2003-211
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahre 2002
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vom:
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16. September 2003
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Nr.:
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2003-211
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Bericht der Fluglärmkommission
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1. Vorbemerkung
Der Landrat wird zum zweiten Mal über die Bemühungen des Regierungsrates zur Verminderung der Fluglärmbelastung orientiert. Diese Orientierung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt alljährlich. Der Bericht an den Landrat stützt sich auf den Bericht der Fluglärmkommission (FLK) für das Jahr 2002, der den Geschäftsbericht der Ombudsstelle für Fluglärmklagen enthält, und auf Ergänzungen des Regierungsrates. Der Bericht der FLK für 2002 ist dem Bericht des Regierungsrats als Beilage angefügt. Er enthält wie in den Vorjahren auch den Geschäftsbericht der Ombudsstelle für Fluglärmklagen.
In unserem Kanton besteht im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt keine formale gesetzliche Grundlage für diese Berichterstattung. Aufgrund der geographischen Lage und dem wirtschaftlichen Engagements unseres Kantons sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt ist aber eine gleichartige und -zeitige Berichterstattung sinnvoll und notwendig.
Die Tätigkeit der FLK stützt sich die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen (SGS 486.31) per 1. Juli 2001. Die Fluglärmkommission ist ein gemeinsames Gremium der beiden Kantone zur Beratung beider Regierungen.
2. Anmerkungen des Regierungsrats zum Bericht der Fluglärmkommission für das Jahr 2002
Die internationale Luftfahrt stand im Jahr 2002 ganz unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York. Sicherheitsbedenken und Vertrauensverlust der Kunden resultierten in einer Phase ohnehin schwacher Konjunktur in einem massiven Verkehrseinbruch. Die Drohung eines Krieges im Irak verstärkte diesen Rückgang noch. In der Schweiz wurde die Situation durch die Schwierigkeiten beim Aufbau der SWISS als Nachfolgerin von Crossair und Swissair zusätzlich erschwert. In der Folge dieser Krise musste der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (EAP) eine Reduktion seines Passagieraufkommens um 13,5% hinnehmen. Die Flugbewegungen am EAP gingen gegenüber dem Vorjahr total um nochmals 10% zurück und erreichten damit das Niveau von 1995. Bestimmend war dabei insbesondere die fortlaufende Verkleinerung des Angebots der SWISS.
Vor diesem Hintergrund eines geschrumpften Verkehrsvolumens stellt die Fluglärmkommission in ihrem Bericht fest, dass sich im Jahr 2002 die Tendenz aus dem Jahr 2001 fortgesetzt hat und sich mit der nochmaligen Abnahme der Flugbewegungen auch die Fluglärmsituation am Flughafen Basel-Mulhouse weiter verbessert hat. Der Regierungsrat geht damit davon aus, dass die Entwicklung derzeit keinen Anlass zur Sorge gibt.
Im Berichtsjahr weiterhin sehr gering war die Nutzung der Direktstartroute, auf der im Jahresdurchschnitt 0,9 Jet-Starts pro Tag (Vorjahr 3,3) verzeichnet wurden. Der erlaubte Wert von 8 Jet-Starts pro Tag wurde damit mehr als deutlich eingehalten. Hinzuweisen ist darauf, dass dieses Resultat vor allem auch zusammenhängt mit der per 18. Mai 2000 erfolgten Neugliederung des europäischen Luftstrassennetzes, die dazu führte, dass Flugzeuge mit Destinationen in Richtung Süden nach dem Start auf der Piste 16 (Südstart) nicht sofort nach Süden fliegen, sondern zunächst nach Westen und später nach Osten abdrehen, um am virtuellen Funkfeuer ELBEG (über dem Südschwarzwald) die südwärts führende Transitluftstrasse zu erreichen. Mit der Umsetzung der vom Regierungsrat grundsätzlich unterstützten Empfehlungen der französischen Fluglärmkontrollinstanz ACNUSA ("Autorité de contrôle des nuisances sonores aéroportuaires") vom Dezember 2001 ist eine Änderung dieser Situation ab Herbst 2003 zu erwarten. Die vorgesehene Teilkorrektur des im Mai 2000 etablierten Abflugsystems wird einen Wiederanstieg der Direktstarts zur Folge haben. Dass daraus allenfalls ein Druck auf Anpassung der Direktstartvereinbarung entsteht, ist nicht auszuschliessen. Allfällige Änderungen sind für den Regierungsrat jedenfalls aber nur dann akzeptabel, wenn ein gleichwertiger Lärmschutz erreicht wird.
Zur Verbesserung der Lärmsituation sehr stark beigetragen hat auch die vollständige Inbetriebnahme der verlängerten Ost-West-Piste zu Beginn des Jahres 2002. Seit diesem Zeitpunkt ist die Zahl der Starts in Richtung Westen kontinuierlich angestiegen; im Jahresdurchschnitt 2002 lag der Weststart-Anteil bei 23.1% (für IFR und VFR, Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln). Entsprechend zurückgegangen ist der Startverkehr im Sektor Süd des Flughafens (minus 33%). Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass diese Quote auch in Zukunft gehalten und nach Möglichkeit erhöht wird. Der Regierungsrat geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass auch in Zukunft, und insbesondere auch nach der für 2004 geplanten Installation eines Instrumentenlandesystems auf der Piste 34 für Landungen von Süden (ILS 34) das grundsätzliche Betriebsregime am EuroAirport mit der Hauptpistenrichtung Nord-Süd bestehen bleibt. Wie schon verschiedentlich dargelegt, unterstützt der Regierungsrat das Vorhaben ILS 34 unter der Voraussetzung, dass es allein zum Ersatz der heutigen Sichtanflüge auf die Piste 34 dient.
Für den Regierungsrat erfreulich ist, dass die im Dezember 2001 vom Verwaltungsrat des Flughafens beschlossenen Veränderungen der Nachtflugordnung in 2002 gänzlich umgesetzt wurden. Insbesondere gilt nun eine Sperrzeit von 20 bis 7 Uhr für sehr lärmintensive Kapitel II-Flugzeug sowie - seit Ende des Jahres 2002 - eine Nachtflugsperre für die lautesten Kapitel III-Flugzeuge in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Während die Nachtflüge mit -16% gegenüber 2001 nochmals ausgeprägter zurückgingen als die Gesamtflugbewegungen (-11%), hat sich die Verteilung der Flugbewegungen auf die einzelnen Nachtstunden - mit einer Mehrheit der Nachtflüge in der ersten Nachtstunde (ca. 65%) - im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Ebenfalls positiv erachtet der Regierungsrat, dass die Anzahl der gewährten Ausnahmebewilligungen sowie die Zahl der Flüge kurz vor Ende der Sperrzeit wiederum zurückgegangen ist resp. stabil geblieben ist.
Der Regierungsrat unterstützt im Übrigen die Forderung der FLK, bei der Darstellung der Lärmsituation am EAP die Lärmimmissionen gebietsmässig in Beziehung zur Anzahl der von Fluglärm betroffenen Personen zu bringen. Er wird den Flughafen auffordern, Vorschläge für eine entsprechende Form der Berichterstattung zu unterbreiten. Der Regierungsrat bittet den Flughafen ausserdem zu prüfen, inwieweit die Fluglärmmessungen für das Schweizer Gebiet künftig vollumfänglich entsprechend den Regelungen der schweizerischen Lärmschutzverordnung (LSV) ausgewertet und dargestellt werden können.
Im Zusammenhang mit den Umweltauflagen zum Investitionsbeitrag an den Flughafenausbau hat sich der Regierungsrat darüber hinaus für weitere Verbesserungen eingesetzt. Besonders konnte im Jahr 2002 erreicht werden, dass der Flughafenverwaltungsrat nach langen Diskussionen und beharrlichem Einsatz seiner Schweizer Mitglieder im September beschloss, die Landegebühren ab dem 1. Januar 2003 um eine schadstoffabhängige Komponente zu ergänzen und so klare Anreize zum Einsatz von emissionsarmen Flugzeugen zu schaffen.
3. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den "Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahre 2002" zur Kenntnis zu nehmen.
Liestal,
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident:
Der Landschreiber:
Beilage: Bericht der Fluglärmkommission [PDF] der Kantons Basel-Stadt und Basel-Landschaft für das Jahr 2002
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