2003-241
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hans Jermann: Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung
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Autor/in:
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Hans Jermann, CVP-EVP- Fraktion
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Eingereicht am:
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16. Oktober 2003
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Nr.:
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2003-241
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In der Basler Zeitung vom 9. Oktober war zu lesen, dass vier Mitarbeiter der Firma RCC wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen wurden. Weiter hiess es in diesem Bericht, dass bestimmte Teile der Tierschutzgesetzgebung nur ungenügend vollzogen worden sind.
Die Regierung selbst hat verschiedentlich festgestellt, dass das Veterinärwesen personell unterdotiert ist. Letztmalig wurde diese Feststellung im Zusammenhang mit den Diskussionen rund um den Tierschutzanwalt gemacht, und es dürfte kaum am Willen des Kantonstierarztes liegen, wenn gewisse Teile der Gesetzgebung nicht vollzogen werden.
Neben der Tierschutzgesetzgebung ist der Kantonstierarzt zuständig für die Tierseuchenbekämpfung und Teile der Lebensmittelgesetzgebung, neu muss er noch die potentiell gefährlichen Hunde beurteilen.
Vergleichbare Veterinäramter in anderen Kantonen haben wesentlich mehr Personal als der Kanton Basel - Landschaft.
Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung und bitte um schriftliche Beantwortung:
1. Welche Teile der Tierschutzgesetzgebung wurden bei der Firma RCC nicht vollzogen?
2. Ist die Regierung bereit, den Veterinärdienst personell so zu bestücken, dass das vielfältige Aufgabenspektrum gewissenhaft erledigt werden kann?
3. Liegt eine Arbeitsplatzanalyse im Veterinärbereich vor, aus der hervorgeht, wieviel Personal erforderlich ist, um die vielschichtigen Aufgaben gemäss dem gesetzlichen Auftrag zu erledigen?
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