2003-189

Wie wir der Presse entnehmen mussten, hat der Kanton Baselland bisher nichts unternommen, um Gebäude und Anlagen der chemischen Industrie auf Erdbebensicherheit überprüfen zu lassen und eine entsprechende Nachrüstung zu veranlassen (BaZ 5.8.03).


Laut Jost A. Studer, Ingenieur und Spezialist für Erdbebensicherheit - er arbeitet für die UNO, den Bund und mehrere Kantone - sind diese Massnahmen ausserordentlich sinnvoll. Die Kantone sind dazu auf Grund der Störfallverordnung verpflichtet.


Dieser Pflicht sind die Kantone Basel Stadt und Aargau schon vor Jahren nachgekommen, der Kanton Baselland hingegen bisher nicht.


Es ist ein Gebot der Verantwortung gegenüber der exponierten Bevölkerung, dass der Kanton Baselland unverzüglich aktiv wird. Die Regierung soll veranlassen, dass sämtliche Gebäude und Anlagen der chemischen Industrie überprüft werden und, falls erforderlich, von der Industrie eine entsprechende Nachrüstung verlangen.


Basel Stadt hat schon weitgehende Vorarbeit geleistet. Deshalb könnte das städtische Know-how genutzt und diese Aufgabe partnerschaftlich durchgeführt werden. Ein gemeinsames Vorgehen unseres Kantons mit den Nachbarkantonen und der ausländischen Nachbarschaft ist zweckmässig.


Wir fordern den Regierungsrat auf



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