2003-202

"Die Etablierung eines Schulsozialdienstes ab der Sekundarstufe 1 wird es bestimmt ermöglichen, Konfliktsituationen an den Schulen rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten, ohne dabei die Lehrpersonen zusätzlich zu belasten." Mit diesen Worten wurde in den Abstimmungserläuterungen zum neuen Bildungsgesetz unter dem Titel "Das wird jetzt neu", die Schaffung eines Schulsozialdienstes eingeführt. Im § 56 ist der Schulsozialdienstes ab der Sekundarstufe 1 dann auch unter den Angeboten der kantonalen Dienste aufgelistet.


Inzwischen ist das Bildungsgesetz in Kraft getreten, 19 neue Sekundarschulen sind administrativ gebildet worden. Unterschiedlich weit ist in der Praxis noch die Zusammenführung der ehemaligen Real- und Sekundarschulen fortgeschritten - doch eine Tatsache ist, dass die Schulen grösser geworden sind. Das Konfliktpotential an den Schulen ist nicht nur deswegen eher zunehmend, Gewalt und insbesondere Jugendgewalt ist eine traurige Realität. Schulsozialdienste würden dazu beitragen, Konfliktsituationen an den Schulen rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulpersonal auf sinnvolle Art zu begleiten und zu entlasten.


Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und zu berichten:


1.
Im "Leitfaden zur Einführung des neuen Bildungsgesetzes" kann man erfahren, dass eine Arbeitsgruppe der EKD bis Ende März 2003 z.H. der BKSD einen Konzeptvorschlag ausarbeitet (internet, Stand 18. August 2003). Liegt der Konzeptvorschlag betreffend Einrichtung eines Schulsozialdienstes durch den Kanton vor? Was sieht das Konzept vor?


2.
Auf welchen Termin wird das kantonale Angebot "Schulsozialdienst ab der Sekundarstufe V" realisiert? Innerhalb welches Zeithorizonts kann mit dem Abschluss der Einführungsphase gerechnet werden?


3.
Wie geht es an den Schulorten weiter, an denen bereits ein Schulsozialdienst (oder Schulsozialarbeiter/In) auch für die Sekundarschule durch die Gemeinde installiert war?


4.
Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass die vom Landrat bzw. vom Stimmvolk für die Schaffung von Schulsozialdiensten bewilligten Finanzen gut eingesetztes Geld sind, das mithilft hohe Folgekosten von Gewalt- und Suchtverhalten zu vermeiden?



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