2003-199

Mit Interesse habe ich die Geschäftsberichte der Kantonsspitäler gelesen, dabei viel Wissenswertes erfahren und umfangreiches statistisches Material vorglegt bekommen. Jedoch fand ich in keinem Bericht irgendwelche Angaben über die Patientenzufriedenheit, obwohl jede Patientin und jeder Patient beim Austritt schriftlich nach der Zufriedenheit mit den ärztlichen und pflegerischen Diensteistungen befragt wird. Einzig im Geschäftsbericht der Kantonalen Psychiatrischen Dienste wird auf zwei Seiten über die Systematik einer bestimmten Methode zur Ermittlung und Auswertung der Kundenzufriedenheit referiert. Der Grundge-danke ist dabei der, dass die Kundenzufriedenheit nur dann zutreffend beurteilt werden kann, wenn auch die Kundenerwartung bekannt ist.


Auch abgesehen von dieser sinnvollen Verfeinerung geben die Patientenbefragungen gewiss Auskunft über die Qualität der Dienstleistungen eines Spitals und dürften deshalb ebenso relevant sein, wie die Angaben über Pflegetage und durchschnittliche Aufenthaltsdauer. Ich bitte deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:


Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen.



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