2003-238

Mit der Vorlage 2003/115 hat der Landrat am 4. Sept. 2003 ein Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben beschlossen. Damit sollten Fahrzeuge, die ausschliesslich oder überwiegend mit Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, während eines Zeitraumes von 5 Jahren von der Verkehrssteuer befreit werden. Als Fahrzeuge, die überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, wurden im Dekret solche festgelegt, die mehr als die Hälfte ihrer Gesamtreichweite mit dem alternativen Antrieb zurücklegen können.

Wie bereits während der Behandlung der Vorlage im Landrat festgehalten, bestätigt eine von der gasmobil ag veröffentlichte Liste , dass nur gerade 2 von 14 in der Schweiz erhältlichen Erdgasfahrzeuge die Vorgabe des Dekretes erfüllen, obwohl alle diese Fahrzeuge für den bivalenten Einsatz konzipiert wurden und förderungswürdig sind. Die in dieser Liste aufgeführten Fahrzeuge können zwischen ca. 22.9 und 66.9% der gesamten Reichweite mit dem alternativen Kraftstoff Erdgas zurücklegen (Berechnungen gemäss RiLi 80/1268/EWG). Bei allen diesen Fahrzeugen beträgt die Reichweite mit Erdgas zwischen ca. 200 und 420 km. Die Auslegung der Erdgasfahrzeuge auf bivalenten Betrieb ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das Tankstellennetz momentan noch nicht die Dichte aufweist, welche ein uneingeschränktes Fahren mit Erdgas in der ganzen Schweiz garantieren würde. Wird das der Fall sein, so wird es auch Fahrzeuge geben, welche nur mit Erdgas fahren (monovalent), oder wie die Opel Modelle nur einen Nottank für Benzin besitzen. Fördermassnahmen sind aber jetzt nötig und nicht erst wenn die Tankstelleninfrastruktur steht und sich das Erdgas als Treibstoff durchgesetzt hat.

Die von Herstellerseite im Schweizer Markt angebotenen Fahrzeuge sind bis anhin praktisch ausschliesslich Modifikationen der entsprechenden Benzinmodelle. Damit bleibt meistens der originale oder wenig reduzierte Benzintank im Fahrzeug bestehen. Für die zusätzlichen Erdgastanks gibt es aber in einer bestehenden Karosserie nicht beliebig Platz, wenn punkto Ladevolumen und Sicherheit keine Abstriche gemacht werden sollen. Deshalb ist die Reichweite dieser bivalenten Fahrzeuge mit Erdgas momentan noch nicht grösser.

Ich bitte den Regierungsrat, § 1,Abs 2 des Dekretes zu überprüfen und wie folgt zu ergänzen: Als Fahrzeuge, die überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, gelten solche, die mindestens 200 km ihrer Gesamtreichweite mit dem alternativen Antrieb zurücklegen können.



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