2003-229 (1)


1. Ausgangslage

Der Universitätsvertrag sieht vor, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft "einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft" anstreben.


Eine regierungsrätliche Arbeitsgruppe beider Kantone hat darüber in den letzten beiden Jahren beraten und sich mit der Entwicklungsplanung der Universität auseinandergesetzt. Basel-Stadt hat zwei Elemente in die Verhandlungen eingebracht: Erstens den Wunsch, dass auch bei der Universität gemäss dem Modell der gemeinsamen Fachhochschulen die Beiträge der Kantone nach den Studierendenzahlen berechnet werden, und zweitens die Bereitschaft, die von der Universität genutzten Liegenschaften aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und sie in Kostengemeinschaft mit Basel-Landschaft der Führung durch die Universität zu unterstellen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die Festlegung einer Beitragsquote nach Studierendenzahlen gemäss FHBB-


Modell wie auch eine Finanzierung der Universität zu je 50% zum jetzigen Zeitpunkt ab. Er will dabei ein zweigleisiges Verfahren einschlagen, wobei die jetzige Vorlage in einem ersten Schritt die Regelung des Bereiches Immobilien vorsieht.




2. Ziel der Vorlage


Regelung für den Bereich Immobilien


In gegenseitiger Absprache sehen die beiden Regierungen eine Regelung für den Bereich der Immobilien vor. Die Universität ist zur Erfüllung ihres Auftrags in Lehre und Forschung auf eine zeitgemässe Infrastruktur angewiesen. Die Bauten müssen den sich verändernden Anforderungen angepasst und unterhalten werden. Die basellandschaftliche Regierung anerkennt diesen Bedarf. Sie ist bereit, einen Anteil der Kosten für die Bewirtschaftung der von der Universität genutzten und bisher allein von Basel-Stadt finanzierten Liegenschaften einzubringen.




3. Massnahmen zur Realisierung der Vorlage


3.1. Organisatorische


Die Beiträge der beiden Kantone und die Bundessubventionen sollen in einem separaten Immobilienfonds verwaltet werden. Die Verwaltung und zweckgebundene Verwendung der Mittel dieses Fonds in Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung der Universität obliegen dem Universitätsrat. Die Universität muss mit dem von den beiden Kantonen überwiesenen Beitrag für den Unterhalt und die Veränderungen der Liegenschaften zurechtkommen. Es handelt sich um ein Kostendach. Zur Begleitung des Universitätsrates in Immobilienfragen wird eine Fachkommission eingesetzt, die aus Immobilien- und Finanzfachleuten beider Kantone besteht.




3.2. Rechtliche


Ein zwischen den beiden Kantonen abzuschliessender Vertrag soll die Beteiligung der Vertragspartner an den Kosten für Unterhalt und Veränderung der betreffenden Liegenschaften regeln. Es handelt sich dabei um Immobilien, die im Eigentum des Kantons Basel-Stadt oder der Universität stehen sowie um bestimmte Liegenschaften, die im Eigentum Dritter stehen und von der Universität genutzt werden.




3.2. Finanzielle


Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben vereinbart, den Immobilienfonds mit je 7 Millionen Franken pro Jahr zu speisen. Zudem überführt Basel-Stadt die bisher vom Kanton vereinnahmten Bundessubventionen im Umfang von rund 20% der jeweiligen Investitionskosten in die Kompetenz der Fondsverwaltung. Gesamthaft stehen der Universität aus dem Immobilienfonds damit rund 17 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.




4. Kommissionsberatung


4.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 20. November und 4. Dezember 2003 beraten. An beiden Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Frau Anja Huovinen, Leiterin der Stabsstelle Hochschulfragen BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend.




4.2. Beratung im Einzelnen


Im Anhang der Landratsvorlage sind die von der Uni genutzten Liegenschaften namentlich aufgelistet. Von total 74 Gebäuden sind 40 im Eigentum von Basel-Stadt /Einwohnergemeinde Basel-Stadt und der UNI. 34 Gebäude sind von der UNI im Eigentum Dritter eingemietet.


Innerhalb der Kommission ergaben sich diverse Fragen zur Definition des Unterhaltes/Veränderungen an Immobilien im Eigentum der Stadt Basel/Uni und bei denjenigen Liegenschaften, an denen ein Mietverhältnis besteht. Im Weiteren wurde generell über die Höhe der Beitragsleistungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die UNI sowie über diejenige von anderen Kantonen/Staaten, welche Studierende an der UNI Basel stellen. Diskussionspunkt war auch die Frage, welche weiteren finanziellen Forderungen zu erwarten seien und wie - oder ob - Baselland diese zu finanzieren gedenke.


Die Frage, ob die Mittel aus dem Universitätsvertrag nicht auch für den Unterhalt ausreichen würden, wurde klar verneint. Die Uni brauche dringend zusätzliche Mittel, um sich im Wettbewerb unter den Hochschulstandorten behaupten zu können. Bisher habe Basel-Stadt alle Unterhalts-/Veränderungskosten übernommen. Es gebe aber das klare Versprechen gegenüber Basel-Stadt im Rahmen des Uni-Vertrages, die Partnerschaft weiter zu entwickeln, mit dem Ziel, dereinst Mitträger der Universität zu werden. Die Verhandlungen sind gemeinsam von der BKSD und der FKD geführt worden und für den technischen Teil wurden Fachleute des Hochbauamtes beigezogen. Mit der jetzigen Zwischenetappenlösung sei der Bereich klinische Medizin noch offen, dieselben Kompetenzen sowie finanziellen Regelungen stünden also noch bevor.


Ein Diskussionspunkt war auch die vorgetragene Meinung, Unterhalt und Veränderungen an Gebäuden seien Sache des Eigentümers bzw. von Dritten, welche Miete kassieren. Dabei wurde festgehalten, dass Basel-Stadt seine Liegenschaften der Uni unentgeltlich zur Verfügung stellt und somit nur Fr. 6,2 Mio. Fremdmiete anfallen. Es gehe nicht nur um den Unterhalt, sondern auch um Veränderungen gemäss SIA Norm, ausgenommen sind Ersatz und Neubau. Bei den privaten Vermietern sei es hingegen so, dass unter Unterhalt und Veränderungen bauliche Massnahmen zu verstehen sind, die spezifisch der Lehre dienten wie z.B. Unterhalt von Laboreinrichtungen, Netzwerke etc. Dabei werde auch klar unterschieden zwischen Investitionen, die über ein anderes Konto abgebucht werden und dem eigentlichen Unterhalt. Allerdings wurde eingeräumt, dass es in der Praxis oft anders aussehe. Da werde mithin eine Investition zum Unterhalt und umgekehrt. Für grössere Vorhaben seien allerdings Planungsvorlagen notwendig, die nicht über den Unterhalt abgerechnet werden.


Die totalen finanziellen Aufwendungen für den Unterhalt und die Veränderungen an den Gebäuden werden von Basel-Stadt auf Fr. 30 Mio. pro Jahr geschätzt, dies ausgehend von einer Gebäudezeitwertschätzung der Liegenschaften von Fr. 700 Mio. Basel-Stadt hätte sich ursprünglich einen Beitrag von Fr. 15 Mio. von Basel-Landschaft gewünscht. Weil aber Basel-Stadt nach dem Pharmazentrum im Jahr 1999 keine grösseren Neuinvestitionen mehr getätigt habe, sei der Erfahrungswert für den Unterhalt in den letzen Jahren mit Fr. 17 Mio. beziffert worden. Die Kantone sind sich einig, dass ein optimaler Unterhalt der Gebäude Fr. 30 Mio. notwendig machen würde, wovon Fr. 5 Mio. vom Bund kommen. Baselland hat sich aber mit einem Anteil von Fr. 7 Mio. auf den status quo zurückgezogen, indem man nur für den Anteil Studierender am Gesamtkuchen zu bezahlen gewillt ist. Basel-Stadt ist mit dieser Position nicht ganz einverstanden und hat daher entschieden, in diesem Fall auch nur soviel zu bezahlen.


Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach Altlasten und allfälligen damit verbundenen Sanierungsmassnahmen sowie Nachholbedarf im Rahmen des Heimatschutzes. Seitens der BKSD wurde erklärt, all diese Dinge - sofern vorhanden - würden nicht über den Immobilienfonds laufen, da dafür der Eigentümer zuständig sei. Die weitere Frage nach der Veränderungsmöglichkeit der aktuellen Liste der zu unterhaltenden Immobilien wurde dahingehend beantwortet, dass Änderungen nicht einseitig von der Uni vorgenommen werden können, sondern von den beiden Regierungen bewilligt werden müssen.


Einen Hauptpunkt der Beratung bildete die Frage der finanziellen Gesamtbeteiligung von Basel-Landschaft an der Uni. Eine Minderheit war der Auffassung, Baselland bezahle bereits genug und man wende sich gegen die "Salamitaktik" von Basel-Stadt, denn Basel-Landschaft bezahle heute seinen Anteil gemessen an der Zahl seiner Studierenden. Dem wurde entgegen gehalten, man dürfe das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen verlieren. Mit dem nun eingeschlagenen Weg in Richtung einer gemeinsamen Universität tue man nichts anderes als einen Vertrag einzuhalten, der notabene im Parlament gründlich diskutiert worden sei. Bei der Aufstockung des Uni- Beitrages um 10 Mio. Franken durch den Landrat im Jahre 2001 war bereits klar, dass eine entsprechende Vorlage noch ins Haus steht, und zwar zusätzlich zum dem beschlossenen Betrag, da die Liegenschaftsfrage zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war. Die Vorlage komme also keinesfalls aus heiterem Himmel. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte, ebenso gut hätte der Uni-Beitrag erhöht werden können. Man befand aber, mit der vorliegenden Variante könnten dort Mittel gezielt eingesetzt werden, wo sie zur Entschärfung eines Problems konkret beitragen, also die Handlungsfähigkeit der Uni in besagtem Bereich verbessern. Mit der Immobilienvorlage werde ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Gesamtschau getan. Ebenso sei damals auch bereits die klinische Lehre und Forschung auf die Pendenzenliste gesetzt worden. Es sei klar deklariert worden, dass Basel-Stadt Hausaufgaben zu erledigen habe, sowohl im Bereich Immobilien wie auch bezüglich Klinische Lehre und Forschung. Sobald diese Hausaufgaben gemacht seien, werde es zu weiteren entsprechenden Vorlagen kommen.


Eine Kommissionsminderheit befand, wenn diese Entwicklung, wie angekündigt, weiter gehe, so komme Baselland nicht um eine Steuererhöhung herum und die heutigen Befürworter/innen weiterer Beiträge müssten dann auch dafür einstehen. Seitens der BKSD wurde eingeräumt, eine Mitträgerschaft könne letztlich nicht 50:50 bedeuten. Es sei in der Tat so, dass nur die beiden Basel an den Unterhalt der Uni-Immobilien Beiträge leisten. Basel-Stadt und Baselland, die 49% der Studierenden stellen, müssten zukünftig auch noch auf Beiträge anderer Kantone, u.a. via IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung), z.B. von Solothurn und Aargau sowie des Bundes, zählen können.


Die Kommission beschliesst auf Antrag folgende Änderungen im Landratsbeschluss:




5. Antrag


Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt dem Landrat mit 9 : 2 Stimmen bei einer Enthaltung, dem abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2003/229 zuzustimmen.


Füllinsdorf, 19. Januar 2004


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann



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