2003-191
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat: Erdbebensicherheit von Chemieanlagen
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Autor/in:
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Urs Hintermann, SP (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner Abt, Cahppuis, Degen, Fuchs, Halder, Helfenstein, Huggel, Jäggi, Joset, Küng, Marbet, Meschberger, Münger, Nussbaumer, Rudin, Rüegg, Schmied, Schweizer, Svoboda und Ziegler)
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Eingereicht am:
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4. September 2003
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Nr.:
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2003-191
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Recherchen der BaZ vom 5.8.03 haben ergeben, dass der Kanton Basel-Stadt die Erdbebensicherheit von Chemieanlagen ernst nimmt. Bereits 1999 wurde mit der Chemischen Industrie eine freiwillige Vereinbarung, basierend auf der Eidgenössischen Störfallverordnung, abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Firmen, die Risiken in ihren Betrieben zu analysieren und die Anlagen bis 2010 soweit möglich erbebensicher zu gestalten.
Nichts dergleichen geschieht offenbar im Kanton Basel-Landschaft. Offensichtlich ist nicht einmal bestimmt, ob das Amt für Bevölkerungsschutz oder die Bau- und Umweltschutzdirektion zuständig ist. Dies führt dazu, dass die Risiken der Bevölkerung im Falle eines Erdbebens in Baselland grösser sind, als in der Stadt. Zudem gelten für viele Firmen, die ja oft Anlagen in beiden Basel unterhalten, dass sie sich je nach Kanton für die gleichen Ereignisse und Risiken nach unterschiedlichen Standards richten müssen.
Ich ersuche deshalb den Regierungsrat,
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zusammen mit betroffenen Firmen der Chemischen Industrie unverzüglich Vereinbarungen abzuschliessen, um die Risiken abzuklären und zweckmässige Massnahmen zur Verminderung derselben (inkl. Umsetzungstermine) auszuarbeiten. So weit möglich, sollen dabei die gleichen Vorgehensweisen und Standards gelten, wie in Basel-Stadt.
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mit anderen Firmen, die ebenfalls erdbebengefährdete Anlagen betreiben, sinngemäss gleiche Vereinbarungen abzuschliessen.
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