2003-187

Es herrscht zunehmend Einigkeit darüber, dass sich der Kanton auf seine Kernaufgaben konzentrieren soll. Die Führung einer Fachstellung für Gleichstellung von Frau und Mann gehören mit Gewissheit nicht dazu.


Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist in der Verfassung verankert und anerkannt. Die Fachstelle ist ein Relikt aus einer anderen Zeit. Sie hat zudem nie aus dem ideologischen feministischem Ansatz herausgefunden, welcher ihr verwehrt wenigstens dort aktiv zu werden, wo heute wirklich noch Handlungsbedarf besteht. Dies gilt beispielsweise für das tabuisierte Wiedererstarken streng patriarchalischer Familienmodelle mit einer entsprechenden Diskriminierung der Frauen oder die mangelnde Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum. Stattdessen versucht die Fachstelle die gesamte Verwaltungstätigkeit mit ihrem feministischen Anliegen zu durchdringen, verursacht damit unnötige Kosten und verhindert optimale Lösungen und sachgerechte Personalentscheide. Gleichberechtigung ist selbstverständlich. Dazu braucht es keine Fachstelle und keine Kommission. Es ist Zeit sie abzuschaffen.


Die Fachstelle und die Kommission verursachen jährliche direkte Kosten von Fr. 500'000.-. Darüber hinaus kommen nicht erfasste indirekte Kosten (Arbeitsplätze, Mieten usw.), welche durch die Aktivitäten dieser Behörden verursacht werden. Diese Beträge können eingespart werden, ohne dass dadurch der Sache der Frau geschadet wird.


Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Fachstelle und Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann abschafft (insbesondere Streichung von §19 und 20 EG GlG nebst übrigen Gesetzesanpassungen)



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