2003-234

Als eine von mehreren Schlussfolgerungen aus der Spitalaffäre steht für die SVP die Frage der Unabhängigkeit der kantonalen Finanzkontrolle im Vordergrund. Dem Bericht der landrätlichen PUK der GPK ist zu entnehmen, dass die Finanzkontrolle verschiedentlich auf diverse Missstände beim Ablauf des Bauprojektes hingewiesen hat, ohne dass bei wichtigen Punkten die Verwaltung, insbesondere das Hochbauamt, sofort reagiert hat, oder der Aufforderung zur Mängelbehebung nachgekommen ist. Auf den Seiten 33,38, 41,47,51,52,54,55 des PUK-Berichtes sind die Beispiele dokumentiert. Aus dem Bericht geht aber auch indirekt hervor, dass die Finanzkontrolle in einen Zielkonflikt mit ihrem Auftrag als unabhängige Kontrollstelle geriet.


Es ist absolut ein Systemmangel, wenn die Behebung durch die Finanzkontrolle offensichtlich festgestellter Mängel in der Verwaltung ignoriert oder bei nicht genehmen Feststellungen sogar von der Direktion schubladisiert werden. Dies ist nicht die Meinung, wie eine unabhängige Finanzkontrolle ihre Tätigkeit effektiv wahrnehmen soll. Wohl ist die Finanzkontrolle in der Verwaltung der Finanzdirektion "nur" administrativ zugewiesen. In der Praxis ist sie aber eine Dienststelle innerhalb der Verwaltung (Dekret über die Verwaltungsorganisation § 4, GS 141). Die administrative Unterstellung und Integration in die kantonale Verwaltung hat sich - wie das Beispiel "Spital KSL" eindrücklich zeigt - als fatal erwiesen. Wäre die Verwaltung den mehrmals erfolgten Mängelhinweisen aus den Berichten rechtzeitig und konsequent nachgegangen bevor "es brennt", so hätten viele Pannen in der Spitalaffäre im Ansatz verhindert werden können.


Für die SVP ist es keine Frage mehr, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen, die Unterstellung der Finanzkontrolle geändert werden muss. Sie muss, um der ihr zu kommenden Aufgabe effektiver nachkommen zu können, in eine von der Verwaltung unabhängige Stellung positioniert werden. Die SVP ist der Meinung, dass die Finanzkontrolle deshalb am besten dem Landrat zu unterstellen ist. Somit bekommt sie ein anderes Gewicht gegenüber der Verwaltung und die Legislative erhält ein handlungsfähiges Instrument für eine wirkungsorientierte Aufsicht über die Verwaltung. Das vorliegende Problem ist in verschiedenen Kantonen erkannt worden. So hat kürzlich Basel-Stadt, die Finanzkontrolle ebenfalls aus der Verwaltung organisatorisch ausgegliedert und direkt dem Grossen Rat unterstellt.


Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche eine unabhängige Stellung der Finanzkontrolle im Sinne einer ausschliesslichen Unterstellung unter den Landrat garantiert.



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