2003-220

Die Abteilung Verkehrserziehung der Polizei Basel-Landschaft nimmt die verantwortungsvolle Aufgabe wahr, Kindern und Jugendlichen richtiges Verhalten im Strassenverkehr beizubringen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Aus eigener Erfahrung und insbesondere aufgrund von Stellungnahmen aus der Lehrerschaft ist festzustellen, dass der Besuch des Polizisten vor allem bei Kindern auf sehr grosses Echo stösst. Sie hören ihm aufmerksam zu und überdenken immer wieder kritisch ihr eigenes Verhalten im Verkehr. Wenn der Polizist etwas sagt und zeigt, hat es ein anderes Gewicht, als wenn dies die Eltern oder die Lehrkraft tut. Richtiges Verhalten im Verkehr kann Leben retten. Mit 7 Personen und 490 Stellenprozenten besucht die Abteilung Verkehrserziehung der Polizei Basel-Landschaft eine grosse Zahl von Klassen pro Jahr einmal. Aufgrund ihrer beschränkten Kapazität können jedoch in der 2., 5., 6. und 8. Klasse keine Lektionen erteilt werden und der Kontakt wird unterbrochen.


Der Verkehrsunterricht durch die Polizei ist natürlich nur eine von vielen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, es ist aber zweifellos eine wichtige Massnahme und setzt bei Zielgruppen an, welche im Verkehr besonders gefährdet sind (Kinder) oder bis zu einem gewissen Grade auch gefährdend sind (Jugendliche). Der Personalbestand der Polizei ist in den letzten Jahren deutlich erhöht worden. Die Kapazität der Abteilung Verkehrserziehung ist jedoch unverändert geblieben, wogegen deren Aufgaben zugenommen haben und sie vermehrt auch Senioren zu betreuen hat. Im Interesse der Unfallverhütung und insbesondere zum Schutze der Kinder müsste es möglich sein, die Kapazität der Abteilung für Verkehrserziehung so festzulegen, dass jede Klasse bis zum 9. Schuljahr jedes Jahr besucht werden kann.


Ich bitte deshalb den Regierungsrat, Massnahmen zu prüfen und die Abteilung Verkehrserziehung personell so auszustatten, dass mindestens jede Kindergartenklasse und jede Schulklasse bis zum 9. Schuljahr einmal jährlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Abteilung Verkehrserziehung der Polizei Basel-Landschaft besucht und unterrichtet werden kann.



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