2003-240

Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Bericht Nr. 2003-240 an den Landrat

 

 

Bericht der:

 

Geschäftsprüfungskommission

vom:

25. September 2003

zur Vorlage Nr.:

2003-240

Titel des Berichts:

Geschäftsprüfungskommission - Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2002 bis Juni 2003

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 


1. EINLEITUNG 1. Auftrag
Im Auftrag des Landrates übt die Geschäftsprüfungskommission die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Die Berichterstattung der GPK an den Landrat erfolgt in drei Teilen:

 

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Bericht zum Amtsbericht des Regierungsrates (2003/040, LRB 2182 vom 05. Juni 2003),

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Sammelbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen (2003/040a), sowie

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Bericht der GPK über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten (2003/240).

Der vorliegende Bericht stellt den dritten und letzten Teil dieser Berichterstattung dar.

 

2. Jahresrückblick der GPK
Die Kräfte der GPK waren im vergangenen Jahr stark durch den Untersuchungsausschuss Kantonsspital Liestal absorbiert. Mit einer Ausnahme waren aus jeder Subkommission zwei Mitglieder im Ausschuss vertreten. Mit zeitweise wöchentlichen Befragungen und Sitzungen blieb wenig Zeit für Visitationen in Amtsstellen. Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war jedoch sehr lehrreich, bot sie doch nebst einem extrem vertieften Einblick in den Ablauf eines Verwaltungsgeschäftes auch einen interessanten Blick in die Abläufe zwischen Regierung, Direktion und Amtsstelle. Dem Präsidenten des Ausschusses, Ruedi Brassel, sowie den beiden Juristinnen Gili Fridland und Jolanda Peier Vanotti sei an dieser Stelle für ihre grosse Arbeit bestens gedankt. Im Disziplinarverfahren gegen einen nebenamtlichen Kantonsrichter wurde eine spezielle Untersuchungskommission unter dem Präsidium des ehemaligen Bundesrichters Dr. H. Weibel eingesetzt. Nach dem Rücktritt des Richters wurde das Verfahren eingestellt. Seit längerem hängige Fragen um die Oberaufsicht bei öffentlich-rechtlichen Institutionen sowie die in den Kommissionen im 2. Semester 2002 durchgeführte «WoV-Schulung» führten zu eingehenden Diskussionen in der GPK und letztlich zu einem gemeinsamen Verfahrenspostulat mit der Finanzkommission. Das Postulat 2003/114 wurde vom Landrat an der Sitzung vom 12. Juni 2003 behandelt und die Einsetzung einer Spezialkommission «Parlament und Verwaltung» zur umfassenden Ueberprüfung sowie ganzheitlichen Bewertung/Entwicklung der bisherigen und künftigen Aufgaben und Tätigkeiten der Legislative beschlossen.
Ein vor drei Jahren unternommener Versuch einer Wirkungskontrolle eines Gesetzes scheiterte an der Tatsache, dass dem untersuchten Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen in einigen Teilen nicht mehr nachgelebt wird. Die negative Antwort auf die Empfehlung der GPK an den Regierungsrat zur Revision des Gesetzes bewog die Kommission, in dieser Angelegenheit eine Motion einzureichen (2003/090, überwiesen LR 18.09.2003). Zum Abschluss der Legislaturperiode besuchte die GPK die Parlamentsdienste der eidgenössischen Räte in Bern sowie das Bundesamt für Landestopographie, das seit einigen Jahren mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird. Die interessante Diskussion mit der Generalsekretärin der Bundesversammlung und ehemaligen Sekretärin der Geschäftsprüfungskommissionen, Frau Mariangela Wallimann-Bornatico, deckte einige Probleme im Spannungsfeld von Parlament und Verwaltung auf. Die Mitglieder der GPK konnten sich wiederum auf ein kompetent geführtes Sekretariat mit einer optimalen Geschäftskontrolle verlassen. Wir danken unserer Sekretärin Frau Marie-Therese Borer für ihre engagierte Mitarbeit bestens. Ebenfalls bedanken wir uns bei unserer verwaltungsunabhängigen juristischen Beraterin Catherine Christen-Westenberg für ihre wertvolle Unterstützung.


 

2. Subkommissionen, Arbeitsgruppen und ihre Mitglieder Subko I Finanz- und Kirchendirektion

 

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Landeskanzlei

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Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

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Sozialversicherungsanstalt

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Hanspeter Ryser, Präsident

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Esther Aeschlimann

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Heinz Mattmüller

Subko II Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

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Universitätskinderspital Beider Basel UKBB

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Rheinhafenanlagen

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Heinz Aebi, Präsident

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Agathe Schuler

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Daniel Wenk

Subko III Bau- und Umweltschutzdirektion

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Sicherheitsinspektorat

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Ruedi Brassel, Präsident

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Esther Maag

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Roger Moll

Subko IV Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

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Motorfahrzeugprüfstation

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Gerichte

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Ombudsman

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Rechtspflegekommission

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Paul Rohrbach, Präsident

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Hans Jermann

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Roland Laube

Subko V Erziehungs- und Kulturdirektion

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Fachhochschule beider Basel FHBB

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Romy Anderegg, Präsidentin

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Max Ritter

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Dieter Schenk

Vertretung im WoV-Ausschuss

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Dieter Schenk (Vizepräsident)

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Roland Laube

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Esther Maag

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Hanspeter Ryser

Untersuchungsausschuss Kantonsspital Liestal («GPK-PUK»)

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Ruedi Brassel, Präsident

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Dieter Schenk, Vizepräsident

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Romy Anderegg

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Roland Laube

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Esther Maag

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Heinz Mattmüller

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Paul Rohrbach

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Hanspeter Ryser

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Agathe Schuler

 


 

3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. Aufgrund von Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeitenden oder von Dritten werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Allfällig festgestellte Mängel oder Probleme werden in Form von Empfehlungen zur Behebung oder Stellungnahme an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet. In Ausnahmefällen kann die GPK einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen. In der Berichtsperiode reichte die GPK zwei Vorstösse ein:
Mit Motion 2003/090 verlangte sie die Ueberarbeitung des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.02.1963 (vgl. S. 7, Subko V). Das Verfahrenspostulat 2003/114 forderte die Einsetzung einer Spezialkommission «Parlament und Verwaltung» zur umfassenden Ueberprüfung sowie ganzheitlichen Bewertung/Entwicklung der bisherigen und künftigen Aufgaben und Tätigkeiten der Legislative und wurde vom Landrat am 12.06.2003 beschlossen (LRB 2204). An ihrer Sitzung vom 18.06.2003 hat die GPK den vom Untersuchungsausschuss Kantonsspital Liestal erarbeiteten Untersuchungsbericht und den damit verbundenen Massnahmenkatalog verabschiedet (GPK-Bericht 2003/180, traktandiert zur Landratssitzung vom 16.10.2003). In der Berichtsperiode besuchten die Subkommissionen die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Ueber ihre Visitationen erarbeiten sie in der Regel schriftliche Berichte zuhanden der Gesamtkommission, welche nachfolgend kurz zusammengefasst werden. Ueber mündliche Berichte und weitere Abklärungen der Subkos, welche informell erledigt wurden, wird hier nicht berichtet. Subkommission I

 

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Vorsteher Finanz- und Kirchen-

direktion (FKD) betr. Amtsbericht

27.02.2003

Subkommission II

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Rheinhäfen Basel-Landschaft 20.08.2002

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Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) 27.01.2003

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Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) 27.02.2003

Subkommission III

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Amt für Umweltschutz und Energie

13.12.2002

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Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) betr. Amtsbericht

17.03.2003

Subkommission IV

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Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht 24.02.2003

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formelle Einsichtnahme Staatsschutztätigkeit 20.05.2003

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Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs 04.06.2003

Subkommission V

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Schulen des KV Baselland 13.11.2002

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FHBB 14.08.2003

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Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) betr. Amtsbericht 24.02.2003

 


 

4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte Die nachfolgenden Kurzfassungen von GPK-Berichten beruhen auf den Feststellungen zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung des Parlaments und sind nicht zu beraten. Subkommission II: Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion 1. Bericht zum Besuch bei den Rheinhäfen Basel-Landschaft vom 20. August 2002 Die Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft wurden im Rahmen des Visitationsprogramms 1999-2003 besucht. 1. Gesetzliche Grundlagen

 

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Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 (SR 747.201)

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Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau in Rheinschifffahrts- und Hafenangelegenheiten vom 10. Juni 1997 (SGS 487)

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Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel vom 8./21. März 1977 (SGS 421.13)

-

Rheinhafengesetz (SGS 421) vom 30. März 1992

2. Organisation und Aufgaben der Dienststelle
Im Markt treten die basellandschaftlichen Rheinhäfen zusammen mit den baselstädtischen Rheinhäfen Kleinhüningen und St. Johann als Rheinhäfen beider Basel auf. Dies führt in verschiedenen betrieblichen Bereichen (Oeffentlichkeitsarbeit, Werbung, Prospekte, Jahresberichte etc.) zu einer engen Zusammenarbeit. Der gemeinsame Vollzug der vom Bund erlassenen schifffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rheinstrecke zwischen Basel und Rheinfelden ist mit einer interkantonalen Vereinbarung von den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau an die Rheinschifffahrtsdirektion Basel delegiert, welche auch für den Betrieb und die Verwaltung der baselstädtischen Rheinhäfen zuständig ist. Sie ist insbesondere Schifffahrtspolizeibehörde auf dem Rhein und den Hafengewässern sowie Patentprüfungs- und Schiffsuntersuchungskommission.

3.

Feststellungen

3.1

Die Rheinhäfen hatten für die Sanierung der 2. Schleuse Arbeitsvergaben von rund 1 Mio. Franken ohne den nötigen Verpflichtungskredit vorgenommen.

3.2

Die Prognos-Studie über den Zusammenschluss der Rheinhäfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kommt zum Schluss, dass ein Zusammenschluss sowohl machbar als auch zweckmässig sei. Weiter stellt sie fest, dass trotz der interkantonalen Vereinbarung von 1997 die beiden Kantone bei der Bewirtschaftung der Hafenareale immer noch ihre eigenen Wege gehen würden. Dabei beziffert sie den durchschnittlichen Baurechtszins bei den basellandschaftlichen Rheinhäfen mit Fr. 7.40/m2 gegenüber von Fr. 11.65/m2 bei den baselstädtischen Rheinhäfen.

Künftig soll ein Baurechtszins von Fr. 20.-/m2 bis Fr. 23.-/m2 angestrebt werden. Da innerhalb der nächsten paar Jahre mehr als ein Viertel der Baurechtsfläche (> 120'000 m2) an den Kanton zurückfällt, erhält der Aspekt Baurechtszins unabhängig von der Frage einer künftigen Zusammenlegung der Rheinhäfen eine zentrale Bedeutung.

3.3

Am 4. Dezember 1997 wurde das Postulat 1997/132 der SP-Fraktion überwiesen. Es beauftragte den Regierungsrat, im Hinblick auf eine Zusammenlegung der Verwaltungen der Rheinhäfen beider Basel verschiedene Fragen zu prüfen und über die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Vor- und Nachteile sowie über die finanziellen Folgen zu berichten. Laut der seinerzeitigen Landratsdebatte war die Beantwortung von Fragen und die Auflistung von Vor- und Nachteilen als Grundlage für einen Grundsatzentscheid verlangt.

In der Vorlage 2001/101 vom 10. April 2001 (Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind) versprach die Regierung, das Postulat aufgrund des Expertenberichts zu beantworten:

«Der Expertenbericht datiert vom 1. März 2001. Er bildet die Grundlage für die Beantwortung des Postulates. Es ist vorgesehen, die Vorlage noch in der ersten Jahreshälfte 2001 vorzubereiten.»

Am 29. Januar 2002 führte die Regierung in der Vorlage 2002/020 (Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind) aus:

«Gestützt auf die Ergebnisse einer Prognos-Studie haben die Regierungen BS und BL inzwischen beschlossen, ein gemeinsames Hafennutzungskonzept und eine gemeinsame Hafenentwicklungsstrategie auszuarbeiten. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2002 vorliegen und die Grundlage bilden für den anschliessend zu treffenden politischen Grundsatzentscheid.»

Am 10. September 2002 liessen die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Medien mitteilen, dass sie die Zusammenlegung der Rheinhäfen Basel-Stadt und Basel-Landschaft befürworten und nun entsprechende Parlamentsvorlagen zu Handen des Landrates bzw. des Grossen Rates ausgearbeitet werden. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission bedeutet dies, dass dem Landrat direkt eine umfassende Vorlage zur Fusion der Rheinhäfen beider Basel mit Aenderungen der aktuellen Rechtsgrundlagen vorgelegt werden soll, ohne dass in einem Zwischenschritt der verlangte Bericht für den politischen Grundsatzentscheid erstellt wird. Damit läuft die Regierung Gefahr, während der nächsten Monate viele Ressourcen in eine Vorlage zu stecken, welche am Schluss vom Landrat abgelehnt werden könnte.

 

4.

Empfehlungen

4.1

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes betreffend Verpflichtungskredite sowie die Entscheide der Direktion nicht durch einzelne Dienststellen umgangen werden können.

4.2

Dem Regierungsrat wird dringendst empfohlen, den vorgesehenen Weg betreffend die Zusammenlegung der Rheinhäfen beider Basel zu überprüfen. Dabei ist insbesondere speziell zu betrachten, ob nicht mittels einer Vorlage zur Beantwortung des Postulats 1997/132 der früher anvisierte Grundsatzentscheid durch den Landrat erwirkt werden soll.

4.3

Bei der geplanten Zusammenlegung der Rheinhäfen beider Basel sind für die Vorarbeiten wie für die Projektführung und -begleitung genügend fachkundige Kräfte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft von Anfang an in die geplanten Veränderungen einbezogen und entsprechend betreut werden.

4.4

Für die verbleibende Zeit bis zum Fusionsentscheid und dessen Umsetzung ist unter Einbezug der Dienststelle dringend die Ausarbeitung einer Zwischenstrategie für die Geschäftspolitik der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft angezeigt.

 

2. Bericht zu Jahresbericht und Rechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2001 sowie Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002 (Partnerschaftliches Geschäft) Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2002/277 unterbreitet (LRB 2014 vom 20.02.2003). Subkommission III: Bau- und Umweltschutzdirektion 1. Bericht zum Besuch beim Amt für Umweltschutz und Energie
Bei ihrem Besuch im Amt für Umweltschutz und Energie vom 13. Dezember 2002 stellte die Subkommission III der GPK unter anderem fest:

 

1.

Angesichts des nach wie vor zunehmenden CO2-Ausstosses beim Treibstoffverbrauch drängen sich - um die Ziele des Kyoto-Protokolls einhalten zu können - weitergehende Massnahmen auf. Diese erfordern einen interdisziplinären Ansatz, bei dem Ressourcen aus verschiedenen Dienststellen zusammenwirken sollten.

2.

Die Bereiche Luft, Lärm und Umweltschutz sind nicht im AUE integriert. Zudem beanspruchen aufgrund der historisch gewachsenen Struktur des AUE die Fachstellen im Handlungsfeld Wasser eher überproportional viele Kapazitäten. Dagegen erscheint der Bereich Energie eher unterdotiert, wenn die Herausforderungen und die in Aussicht genommenen Ziele erreicht werden sollen. Angesichts der gewachsenen Strukturen kommt der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Kooperation mit anderen Dienststellen sowie mit dem AUE Basel-Stadt ein grosser Stellenwert zu.

3.

Der Anteil an weiblichen Mitarbeitenden liegt bei 25 % und ist vor allem auf der Kaderebene (in der Geschäftsleitung ist nur eine Frau vertreten) deutlich zu gering.

4.

Die GPK nimmt Kenntnis von der Beobachtung der Amtsleitung, wonach Mitarbeitende dazu neigen, attraktive Projektarbeiten gegenüber den alltäglichen Vollzugsaufgaben zu bevorzugen, weil damit eine grössere Resonanz in Oeffentlichkeit und Amtsberichterstattung verbunden ist.

Aus diesen Feststellungen ergab sich die Empfehlung an die Bau- und Umweltschutzdirektion, zu prüfen, wie das historisch bedingte Uebergewicht des Handlungsfelds Wasser zugunsten der forcierten Bewältigung von neuen ökologischen Herausforderungen reduziert werden kann. Die BUD wurde zudem angeregt, Förderungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem geringen Anteil weiblicher Mitarbeitenden, vor allem in Kaderpositionen, abhelfen können.

Ausserdem wurde die BUD aufgefordert, abzuklären, inwiefern aufgrund der festgestellten Frustrationen im Umfeld von Vollzugsmassnahmen auch der Vollzug selber leidet sowie auch bei anderen Dienststellen zu ermitteln, ob bezüglich der Präferenzen für Projektarbeit und einer gewissen Frustration bezüglich der weniger publikumswirksamen Vollzugsarbeit ähnliche Befunde vorliegen wie im AUE.

Subkommission IV: Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 1. Disziplinarverfahren gegen Kantonsrichter Silvan Ulrich
In einem am 12. Juni 2003 von der Landratspräsidentin verlesenen Schreiben erklärte Silvan Ulrich seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht (LRB 2190). Gemäss § 65 des Dekrets zum Personalgesetz wurde das Disziplinarverfahren mit dem Ausscheiden aus dem Richteramt eingestellt. Im Zusammenhang mit diesem Disziplinarverfahren stellt die GPK fest, dass für Beschwerden gegen Disziplinarentscheide des Landrates der Ausschuss des Kantonsgerichts zuständig ist (§ 72, Abs. 2a Personalgesetz). Wäre von einer Disziplinarmassnahme allerdings ein Richter betroffen, müsste der Ausschuss in Ausstand treten und ein spezielles Gericht für den Entscheid über eine allfällige Beschwerde gewählt werden. Es ist deshalb zu prüfen, wie diese unglückliche Konstellation sinnvoll korrigiert werden kann. 2. Staatsschutz Mit dem seit 1. Juli 1998 geltenden Bundesgesetz über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) und der am 1. August 2001 endlich in Kraft getretenen Verordnung (VWIS, SR 120.2) wurden Instrumente geschaffen, welche auch die Tätigkeit der im Kanton mit dem präventiven Bundesstaatsschutz betrauten Mitarbeitenden besser abstützen. Der Bericht der kantonalen Organe zuhanden des Bundes, welcher der zuständigen Subko der GPK vorliegt, enthält die meisten Auskünfte, welche die GPK BL bisher vom Bund einverlangte. Ueber eine reduzierte Weiterführung der institutionalisierten Auskunftserteilung durch die zuständige Bundesstelle wird noch verhandelt. Zusätzlich zur Prüfung des Tätigkeitsberichts 2002 hat die Subkommission IV der GPK den zuständigen Mitarbeiter der JPMD am 20. Mai 2003 besucht und sich direkt informieren lassen. Die GPK kommt aufgrund des Gesprächs und der ihr zur Einsicht vorgelegten Unterlagen zur Ansicht, dass die Aktivitäten im Bereiche des Staatsschutzes den aktuellen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen. 3. Post- und Fernmeldeverkehr
Die Subkommission IV hat ihr Auskunftsbegehren zu den Ueberwachungen im Post- und Fernmeldeverkehr schriftlich gestellt und wurde von der Justizverwaltung des Kantonsgerichts am 04. Juni 2003 mit den ausführlichen Stellungnahmen des Verfahrensgerichts, der Statthalterämter und des BUR bedient. Aufgrund der erhaltenen Informationen erfolgten die Ueberwachungen nach Ansicht der GPK innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Subkommission V: Erziehungs- und Kulturdirektion
1. Besuch bei der Fachhochschule beider Basel FHBB vom 14. August 2002
Die Visitation bei der FHBB erfolgte in Verbindung mit der Behandlung von Jahresbericht und Rechnung 2001. Beim Besuch wurde die Subko über verschiedene wichtige und aktuelle Themenbereiche in Kenntnis gesetzt. Aufgrund des Besuchs der FHBB-Direktion im Landrat vom 12. September 2002 verzichtete die Subko auf die Erstellung eines separaten Visitationsberichts. 2. Bericht über den Besuch bei den Schulen des KV Baselland vom 13.11.2002 1. Zweck des Besuchs
Die Visitation fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms statt. Die Schulen des KV Baselland wurden von der GPK vorher noch nie besucht. 2. Aufgabenbereich
Der Kaufmännische Verband (KV Baselland) unterhält in Liestal, Muttenz und Reinach Schulen für die kaufmännische Aus- und Weiterbildung. Bis vor drei Jahren war der Kanton in der Aufsichtskommission vertreten. Dies barg die Problematik, dass die Interessen der Schule und des Kantons durch dieselbe Person wahrgenommen werden mussten. Heute nimmt der Kanton seine Steuerung über das Finanzierungsmodell wahr. Die Schulen des KV Baselland arbeiten nach einem Qualitätsmanagement-System. Das Controlling ist durch den Leistungsauftrag, eine jährliche Schülerbefragung und den regelmässigen Kontakt zu den Lehrmeistern gewährleistet. Die Schulleitung überprüft alle vier Jahre, ob die Lehrkräfte die Weiterbildungspflicht erfüllt haben. 3. Feststellungen

a.

Die Schulleitung des KV Baselland hat einen kompetenten Eindruck hinterlassen. Der Zufriedenheit der Schüler/innen und Lehrkräfte wird grosse Bedeutung beigemessen.

b.

Die private Trägerschaft der Schulen durch den KV Baselland ist eine bewährte und sinnvolle Lösung. Der Leistungsauftrag hat die Bindung an EKD und Kanton wesentlich verstärkt, weil er sich der Bildungsgesetzgebung und der Besoldungsordnung des Kantons unterordnet.

c.

Die Schule hat eine umfangreiche Qualitätssicherung eingeführt, mit interner und externer Kontrolle.

4. Empfehlungen Keine. 3. Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21. Februar 1963
Im Jahr 2000 hatte die Subko I anhand des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.02.1963 einen Versuch zur Wirkungskontrolle im Gesetzgebungsverfahren unternommen (vgl. GPK-Bericht 2001/040b vom 30. August 2001). Die Nachbearbeitung der unbefriedigenden regierungsrätlichen Antwort auf die Empfehlungen der GPK in bezug auf die Kulturgesetzgebung wurde der Subko V übertragen. Als Ergebnis reichte die GPK am 10. April 2003 die Motion 2003/090 zur Revision des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.02.1963 ein. Der Vorstoss wurde vom Landrat am 18.09.2003 überwiesen. 5. Antrag Die GPK beantragt dem Landrat:

5.1

vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit Kenntnis zu nehmen;

5.2

Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK auftragsgemäss über die Handhabung der Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in unserem Kanton informiert hat;

5.3

Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK über die Tätigkeit der für den Staatsschutz Zuständigen informiert hat.

 

Liestal, 25. September 2003 Namens der Geschäftsprüfungskommission: Dieter Schenk, Präsident


 

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