2003-225
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SVP Fraktion: Impulsprogramm "Familie und Beruf" harzt
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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18. September 2003
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Nr.:
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2003-225
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Anlässlich einer Pressekonferenz orientierten die Verantwortlichen des Impulsprogramms "Familie und Beruf" über Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Projektes. Nach Meinung der Projektverantwortlichen hat die schleppende Konjunktur die Nachfrage nach ausserhäuslicher Kinderbetreuung verzögert. Die Auslastung der bisher geschaffenen 100 Tagesplätze lasse stark zu wünschen übrig. Eine Beschleunigung der Nachfrage sei trotz Unterstützung der Wirtschaft noch nicht in Sicht. Aus dem Wirtschaftsförderungsfonds werden 3 Mio. Fr. für die Realisierung eingesetzt. Davon 1 Mio. Fr. für Informations- und Begleitmassnahmen. Im Weiteren brauche es - so die Projektverantwortlichen weiter - eine gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit und die weitere Finanzierung. Als Trost und Begründung für das fehlende Interesse wurde die voraussichtliche demografische Entwicklung in 10 Jahren ins Felde geführt, welche dann das vor zwei Jahren beschlossene Impulsprogramm nachträglich rechtfertigen werde.
Das Projekt reiht sich nahtlos in andere fragwürdige Sozialprojekte ein, die in BL bereits eingeführt wurden. Es kann nicht sein, dass Sozialprojekte in Millionenhöhe finanziert werden, ohne dass ein aktueller Bedarf vorhanden ist. Dies umso mehr, als wieder einmal der persönliche Verantwortungsbereich durch staatliche Aktivitäten ersetzt werden soll und die kantonalen Finanzen stark im Argen liegen.
Wir bitten den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
1.
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Offensichtlich wurde der Bedarf an familienexterner Kinderbetreuung stark überschätzt. Wurde eine Bedarfsanalyse bei den betroffenen Müttern und Vätern tatsächlich unterlassen?
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2.
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Es handelt sich bei diesem Projekt um eine typische linke Sozialmassnahme, bei welcher der Staat für Aufgaben einspringt, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen Familie oder von privaten Organisationen gehören. Ist der Regierungsrat dennoch der Meinung, dass mit staatlichen Mitteln nun ein Sozialbedürfnis geweckt werden soll, das bis heute offensichtlich nicht besteht?
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3.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass auf Grund der bisherigen Erfahrungen die ausserhäusliche Kinderbetreuung auf privater Initiative und nicht auf staatlicher Finanzierung weitergeführt werden muss?
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4.
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Auf welche Weise und nach welchen Kriterien gedenkt der Regierungsrat die Wirkung der eingesetzten Impulsmittel zu überprüfen?
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5.
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Seitens der Gemeinden bestehen bereits heute grosse Befürchtungen, dass sie nach Abschluss des Impulsprogramm für die Weiterführung der initiierten Projekte sorgen müssen. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu?
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6.
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Die Projektverantwortlichen erheben bereits heute die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Weiterführung und den Ausbau des laufenden Projektes im Jahr 2005. Teilt der Regierungsrat diese Auffassung?
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