2003-232 (1)

Nr. 1135


4 2003/232A


Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2004 und der Geschäftsprüfungskommission vom 10. März 2005: Regierungsprogramm 2004 - 2007 des Regierungsrates


Einleitend bemerkt Dieter Schenk , bereits mitten in der Legislaturperiode, berät der Landrat erst heute das Regierungsprogramm für die laufende Legislatur. Die Gründe die dazu geführt haben sind bekannt. Die GPK ist überzeugt, dass es richtig war, die erste Fassung an die Regierung zurück zu weisen. Die neue Fassung des Regierungsprogramms entspricht nun den Vorstellungen der GPK.


Dieter Schenk bedankt sich bei der Regierung für ihre Bereitschaft, auf den 1998 vorgezeigten Weg einzuschwenken. Die Ehrenrunde hat nun aber zur Folge, dass das Parlament bereits tief in den politischen Tagesgeschäften steckt und die Lust an der Mitbestimmung genereller Ziele für die restliche Legislaturperiode stark nachgelassen hat.


Die GPK hat die Zeit genutzt, um sich mit dem Stellenwert des Regierungsprogramms auseinander zu setzen.


Einige Mitglieder nahmen an der Jahresversammlung der Gesellschaft für Parlamentsfragen zum Thema "die Mitwirkung der Parlamente bei der politischen Planung" teil.


Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass sich der Kanton Baselland, durch die Möglichkeit der Mitgestaltung des Regierungsprogramms durch den Landrat, in einer recht komfortablen Lage befindet.


Sind die Ziele für die politische Entwicklung festgelegt und die wesentlichsten Massnahmen gemeinsam definiert, entscheidet der Regierungsrat über den zeitlichen Vollzug und unterbreitet dem Landrat das Jahreprogramm zur Kenntnisnahme. Für die GPK nimmt die Debatte zum Regierungsprogramm deshalb einen hohen Stellenwert ein.


Hier kann sich der Landrat nicht nur einen Ueberblick über die verschiedenen staatlichen Aufgaben und ihre Zusammenhänge verschaffen, er kann die politische Entwicklung mitgestalten und mitbestimmen, wie die vorhandenen Ressourcen des Kantons eingesetzt werden sollen.


Die GPK ist der Meinung, das Problem des Detaillierungsgrades sei mit dem vorliegenden Programm gut gelöst und es wurde eine vernünftige Gewichtung getroffen.


Wer das Recht zur Mitbestimmung in Anspruch nimmt, übernimmt auch Verantwortung. Mit der Genehmigung des Regierungsprogramms bindet sich der Landrat an die festgelegten Ziele und sollte Vorlagen, die diese Ziele konkretisieren, nicht mehr unbegründet umstossen oder unterlaufen.


Die übergeordneten Ziele im vorliegenden Regierungsprogramm und die politischen Schwerpunkte wurden von den Sachkommissionen in der Stellungnahme nicht kommentiert. Ihre konkreten Anträge zu den Massnahmen sind im Kommissionsbericht der GPK unter Pkt. 10. zusammengefasst. Dieter Schenk bittet die Kommissionspräsidentinnen und Kommissionspräsidenten, aber auch die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Anträge anlässlich der Detailberatung zu begründen


Zum Finanzplan hat die Finanzkommission einen Mitbericht verfasst, den Kommissionspräsidenten Marc Joset anschliessend kommentieren wird.


Der vorgelegte Investitionsplan erfüllt den Antrag, den der Landrat am 10. Juni 2004 verabschiedet hat, noch nicht in allen Teilen. Der gewünschte Investitionsplan existiert jedoch in Ansätzen und müsste nur noch um die Spalten "bewilligter Kredit", "aktueller Stand" und"zurückgestellte Objekte" ergänzt werden. Diese Aussage stützt sich auf Folie 6, die das Protokoll der Finanzkommissionssitzung vom 22.9.2004 als Beilage ergänzte.


Dieter Schenk hat davon Kenntnis, dass die Bau- und Planungskommission den Plan schon mehrmals monierte. Die GPK geht davon aus, dass diese Informationen für alle Landrätinnen und Landräte von Interesse sind.


Selbstverständlich ist ein Investitionsplan nicht statisch, sondern muss jährlich mit dem Budget nachgeführt werden.


Abschliessend zitiert Dieter Schenk aus der Broschüre, "Der Landrat, ein Tag im Parlament des Kantons Basel-Landschaft": " Die politische Planung ist in der Kantonsverfassung und im Landratsgesetz als eigenständige Staatsfunktion erwähnt. Sie wird insbesondere durch folgende Instrumente realisiert: Regierungsprogramm, Finanz- und Investitionsplan und Jahresprogramm.


Die Finanzplanung ist eine gemeinsame Aufgabe von Regierung und Landrat.


Die Drucklegung des Regierungsprogramms erfolgt erst nach Abschluss der landrätlichen Beratung."


Dieter Schenk ist überzeugt, diese Aussage hat auch heute noch Gültigkeit.


Marc Joset verweist auf den Mitbericht der Finanzkommission, dem zu entnehmen ist, dass die Kommission dem Teil Finanzplan mehrheitlich zustimmt.


Die Kommission hat sich schwerpunktmässig mit dem Selbstfinanzierungsgrad auseinander gesetzt und in diesem Zusammenhang den Antrag gestellt, dass dieser künftig im Mehrjahresdurchschnitt mindestens 75% betragen muss. Die Erreichung dieses Ziels bedingt eine ausgeglichene laufende Rechnung. Massgebend dafür sind unter anderem die Investitionen. Die Finanzkommission hat darüber diskutiert, inwieweit in diesem Punkt Korrekturen möglich sind. Die Mehrheit der Kommission möchte die Nettoinvestitionen auf dem heutigen Niveau von 150 Mio. Franken belassen.


Im Uebrigen unterstützt die Finanzkommission die Aussagen der GPK zu diesem Punkt.


Allerdings hat die Baudirektorin vergangenen Herbst anlässlich der Präsentation des Budgets 2005, seines Wissens erstmals, sowohl den Mitgliedern der Finanzkommission als auch den geladenen Bau- und Planungskommissionsmitgliedern den Finanzplan im Detail vorgestellt. Dies ist ein Schritt in die Richtung.


Es ist wichtig einen Mittelweg zu finden, der einerseits der Regierung bei den Investitionen einen genügend grossen Spielraum einräumt und andererseits dem Landrat bei der strategischen Mitgestaltung der Investitionen der nächsten Jahre ein Mitspracherecht ermöglicht.


Die Finanzkommission beantragt mit 8:3 Stimmen den Finanzplanteil des Regierungsprogramms 2004 - 2007 zu genehmigen.


Ruedi Brassel stellt fest, das zur Debatte stehende Regierungsprogramm kann nach einer Ehrenrunde, die sich in den Augen der SP-Fraktion gelohnt hat, heute genehmigt werden. Mindestens formal entspricht es den Forderungen, die an ein derartiges Instrument gestellt werden. Ueber den Inhalt lässt sich allerdings streiten. Da aber, wie schon erwähnt, der Landrat inmitten der Legislatur steckt, sind die Diskussionen über materielle Punkte sinnvollerweise bei der Beratung der einzelnen Vorlagen zu führen.


Den Zielsetzungen des Regierungsprogramms, der Erhöhung der Standortattraktivität, der Verstärkung der Nachhaltigkeit, dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und der Effizienzsteigerung in der Verwaltung kann auf diesem Abstraktionslevel sicherlich nicht widersprochen werden.


Auch die Schwerpunktbildung in der Finanz- und Steuerpolitik, der Bildung und der Gesundheitspolitik erscheinen Ruedi Brassel richtig positioniert.


Spätestens bei den Massnahmen gehen jedoch die Meinungen auseinander. Auf einen Bereich sei nachfolgend explizit hingewiesen:


Wird bei der Förderung der Standortattraktivität erklärt, zur Ueberwindung der Wachstumsschwäche der vergangenen zehn Jahre in der Schweiz und in abgeschwächter Form auch in der Region, müsse die Staatsquote gesenkt werden, darf dies nicht unwidersprochen hingenommen werden, denn es ist empirisch nicht belegbar, dass die Senkung der Staatsquote das einzig richtige Mittel zur Wachstumsförderung ist. Die Entwicklung der letzten zehn Jahre hat gezeigt, dass die Wachstumsraten dort am höchsten sind, wo die Staatsquote deutlich über derjenigen der Schweiz liegt. Gegen diese Politik der "leeren Kassen" wehrt sich die SP-Fraktion vehement. Sie ist mit Sicherheit nicht das passende Rezept, um die Standortattraktivität des Baselbiets zu erhöhen, da sie letztlich zu Lasten des Service Public und der Infrastruktur geht.


Auch die Bildung ist möglicherweise davon betroffen. Die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre macht deutlich, dass der Anteil der Bildungsausgaben am BIP zurückging. Waren es 1993 noch 5,6% fielen sie im Jahre 2000 auf 5,3% zurück. Mit anderen Worten, gemessen am Bruttoinlandprodukt wurde bis ins Jahr 2005 weniger für die Bildung ausgegeben.


Im Gegensatz dazu liegen in den nordischen Ländern die Bildungsanteile bei rund 8% des BIP.


Inzwischen wurde zum Teil erkannt, dass die Schweiz einen enormen Nachholbedarf aufweist.


Der Schwerpunkt Bildung ist das zentrale Standbein der Wirtschaft. Vernachlässigt die Schweiz die Investition in die Bildung, wird sie dies eines Tages büssen müssen.


Mit gewissen kritischen Untertönen stimmt die SP-Fraktion dem Regierungsprogramm zu. Angesichts der fortgeschrittenen Legislatur verzichtet sie in der Detailberatung auf konkrete Anträge.


Im Rahmen von GAP und den übrigen tagesaktuellen Diskussionen wird sie ihre Vorstellungen jedoch deutlich zum Ausdruck bringen.


Beim Finanzplan sind Informationsdichte und Transparenz zu dürftig, um ihn in der vorliegenden Form zu genehmigen. Die SP unterstützt daher den Antrag der GPK an den Regierungsrat, bis im Herbst 2005 einen detaillierten Finanzplan vorzulegen.


Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob dem Finanzplan nicht generell ein zu geringer Stellenwert beigemessen wird. Dieser wird immer als Bestandteil eines anderen Geschäfts behandelt, sei dies das Regierungsprogramm oder die Rechnung. Damit wird der Schwerpunkt von der strategischen Ebene abgelenkt und dem Instrument Finanzplan wird nicht das Gewicht beigemessen, das ihm eigentlich zusteht. Es gilt abzuwägen, ob der Finanzplan künftig nicht als eigenständiges Geschäft zu behandeln ist.


Abschliessend fasst Ruedi Brassel zusammen, nebem dem Antrag der GPK, einen detaillierten Investitionsplan vorzulegen, stimmt die SP-Fraktion auch demjenigen der Finanzkommission, den Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt auf 75% zu fixieren zu. Ablehnend steht sie dem Finanzplan gegenüber.


Da es sich um eine überarbeitete Fassung des Regierungsprogramms handelt, fasst sich Hanspeter Wullschleger kurz. Die SVP-Fraktion stellt sich hinter die Anträge der GPK und stimmt dem überarbeiteten Regierungsprogramm sowie dem Finanzplan zu.


Mit ihrer Zustimmung verbindet die Fraktion den Dank an den Regierungsrat für die geleistete Arbeit.


Daniel Wenk zitiert Eingangs aus dem Bericht der GPK : "Die Behandlung des Regierungsprogramms ist ein politischer Prozess, dessen Resultat ein mehrheitsfähiger Kompromiss sein muss."


Dieser politische Prozess habe inzwischen statt gefunden. Die damaligen Rückweisung versteht Daniel Wenk als Optimierungsbegehren und keinesfalls als Misstrauensvotum gegen die Regierung.


Mit dem Massnahmenplan liegt nun ein brauchbares Arbeitsinstrument vor. Zu beachten ist allerdings, dass mit zunehmendem Detaillierungsgrad der Wunsch mitzureden steigt, die Diskussionen zunehmen werden und die Gefahr besteht, die strategische und die operative Ebene zu vermischen.


Die Herausforderung besteht darin, hier den Strich am richtigen Ort zu ziehen.


Die FDP-Fraktion stimmt den drei Anträgen der GPK zu.


Hans Jermann hat im ersten Regierungsprogramm die drei Punkte Harmonisierung, Systematisierung und Verwesentlichung sowie den Finanzplan vermisst.


Mit Freude stellt er fest, dass es nun im zweiten Anlauf geklappt hat.


Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich für Eintreten aus und schliesst sich den Anträgen der GPK einstimmig an.


Esther Maag konstatiert, während einer laufenden Vorstellung eine Programmänderung vorzunehmen sei relativ schwierig. Sie unterstütze jedoch Daniel Wenks Aussage, es handle sich beim Regierungsprogramm um einen politischen Prozess.


Die formale Anpassung ermöglicht nun die Nutzung des Programms als Arbeitsinstrument. Auch die Fraktion der Grünen wird auf die einzelnen Punkte nicht näher eingehen sondern sich dazu bei der Beratung der Vorlagen äussern.


Etwas Mühe bereitet Esther Maag der Antrag im Mitbericht der Finanzkommission, dass künftig im mehrjährigen Durchschnitt ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75% erreicht wird. Sie fragt sich, ob der Konjunktiv hier angebracht ist. Was geschieht, wenn der Selbstfinanzierungsgrad nicht erreicht wird?


Die Fraktion der Grünen stimmt dem überarbeiteten Regierungsprogramm zu, lehnt jedoch den Finanzplan in der vorliegenden Form ab.


Juliana Nufer stimmt namens der FDP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission als Uebergangslösung zu. Anvisiert werden müsse jedoch ein Selbstfinanzierungsgrad von 100%. Momentan liegt der Durchschnitt bei rund 50%. Mit den GAP-Massnahmen wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Juliana Nufer kündet an, die FDP werde den weiteren Verlauf kritisch beobachten.


RR Adrian Ballmer dankt dem Parlament für die gute Aufnahme des Geschäfts und der GPK für die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema. Er freut sich, dass die klare Fokussierung auf die vier übergeordneten Legislaturziele des Regierungsprogramms vom Parlament positiv aufgenommen wurden.


Der Regierungsrat erklärt sich mit den Anträgen der GPK grundsätzlich einverstanden.


Diejenigen, welche den Finanzplan ablehnen, erinnert der Finanzdirektor daran, dass es sich dabei um den Zahlenteil zum Regierungsprogramm handelt und man grundsätzlich nicht den Massnahmen zustimmen und die Finanzen ablehnen sollte.


Bei der alljährlichen Behandlung des Budgets nimmt die Finanzkommission jeweils auch den Finanzplan zur Kenntnis. Dabei steht ihr die Möglichkeit offen, sich im Detail nach dem Zustandekommen der Zahlen zu erkundigen.


Die Forderung eines Selbstfinanzierungsgrades von 75% und einer Plafonierung der Nettoinvestitionen bei 150 Mio. Franken bedingt eine Selbstfinanzierung von 112,5 Mio. Franken, bzw. bei einer Abschreibungen von 126,9 Mio. Franken einen Saldo der laufenden Rechnung von


-14,1 Mio. Franken. Dies entspräche einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem aktuellen Budget.


Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 100% müsste der Saldo der laufenden Rechnung gar + 30 Mio. Franken betragen.


Mit Antrag Nr. 3 der GPK wird die Regierung beauftragt, bis zum 30. September 2005 einen detaillierten Investitionsplan vorzulegen. Da dieser im Rahmen des Budgets ohnehin jährlich der Finanzkommission unterbreitet wird, kann er problemlos auch anderen zuständigen Kommissionen vorgestellt werden.


Mit dem Ergänzungsantrag der GPK die VSD betreffend ist die Regierung nicht einverstanden. Die Begründung dafür wird nachfolgend Regierungskollege Erich Straumann liefern.


://: Eintreten ist unbestritten.



Detailberatung


Teil A keine Wortbegehren


Teil B


Sabine Stöcklin gesteht, dass sie das Jahresprogramm im Detail erst gestern durchlesen konnte, und darum in der Kommission die Gelegenheit verpasste, ihre Frage zu stellen. Da ihr diese wichtig erscheint, erlaube sie sich, diese nun im Plenum zu stellen.


Die regionale Spitalplanung beider Basel wird auf Seite 9 in drei Teilprojekte unterteilt.


Was das dritte Teilprojekt angeht, ist Sabine Stöcklin der Meinung, der Wille sowohl des Landrates als auch des Grossrates sei es, einen gemeinsamen Bericht zur Spitalversorgung zu erstellen, in dem nicht ausschliesslich die Positionierung der Unikliniken sondern auch Grundversorgung und erweiterte Grundversorgung in die Ueberlegungen mit einbezogen werden.


Sie möchte sich vergewissern, dass diesem Wunsch im Bericht auch tatsächlich Nachachtung verschafft wird.


Paul Schär begrüsst die Frage Sabine Stöcklins, die, wie er hofft, zur Klärung beiträgt.


Regierungsrat Erich Straumann sichert Sabine Stöcklin zu, der Bericht sei für Ende Mai 2005 geplant und die Ausführungen zur Grundversorgung seien darin enthalten.


Teil C


FKD keine Wortbegehren


VSD


Ergänzungsantrag der GPK


Nr. 3.06 Melioration (Bodenverbesserung)


Strategische Zielsetzungen


Verbesserung der Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und Förderung von Gesamtmeliorationen im Bezirk Laufen


Dieter Schenk verweist in diesem Zusammenhang auf das Postulat 2000/007 // 2003/237 von Monika Engel für eine blühende Kulturlandschaft. Dafür liegt bereits ein Bericht vor, der von der Bau- und Planungskommission beraten und zur Ueberarbeitung zurückgestellt wurde.


Da es sich um ein laufendes Geschäft handle, halte er eine Aufnahme ins Regierungsprogramm nicht für zwingend.


Regierungsrat Erich Straumann erwidert, sowohl die Regierung als auch er persönlich seien der Meinung, dieser Punkt gehöre ins Jahresprogramm, denn es handelt sich eher um ein operatives denn um ein strategisches Geschäft. Ueberdies will die Regierung die Gemeinden nicht generell zu einer Felderregulierung verpflichten.


Erstellen die Gemeinden Machbarkeitsstudien, sind diese dem Bund zur Prüfung zuzustellen. Taxiert sie die zuständige Kommission als zweckmässig, melden die Gemeinden ihren Wunsch nach einer Felderregulierung dem kantonalen Meliorationsamt, welches die Regulierung in ihr Programm aufnimmt und der Gemeinde die ihr zustehenden Mittel zusichert.


Da sich ein solcher Prozess über mehrere Jahre hinziehen kann, wird dem Landrat künftig für jede Felderregulierung eine Vorlage unterbreitet.


Heinz Aebi hat die Ausführungen Regierungsrat Erich Straumanns mit Interesse zur Kenntnis genommen. Trotz gegenteiliger Regierungsmeinung empfiehlt er den Antrag zur Annahme.


Da sich eine Felderregulierung über Jahre hinziehen kann, müsste der Punkt im Regierungsprogramm verankert sein. Im Jahresprogramm ist er bereits enthalten.


Zu erwähnen ist der spezielle Handlungsbedarf im Bezirk Laufen, der dadurch entstanden ist, dass praktisch noch keine Gemeinde des Bezirks während der zehnjährigen Uebergangsfrist das Raumplanungsrecht Basellands in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt hat.


Obwohl er sich habe erklären lassen, das Postulat Monika Engels befinde sich auf gutem Weg, ist es wichtig, den Antrag als neuen Punkt ins Regierungsprogramm aufzunehmen.


Karl Willimann-Klaus unterstützt die Argumente Heinz Aebis, da er nicht ganz unschuldig ist an dem Postulat Monika Engels.


Auslöser des Handlungsbedarfs ist die Grundbesitzstruktur der Parzellen im Laufental. In der Landwirtschaftszone gibt es Tausende von "Hosenträgerparzellen" zwischen 100 - 150 m2 mit Plänen aus den Jahren 1840 und 1880.


Auf eine Parzelle teilen sich nicht selten mehrere Erbengemeinschaften, die teilweise über die ganze Welt verstreut sind. Für die Regulierung des Grundbesitzes besteht deshalb nur die Möglichkeit der Felderregulierung.


Zum Wohle des Bezirks Laufen müssen die Grundeigentumsverhältnisse deshalb arrondiert werden. Aus diesem Grund gehört Punkt 3.06 zwingend ins Regierungsprogramm.


://: Der Landrat stimmt der Aufnahme von Pkt 3.06 Melioration (Bodenverbesserung) ins Regierungsprogramm grossmehrheitlich zu.


BUD keine Wortbegehren


JPMD


Aenderungsanträge der Justiz- und Polizeikommission :


Nr. 5.03


Falscher Text unter Programmpunkt Jugendanwaltschaft, Strategische Zielsetzungen: streichen und durch folgenden neuen Text ersetzen:


Der Jugendkriminalität ist mit geeigneten Massnahmen - präventiver und repressiver Natur - zu begegnen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die vernetzte Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft, den Schulbehörden, der Polizei und der betroffenen Eltern. Zur Unterstützung der Kommunikation sind die erforderlichen Gefässe - wie beispielsweise die Institution der Runden Tische - zu schaffen.


Nr. 5.03.01


Letzten Satz streichen und als Massnahme unter


neu:


Nr. 5.03.02


Einsatz von Electronic Monitoring


einfügen.


neu:


Nr. 5.04 Staatsanwaltschaft


Nr. 5.05 Strafvollzug/Freiheitsentzug


Strategische Zielsetzungen


Bis 2011 sind alle Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Statthalterämter (eingeschlossen das Besondere Untersuchungsrichteramt) und die Gefängnisse so untergebracht, dass sie ihre Leistung effizient erbringen können.


Massnahmen


Kantonsgerichtsgebäude und Strafjustizzentrum Muttenz


Ein Neubau Kantonsgericht in Liestal und ein Strafjustizzentrum beim Bahnhof Muttenz sollen die Raumanforderungen der heute unter ungenügender Infrastruktur leidenden Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Bezirksgefängnisse langfristig abdecken.


Finanzielle Auswirkungen 2004-2007: CHF 5 Mio.


Nr. 5.10.20


Erster Satz: anstelle von «es entstehen neue Bedürfnisse»: «es entstehen neue Schutz bedürfnisse».


://: Der Landrat stimmt den Aenderungsanträgen der Justiz- und Polizeikommission diskussionslos zu.


BKSD


Aenderungsantrag der Erziehungs- und Kulturkommission :


Nr. 6.01.04


Letzten Abschnitt (7 Zeilen) ab «Wesentliche Elemente ...» streichen.


Ergänzungsantrag aus dem Kreis der GPK/BPK


Nr. 6.03.xx


Für die Gymnasien des Kantons Basel-Landschaft werden Raumentwicklungsprogramme erstellt.


Aenderungsanträge der Erziehungs- und Kulturkommission


Nr. 6.09.01


Im ersten Satzteil «bedarfsgerecht» durch «nachfragegerecht» ersetzen und präzisieren: «Sicherung eines (aus Sicht der Wirtschaft) nachfragegerechten Lehrstellenangebots».


Nr. 6.09.02


Zusatz: Unterstützung der Firmen, die sich bereit erklären, Ausbildungsstellen für schwer vermittelbare Jugendliche zu schaffen.


neu:


Nr. 6.15.xx


Revision des Gesetzes über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen: Umsetzung der Motion 2003/090.


://: Der Landrat genehmigt die Anträge 6.01.04 - 6.15xx


stillschweigend.


Teil D / Finanzentwicklung keine Wortbegehren


Teil E / Anträge


Anträge der GPK


1. Das Regierungsprogramm 2004-2007 wird mit den in der Landratsdebatte beschlossenen Ergänzungen und Aenderungen genehmigt.


2. Der Finanzplan 2005-2008 wird genehmigt


3. Die Regierung wird beauftragt, dem Landrat bis 30. September 2005 einen detaillierten Investitionsplan für die Jahre 2005-2008 vorzulegen.


://: Der Landrat stimmt den Anträgen 1.- 3. der Geschäftsprüfungskommission zu.


Zur Frage Esther Maags nach der Verbindlichkeit des Antrags der Finanzkommission meint Marc Joset , diese Frage könnte bei jedem Punkt des Programms gestellt werden. Bisher sei wohl noch niemand im Gefängnis gelandet, weil er ein Regierungsprogramm nicht einhielt. Er sehe den Antrag als politischen Auftrag. Ueberdies habe der Finanzdirektor aufgezeigt, wie der Saldo des kommenden Budgets ausfallen müsste.


Zudem hält die Kantonsverfassung fest, dass der Finanzhaushalt auf Dauer ausgeglichen sein muss.


Ergänzungsantrag der Finanzkommission


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat, dass künftig im mehrjährigen Durchschnitt der jeweiligen Finanzplanungsperiode ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75% erreicht wird.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission mit grossem Mehr zu.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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