2003-216 (1)


1. Einleitung

Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 4. Dezember 2003 beraten und verabschiedet. Der Kommission standen Regierungsrätin Elsbeth Schneider, die Herren Ernst Schneider, Anlagemanagement SBB Olten, Peter Widmer, Direktor der Waldenburgerbahn AG sowie Ruedi Hofer, Kantonsingenieur und Alfred Zahler, Leiter Projektmanagement 1 zur Seite.


Am 8.12.2003 beantwortete die Denkmalpflegerin Brigitte Frei noch offene Fragen.




2. Vorstellung der Vorlage


Bei der Vorlage handelt es sich grundsätzlich um die Zustimmung zur Beitragsleistung des Kantons (zusammen mit dem Bund) für den Neubau der 150 Jahre alten Brücke der Waldenburgerbahn. Ausgelöst wurde die Erneuerung durch die dringliche Sanierung der parallel verlaufenden SBB-Brücke, wobei es sich seitens der SBB um eine reine Sanierung und nicht um einen Ausbau handelt.


Die Vertreter der SBB und der WB erläuterten der Kommission die Notwendigkeit der Sanierung der Brücken, die vorgesehenen Bauabläufe und die Vorteile des gemeinsamen Vorgehens. Die SBB brauchen für die dringende Sanierung ihrer Brücke eine eingleisige Umfahrungsmöglichkeit während der Bauzeit, um immer zwei Betriebsgeleise für die hochbelastete Strecke zur Verfügung zu haben. Da dies auf der Nordseite für die SBB allein eine sehr aufwändige Lösung bedeutet hätte, kristallisierte sich eine Kombination mit einem Neubau der Brücke für die WB heraus.


Zuerst wird die "leichte" Waldenburgerbahn auf eine Hilfsbrücke nach Süden verlegt, bevor die Träger der bestehenden WB-Brücke abgebrochen werden. Nach einer Verstärkung der Fundamente und der Pfeiler wird die neue WB-Brücke im Elementbau erstellt, welche während der Bauzeit ein Geleise der SBB (mit betrieblichen Einschränkungen) aufnehmen kann.


Nach erfolgter Sanierung der bestehenden SBB-Brücke kann der Neubau für die Waldenburgerbahn betriebsbereit gemacht werden.


Die Waldenburgerbahn AG hat mit den SBB die Uebernahme von 2,7 Mio. CHF (inkl. MwSt) an den Gesamtkosten vereinbart. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beide Teile wesentlich profitieren, müsste die WB doch für die neue Brücke allein mit Kosten in Höhe von 3,9 Mio CHF rechnen.


Das Vorhaben wurde beim Bund für die Beitragsleistung als Investitionshilfe nach Eisenbahngesetz angemeldet. Die Zustimmung und der Entwurf der Vereinbarung mit einer Bundesbeteiligung von 21% liegen bereits vor.




3. Kommissionsberatung


In der Kommissionsberatung gaben insbesondere drei Punkte zu reden:

Notwendigkeit des Neubaus
Es wurde die Frage gestellt, wann ohnehin eine Erneuerung der WB-Brücke erforderlich gewesen wäre. Die Brücke könnte zwar vorläufig noch sicher betrieben werden, gemäss beigezogenem Experten muss sie in den nächsten 5 - 10 Jahren jedoch erneuert werden. Zur Erfüllung der Lärmschutzanforderungen bei der alten Brücke wären zudem hohe Aufwändungen notwendig.


Verhältnis zu Bahn 2000
Aus der Kommission wurde bemängelt, dass das Projekt keinen Bezug zum Wisenbergtunnel, zu Bahn 2000, zur Niveaulage in Liestal und zu den dringend notwendigen Kapazitätserhöhungen im Ergolztal herstellt.
Seitens der SBB-Vertreter wurde dargelegt, dass es sich für die SBB nur um die dringende Sanierung ihrer Brücke zur Substanzerhaltung handelt, welche aus fahrplantechnischen Gründen und in Abhängigkeit von anderen Bauvorhaben zwischen Mai 2004 und Dezember 2005 eingeplant ist.
Bezüglich Bahn 2000 weiss man heute noch nicht, welche der unzähligen Varianten gewählt wird, sodass auch nicht gesagt werden kann, ob Brücke und Projekt dereinst kompatibel sind.
Es kann aber festgehalten werden, dass die neue Brücke der Waldenburgerbahn so ausgebildet ist, dass sie - falls aufgrund des Bahn 2000-Projekts erforderlich - sowohl seitlich als auch in der Höhe verschoben werden kann.


Denkmalschutz
In der Vorlage wird ausgeführt, dass die alte dreiteilige Gitterfachwerkbrücke unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Die Denkmal- und Heimatschutzkommission setzt sich dafür ein, dass für die Brücke oder mindestens eines der drei Teile, ein geeigneter Standort gefunden wird.
Seitens der SBB wird bestätigt, dass im Rahmen des Projekts die Kosten für eine Deponierung der Brücke an einem noch zu definierenden Ort resp. deren Entsorgung von der SBB getragen werden.




4. Antrag


Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 11:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Vorlage 2003/216 zuzustimmen.


Liestal, 13. Januar 2004


Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger



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