2003-186

Im Luftreinhalteplan beider Basel wird unter 5.3. "Grundsätze für die Massnahmeplanung" auf Seite 71 festgehalten:


"Aus der Analyse der Warenströme in der Region Basel ist ersichtlich, dass der grösste Anteil der Lastwagentonnage durch den Transport von Aushub, Kies und weiterer Baumaterialien verursacht wird. Damit ist es vom Reduktionspotential her zweckmässig, die Anstrengungen zur Verlagerung von Strassentransporten auf die Bahn in erster Priorität auf diese Transportgüter auszurichten."


Der Handlungsbedarf, den Güterverkehr auf der Strasse zu minimieren und zu optimieren besteht zweifellos, weil die Emmissionen von Stickoxiden und PM 10 Feinstäuben reduziert werden müssen. Nur lässt die vorgeschlagene Massnahme jeden Tiefbaufachmann schmunzeln oder gar den Kopf schütteln. Der Bahntransport von Aushubmaterial und Kies kann allenfalls bei Grossbaustellen mit finan-ziellenVorteilen oder vertretbarem Mehraufwand realisiert werden. Für alle kleineren Bauvorhaben ist er nicht praktikabel.


Dass der Aushub und Abtransport des ausgehobenen Materials, das heutzutage über immer längere Strecken transportiert wird, ein massiver Negativaspekt in der Oekobilanz eines Hausbaus darstellt, ist längst bekannt. (Nebenbemerkung: Wie sieht es diesbezüglich wohl mit den in die Erde verbauten Bürohäusern des Projektes "Futuro" aus?) Aus diesen Ueberlegungen ist es sinnvoll, den Aushub eines Gebäudes zu minimieren oder gar ganz wegzulassen. Damit würde aber der Bauherr oder die Baufrau freiwillig auf möglichen Baukubus verzichten.


Um einen Anreiz zu oekologisch vorteilhaftem Bauen zu geben, beantrage ich, das Baugesetz dahingehend zu revidieren, dass, wer auf die Unterkellerung eines Gebäudes verzichtet, in Industrie- und Gewerbezonen höher bauen darf, bzw in Wohnzonen eine höhere Nutzung im Sinne des verdichteten Bauens zugestanden erhält. Damit würde ein Anreiz geschaffen, weniger in die Tiefe zu bauen und so die Schadstoffbelastung durch Baumaschinen und Lastwagenfahrten zu verringern. Ich ersuche den Regierungsrat, dem Landrat eine entsprechende Aenderung des Baugesetzes vorzulegen.



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