Vorlage an den Landrat


Sinnvolle Planung als kantonales Gesamtprojekt

Zusammen mit anderen Politikbereichen wirkt die räumliche Planung als Instrument der Standort- und Wirtschaftspolitik auf die Qualität von Arbeits-, Wohn-, Erholungs- und Naturräumen ein. Diese ergeben zusammen die Qualität des Wirtschaftsstandortes und des Lebensraumes Basel-Landschaft. Der Standort Baselbiet wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern als ein Teil der trinationalen Region am Rhein - diese Region kann ohne Baselland nicht leben, und Baselland kann sich ohne die Region nicht entwickeln.

Der Kanton Basel-Landschaft ist zugleich Lebensraum, Wirtschaftsraum und Erholungsraum und hat damit wichtige wirtschaftliche und ökologische Dimensionen. Als besondere Qualitäten des Baselbiets werden unter anderem die stabile Finanzlage, das gute Steuerklima und die ruhige, ländliche Wohngegend genannt.
In der Zukunft hängt die Standortgunst einer Region noch mehr von der Qualität der räumlichen Verhältnisse ab, also von Bauten, Infrastruktur und Landschaft. Entscheidend ist dabei, dass die Zukunftsgestaltung für alle verständlich abgeschätzt und mittel- bis langfristige Ziele verfolgt werden, damit der Kanton gegenüber Bevölkerung und Wirtschaft weiterhin ein verlässlicher, berechenbarer Partner ist.

Raumplanung und Raumentwicklung
Das kantonale Konzept der räumlichen Entwicklung (KORE) legt die künftige Entwicklungsrichtung in den Bereichen Siedlung und Verkehr, Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung fest. Mit dem kantonalen Richtplan werden verschiedene Ansprüche an den Raum koordiniert; mit der darin enthaltenen Auslegeordnung und den Beschlüssen sollen Klarheit und längerfristige Sicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft geschaffen werden.
Mit Schlüsselprojekten im Rahmen des Interreg III - Programms "Nachhaltige Entwicklung der Trinationalen Agglomeration Basel (TAB)" und vor allem auch solchen auf kantonaler sowie kommunaler Ebene (Bahnlinie im Ergolztal [Wisenberg], Wettbewerb Entwicklung Bahnhofgebiet Liestal, Entwicklung Bahnhofgebiet Dornach-Arlesheim, Dreispitz, Landschaftspark St. Jakob, Salina Raurica) werden Ziele der räumlichen Entwicklung konkret umgesetzt und für die Wirtschaft räumliche Voraussetzungen geschaffen.

Natur und Landschaft als Grundlagen des Wirtschaftens
Natur und Landschaft als begrenzte Ressourcen bilden das Fundament des Wirtschaftsraumes. Nachhaltiges Wirtschaften berücksichtigt, dass diese Ressourcen auf die Dauer nicht übermässig verbraucht werden können. Seitens der Bevölkerung und der Wirtschaft sind Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung von Natur und Landschaft notwendig.

Umweltschutz mit gleichem Massstab für alle
Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Behörden soll beim Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung mit der Betonung auf vermehrte Eigenverantwortung optimiert werden. So sollen weitere Branchenvereinbarungen abgeschlossen oder neue Förderprogramme für einen vorbeugenden Umweltschutz (zum Beispiel Cleaner Production) geprüft werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Handelskammer beider Basel sowie der Wirtschaftskammer Baselland ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts. Im Bereich der Umweltschutz- und Energiegesetzgebung soll die Sicherstellung verlässlicher und langlebiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiterhin Vorrang haben.
Mit der Luftreinhalteverordnung wird Bundesrecht vollzogen; das heisst, es wird dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Randbedingungen betreffend Luftreinhaltung rechtsgleich - keine Wettbewerbsverzerrung, Benachteiligung oder Bevorteilung - angewendet werden. Der Vollzug richtet sich nach dem Massstab der Wirksamkeit: Es werden diejenigen Luftreinhaltemassnahmen vorrangig umgesetzt, die viel Umweltschutz für wenig Geld bieten und auch gesamtökologisch sinnvoll sind.
Besonders im Bereich Altlasten wird durch die weitere Bearbeitung der Betriebsstandorte im Kanton und durch den Aufbau des Altlastenkatasters in den nächsten Jahren eine Klärung der Situation für die Unternehmen der Region herbeigeführt.

Grundsätze der kantonalen Bodenpolitik
Basierend auf dem kantonalen Konzept räumliche Entwicklung (KORE) sollen die für die Bedürfnisse des Kantons benötigten Grundstücke mit oder ohne Gebäude rechtzeitig durch gezielten Erwerb sichergestellt und zusätzlich für die Belange der Wirtschaftsförderung eine genügend grosse Landreserve zu möglichst vorteilhaften Bedingungen geschaffen werden.
Vermögenswerte (Liegenschaften mit oder ohne Gebäude), die nicht mehr zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden, sind nach Finanzhaushaltsgesetz umzuwidmen und wieder dem freien Markt zuzuführen. Die Abgabe von unbebauten Grundstücken an Dritte soll vorzugsweise durch die Errichtung von selbständigen und dauernden Baurechten erfolgen.

Energie und Umwelt in Einklang bringen
Ziel der Energiepolitik ist es, die eigenen natürlichen Ressourcen des Kantons weiterhin zu schützen und durch Fördern erneuerbarer Energien schonend zu nutzen, um damit die Belastungen unter anderem durch den zunehmenden Verkehr zu verringern.
In den Bereichen Energieversorgung, Abwasserreinigung und Abfallentsorgung werden auch künftig die Voraussetzungen für eine gedeihliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet. Dazu gehören neben dem Betrieb auch die rechtzeitige Vornahme von Aus- und Neubauten von Produktionsanlagen.
Als öffentliche Bauherrschaft mit Vorbildfunktion wird das Thema Nachhaltigkeit beim Kanton ernst genommen. Seit Jahren geniessen bei kantonalen Hochbauvorhaben Umwelt- und besonders Energieaspekte einen hohen Stellenwert. In den letzten Jahren konnten namentlich in den Bereichen effiziente Energienutzung und Ausschreibung der Bauarbeiten nach ökologischen Kriterien Fortschritte erzielt werden.

Ein Beispiel für langfristig angelegte Grossraumplanung
Im Jahre 2002 ist ein so genanntes Gutachterverfahren Salina Raurica lanciert worden - das Projekt hiess früher Erlebnisraum Augst-Pratteln. Es geht dabei um den gesamten Entwicklungsplan für die Rheinebene zwischen Schweizerhalle, Pratteln und Augst - Erschliessung, Nutzung und Freiraum.
Das Verfahren wird zu einem grossen Teil mit Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds finanziert.
Drei Unternehmen wurden mit der Erarbeitung eines Entwicklungsplans beauftragt. Sie legten unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich Arbeitsplatz- und Wohnstandortskonzentration vor. Zur Weiterbearbeitung wurde der Vorschlag des Zürcher Teams a.e.v.i. ausgewählt.
Der Entwicklungsplan soll Ende 2003 fertig gestellt werden; die Veröffentlichung soll im Jahr 2004 erfolgen und anschliessend in die Vernehmlassung gehen. Letztlich soll der Entwicklungsplan vom Landrat als Spezialrichtplan genehmigt werden, um eine verbindliche Grundlage für kantonale und kommunale Planung zu schaffen.
Die öffentliche Hand wird sich an der Entwicklung beteiligen: Sie bringt das Land ein, schliesst den Raum besser an den öffentlichen Verkehr an, gestaltet das Rheinufer neu und bindet die Römerstadt Augusta Raurica in das Konzept ein. Damit wird weitere Anziehungskraft für den Standort geschaffen.
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