2003-229 (2)
Mitbericht Nr. 2003-229 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission (Mitbericht)
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vom:
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14. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich heute nicht direkt an den Mieten der Liegenschaften der Universität und somit auch nicht an den Investitionen.
Ziel der Vorlage ist es, der Universität zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Als mittelfristiger Mitträger der Universität liegt es im Interesse des Kantons Basel-Landschaft, die Substanz der von der Universität genutzten Liegenschaften in gutem Zustand zu erhalten.
2. Finanzpolitische Aspekte
Die Einmalzahlung wird einer Ratenzahlung vorgezogen, da sie die Planbarkeit für die Universität erhöht und zudem sicher stellt, dass Basel-Stadt ihren Beitrag ebenfalls als Einmalbetrag leistet.
Auf die Gewährung der Bundesbeiträge an die Universität hat diese Vorlage keinen Einfluss. Nach Abzug des vom Bund zu erwartenden Beitrages an die Gesamtsumme wird der Restbetrag von 14 Mio. CHF je hälftig auf Basel-Stadt und Baselland aufgeteilt.
Die Mittel fliessen direkt in die Kasse der Universität und werden von dieser verwaltet. Die Bauaufträge werden ebenfalls direkt von ihr erteilt. Da sich die meisten Liegenschaften im Besitz der Stadt Basel befinden, sollen die Aufträge an das Baudepartement Basel-Stadt weitergeleitet und von diesem gemäss Submissionsgesetz vergeben werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass auch Unternehmen aus dem Baselbiet Aufträge erhalten.
Die Mittel aus dem Immobilienfonds für Unterhalt und Veränderungen an den von der Universität genutzten Liegenschaften sind zweckgebunden und unterliegen der SIA-Norm 469.
Die Kriterien der Unterhaltsregelung sind im Mietrecht klar verankert.
Die Kosten für Unterhalt und Veränderungen, die mit der Schutzwürdigkeit der Liegenschaften in Zusammenhang stehen, sind von der Eigentümerschaft, in diesem Fall Basel-Stadt, zu bestreiten.
Eine Zweckentfremdung der Mittel kommt einer Vertragsverletzung gleich und kann eine Kündigung zur Folge haben.
Die Finanzkontrolle wird auf die zweckmässige Verwendung der Mittel ein wachsames Auge haben.
Eine Minderheit der Finanzkommission lehnt die Vorlage mit der Begründung ab, der Kanton Basel-Landschaft unterhalte bereits 84 finanzwirksame Sach- und Einzelvereinbarungen mit Basel-Stadt und vor einem weiteren finanziellen Engagement Basellands müssen Konzept und Gesamtkosten für die geplante gemeinsame Trägerschaft der Universität vorliegen.
Die Mehrheit der Kommission hingegen erachtet den Immobilienvertrag als transparentes Dokument, das die Pflichten der Vertragsparteien klar regelt.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:3 Stimmen, dem abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2003/229 zuzustimmen.
Binningen, 14. Januar 2004
Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
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