2003-235

Wir pflegen in der Schweiz im Gesundheitswesen ein gemischtwirtschaftliches System: Im Gesundheitsmarkt kommen sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Anbieter von medizinischen Leistungen zum Zuge. In der stationären Versorgung arbeitet vornehmlich der Staat, in der ambulanten Versorgung arbeiten vor allem Privatpraxen. Die Kombination von wettbewerblichen Prinzipien, der Handels- und Gewerbefreiheit mit den regulierenden Eingriffen des Staates und der Solidargemeinschaft bringt ein hochentwickeltes und sozial ausgestaltetes Gesundheitswesen hervor. Dieses Gesundheitswesen entwickelt sich weiter, angetrieben unter anderem vom medizinisch-technischen Fortschritt. Von der Regulierungsseite her wird die 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) neue Rahmenbedingungen schaffen. Zur Zeit sind neue, wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung angesagt.

Im Bereich der medizinischen Grossgeräte (MRI, Nierensteinzertrümmerer, Herzkatheterlabor etc.) ist eine Dynamik im Gange, die zu einem Überangebot und zu einer ungünstigen Allokation der Geräte führt. So ist es nicht patientInnenfreundlich, dass in den beiden Basler Halbkantonen von insgesamt sieben MRI-Anlagen vier Geräte in ambulatorischen Privatpraxen betrieben werden - mit den damit verbundenen Transporten. Eine Anlage hat ein Privatspital angeschafft. Lediglich drei Anlagen werden in den grossen öffentlichen Spitälern betrieben. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist es möglich, in ambulatorischen Praxen und Kleinspitälern medizinische Grossgeräte zu betreiben, die entweder schon in den grossen medizinschen Zentren stehen (Herzkatheteranlage, Nierensteinzertrümmerer) oder zu stehen kommen sollten (MRI im Kantonsspital Liestal).


Andere Länder kennen für dieses Problem staatliche Regulative (Grossgeräteverordnungen). Auch bei uns besteht Handlungsbedarf.


Ich bitte den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten,


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