2003-200 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2003/200 der FDP-Fraktion betreffend Zusammenschluss der Medizinischen Fakultäten Basel und Bern
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vom:
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2. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-200
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Die FDP-Fraktion reichte am 4. September 2003 eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
"In einem Arbeitspapier des Bundes wird vorgeschlagen, die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Basel zusammenzulegen, damit es schlussendlich in der Schweiz nur noch drei universitäre Spitalzentren geben würde. Man verspricht sich mit dieser Restrukturierung dem Kostendruck im Gesundheitswesen entgegenhalten zu können und die Qualität der medizinischen Ausbildung in der Schweiz langfristig sichern zu können.
Die Regierungen von Baselland und Basel-Stadt haben sich in den Prämissen zur regionalen Spitalplanung deutlich für den Erhalt der medizinischen Fakultät in Basel ausgesprochen, eine Prämisse, die auch von beiden Parlamenten gutgeheissen wurde.
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.
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Erachtet der Regierungsrat das Zusammengehen der Medizinischen Fakultäten Basel und Bern als strategische Notwendigkeit zur Qualitätssicherung der medizinischen Ausbildung oder welche Alternativstrategie verfolgt die Regierung ansonsten, um den langfristigen Erhalt der medizinischen Fakultät Basel zu sichern.
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2.
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Ergibt sich aus dem Zusammengehen eine Kostenersparnis und in welchem Ausmass würde der Kanton Baselland dadurch entlastet werden.
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3.
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Welche Formen der Kooperation werden überprüft und wann wird das Parlament über deren Evaluation informiert werden.
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4.
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Was sind die Auswirkungen dieses Zusammengehens auf die gemeinsame regionale Spitalplanung."
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Einleitung
Die Frage nach den Aufgaben und der Organisation der Medizinischen Fakultäten ist Gegenstand vielfältiger Debatten. Den Kontext dafür bieten auf nationaler Ebene die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), das neue, in Entstehung begriffene Medizinalberufegesetz (MedBG) sowie die von Bund und Kantonen gemeinsam angegangene Reform des Hochschulwesens. Auf regionaler Ebene ist die Organisation der Medizinischen Fakultät Basel Thema der bikantonalen Spitalplanung. Der Universitätsrat und die Medizinische Fakultät haben ihrerseits entsprechende Strategieberichte erarbeitet.
In diesem Umfeld situiert sich das von den Interpellantinnen und Interpellanten erwähnte Arbeitspapier des Bundes. Dieses Papier ist noch nicht publiziert. Es wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Kleiber im Juli 2003 verfasst. Die Arbeitsgruppe legt damit "Überlegungen und Reformvorschläge" zur "Struktur und Organisation der Hochschulmedizin in der Schweiz" vor. Der Universitätsstandort Basel war in der Arbeitsgruppe nicht vertreten, im Gegensatz zu andern Universitätsstandorten.
Die Interpellation bezieht sich auf den von der Arbeitsgruppe geäusserten Vorschlag, in der Schweiz drei universitäre Spitalzentren an fünf Standorten zu schaffen, wobei eines dieser Zentren aus einer engeren Zusammenarbeit zwischen Basel und Bern entstehen könnte.
Beantwortung der Fragen
1. Frage:
Erachtet der Regierungsrat das Zusammengehen der Medizinischen Fakultäten Basel und Bern als strategische Notwendigkeit zur Qualitätssicherung der medizinischen Ausbildung oder welche Alternativstrategie verfolgt die Regierung ansonsten, um den langfristigen Erhalt der medizinischen Fakultät Basel zu sichern?
Der Regierungsrat hat in seinem "Strategiebericht zur Spitalversorgung Basel-Landschaft" erneut bekräftigt, dass der Erhalt der medizinischen Fakultät zu seinen übergeordneten Zielen gehört. Es handelt sich um eine regionale Aufgabe, die im gemeinsamen Interesse beider Kantone liegt und partnerschaftlich angegangen werden soll.
Die gegenwärtig diskutierten Modelle einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Universitätsspitälern und den Medizinischen Fakultäten verfolgt der Regierungsrat mit grosser Aufmerksamkeit. Die Diskussion des Arbeitsberichts Kleiber im Universitätsrat hat gezeigt, dass inhaltliche Fragen zu klären sind, bevor über konkrete Formen der Kooperation im Sinne des Arbeitspapiers entschieden werden kann. So muss bestimmt werden, wo der Angelpunkt für die Ausgestaltung einer Zusammenarbeit liegen soll: bei der Dienstleistung, der Lehre oder der Forschung? Es ist zu verdeutlichen, wo Kostensynergien im Vordergrund stehen und wo die Qualitätssicherung. Dann ist zu fragen, ob eine einheitliche Lösung für die drei Bereiche sinnvoll ist oder ob verschiedene Partner für Kooperationen in Frage kommen. Schliesslich bedarf es einer umfassenden Risikoanalyse, um die Vor- und Nachteile eines "Zusammengehens" für die bestehende Fakultät und das Universitätsspital Basel aufzuzeigen.
Wenn, wie in der Frage der Interpellantinnen und Interpellanten, die Qualität der Ausbildung im Vordergrund stehen soll, ist die (alleinige) Zusammenarbeit mit der Universität Bern keine strategische Notwendigkeit. Im Gegenteil: Die Universität Basel muss vielmehr die Möglichkeit haben, auf wissenschaftlichem Gebiet, d.h. in Lehre und Forschung, ein eigentliches Netz von synergieschaffenden und qualitätsfördernden Kooperationen zu bilden.
Der Regierungsrat setzt mit seiner Strategie zum Erhalt der medizinischen Fakultät Basel primär im eigenen Einflussbereich an. Aus Gründen der Qualitätssicherung wie der Kostendämpfung unterstützt er die laufenden Bestrebungen zur schweizweiten Konzentration von hochspezialisierten medizinischen Disziplinen (sogenannte Spitzenmedizin). Er bemüht sich darum, dass bei der Bildung der Schwerpunkte die besonderen Stärken und Traditionen des Standortes Nordwestschweiz mit seiner chemisch-pharmazeutischen Industrie berücksichtigt werden. Er hält an der engen Zusammenarbeit im Bereich der hochspezialisierten medizinischen Dienstleistung mit dem Kantonsspital Basel-Stadt fest und stellt Ausbildungskapazitäten in den Baselbieter Kantonsspitälern bereit ("Teaching Hospitals"). Er setzt sich für die möglichst transparente Zuweisung der Kosten für Dienstleistung, Lehre und Forschung ein und wirkt darauf hin, dass die finanziellen und strategischen Kompetenzen für die medizinische Lehre und Forschung der Universität übertragen werden.
2. Frage :
Ergibt sich aus dem Zusammengehen eine Kostenersparnis und in welchem Ausmass würde der Kanton Baselland dadurch entlastet werden?
Ob aus einem Zusammengehen der medizinischen Fakultäten eine Kostenersparnis resultiert und ob der Kanton Basel-Landschaft dadurch entlastet wird, ist angesichts der oben erwähnten Fragen und angesichts der Entwicklung im Gesundheitswesen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschliessend zu beurteilen. Die Optimierung der Kosten durch Planungs- und Synergieeffekte ist ein wesentliches Ziel von Kooperationslösungen. Der wichtigste Ansatzpunkt muss dabei in der Suche nach Synergien für den Dienstleistungsbereich liegen. Dort liegt das Kernproblem im Gesundheitswesen und dort sind die grössten Synergieeffekte zu erwarten, nicht primär bei der Ausbildung oder der Forschung.
3. Frage:
Welche Formen der Kooperation werden überprüft und wann wird das Parlament über deren Evaluation informiert werden?
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat Gespräche über eine engere Zusammenarbeit der universitären Medizin Basels und Berns mit Vertretungen der beiden Kantone (d.h. BS und BE) und unter Einbezug der Universitäts- und Fakultätsleitungen eingeleitet. Er will der bestehenden Allianz Genf/Lausanne und dem Zürcher Zentrum eine starke Allianz Bern/Basel entgegensetzen, weil er sich davon eine bessere Ausgangslage im erwarteten schweizweiten Verteilkampf um die Fachgebiete erhofft. Ergebnisse im Sinne von Entscheidungsgrundlagen sollen in ungefähr einem bis anderthalb Jahren vorliegen.
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat Initiativen zur Konzentration und Koordination der Spitzenmedizin ergriffen. Erste Ergebnisse liegen für den Bereich der Transplantationen vor. Die Verteilung der Aufträge im Bereich der hochspezialisierten medizinischen Dienstleistung an die verschiedenen Leistungserbringer wird ihrerseits Referenzwerte für die Schwerpunktplanung der medizinischen Fakultäten setzen.
4. Frage:
Was sind die Auswirkungen dieses Zusammengehens auf die gemeinsame regionale Spitalplanung?
Der Regierungsrat hat sich im Strategiebericht zur Spitalversorgung gegen eine gemeinsame Trägerschaft des Universitätsspitals ausgesprochen. Daher sind seine Einflussmöglichkeiten auf die strategische Ausrichtung der universitären medizinischen Dienstleistung in der Region beschränkt. Die Prüfung und Beurteilung einer Kooperation des Universitätsspitals Basel mit dem Inselspital Bern oder mit andern möglichen Partnern und die Planung einer allfälligen Umsetzung liegen nicht in seiner Kompetenz. Als Mitglied des Universitätsrates ist der Vorsteher der Bildungs- und Kulturdirektion in die strategische Ausrichtung von Lehre und Forschung einbezogen. Der Regierungsrat sieht vor, die Zusammenarbeit in der regionalen Spitalplanung durch die Schaffung einer geeigneten Struktur zur Planung und Koordination der universitären Medizin zu verbessern. Diesem Gremium obläge es, den Informationsfluss und die Möglichkeiten der Mitgestaltung des Kantons Basel-Landschaft im Bereich der universitär-medizinischen Dienstleistung zu gewährleisten.
Liestal, 2. Dezember 2003
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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