stellen (0,8 Kantonstierarzt, 1,0 Sekretariat). Im Frühjahr 2002 wurde eine Leistungsvereinbarung mit dem Veterinärdienst des Nachbarkantons Solothurn abgeschlossen, aufgrund derer Kontrollleistungen im Rahmen der so genannt "blauen Kontrollen" (Stichproben im Nutztierbereich hinsichtlich des Tierschutzes, Tierverkehrskontrolle, Eutergesundheit und Tierarzneimitteleinsatz) eingekauft werden, was einem 25 %igen tierärztlichen Pensum entspricht. Darüber hinaus wurde im Veterinärwesen im Frühjahr 2003 eine zusätzliche 20 % Stelle geschaffen um den Tierschutzbereich zu verstärken. Diese Stelle widmet sich primär den gemeldeten Tierschutzfällen, kann aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht genügen, weil sich Tierschutzfälle an kein Zeitschema halten und die Zeit primär mit Kontrollaufgaben ausgefüllt ist. Aus diesem Grunde wurde auf den 1. Januar 2004 die 20%-Stelle zu einer 40%-Stelle aufgewertet und der Kantonstierarzt wird sein Arbeitspensum ab Mitte 2004 auf 100% erhöhen.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung im Zusammenhang mit der neuen eidg. Heilmittelgesetzgebung werden weitere Aufgaben (Einsatz von Tierarzneimitteln bei Nutztieren) auf die Veterinärdienste zukommen, die sowohl den tierärztlichen Bereich, wie auch die administrativen Arbeiten, betreffen. In diesem Zusammenhang ist damit zu rechnen, dass die Stellendotation im kantonstierärztlichen Dienst erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Zu den Fragen im Einzelnen
Frage 1: Welche Teile der Tierschutzgesetzgebung wurden bei der Firma RCC nicht vollzogen?
Konkret ging es um die Frage der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals für Tierversuche und um den Auslauf der Hunde am Wochenende.
Der Bundesrat hatte auf den 1. Juli 1999 die Verordnung über die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals für Tierversuche erlassen. Bereits am 25. März 1999 hatte der Kantonstierarzt die im Kanton Basel-Landschaft tierexperimentell tätigen Firmen schriftlich darauf hingewiesen, dass diese Verordnung in Kraft gesetzt werden wird und gleichzeitig eine Liste des tierexperimenetell tätigen Personals eingefordert. Mit Ausnahme der Firma RCC sind alle Firmen dieser Aufforderung auf Ende 1999 nachgekommen. Im Jahr 2000 hatte der Kantonstierarzt prioritär andere Aufgaben zu bearbeiten und widmete sich erst gegen Ende 2000 wieder der Frage der Anerkennung des Fachpersonals in der Firma RCC. Er erachtete dies als vertretbar, da in der Firma RCC ein Grossteil des Personals schon langjährig tätig ist und die Versuchsleitenden laufend anerkannt werden. Darüber hinaus liegt die Verantwortung, dass nur ausgebildetes Personal tierexperimentell tätig ist, primär beim Bewilligungsinhaber. Die Anerkennung des Fachpersonals für Tierversuche in der Firma RCC konnte am 15. Mai 2001 abgeschlossen werden und das Verfahren rund um die Aus- und Weiterbildung im Sinne der Verordnung ist implementiert.
Hinsichtlich des ungenügenden Auslaufs der Hunde am Wochenende wurde im Jahr 2000 festgestellt, dass offenbar an Wochenenden die Hunde nicht die erforderliche halbe Stunde Auslauf erhalten. Der Kantonstierarzt hatte mündlich darauf hingewiesen, dass der Auslauf auch an Wochenenden vollumfänglich gewährt werden muss, aber dies nicht schriftlich im Inspektionsprotokoll festgehalten.
Die Konsequenzen aus diesen beiden Vorkommnissen wurden gezogen und notwendige Korrekturen im Bereich der Tierhaltung und Tierversuche werden inskünftig nur noch mittels schriftlicher Verfügung angeordnet.
Frage 2: Ist die Regierung bereit, den Veterinärdienst personell so zu bestücken, dass das vielfältige Aufgabenspektrum gewissenhaft erledigt werden kann?
Wie weiter oben ausgeführt, hat die zuständige Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erkannt, dass hinsichtlich der personellen Situation im Veterinärdienst Handlungsbedarf besteht und die notwendigen Massnahmen eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2004 beläuft sich die Stellendotation auf 1,2 tierärztliche Stelle und 1,0 Sekretariatstelle. Die Leistungsvereinbarung mit dem solothurnischen Veterinärdienst hat sich bewährt und soll vorerst so weitergeführt werden. Per Mitte 2004 wird der Kantonstierarzt sein bisheriges Teilpensum von 80 % auf 100 % aufstocken. Im Zusammenhang mit der Tierarzneimittelverordnung wird mit einem zusätzlichen Stellenbedarf von 20-40 Stellenprozenten im tierärztlichen Bereich und von rund 20 Stellenprozenten im administrativen Bereich gerechnet.
Frage 3: Liegt eine Arbeitsplatzanalyse im Veterinärbereich vor, aus der hervorgeht, wie viel Personal erforderlich ist, um die vielschichtigen Aufgaben gemäss dem gesetzlichen Auftrag zu erledigen?
Wie obige Ausführungen zeigen, wurde die Arbeitsplatzsituation im Veterinärbereich erkannt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat erste zusätzliche Ressourcen geschaffen. Weitere Massnahmen werden im Bedarfsfalle eingeleitet werden.
Liestal, 13. Januar 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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