2003-322


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 16. Oktober 1997 die Standesinitiative zur gesetzlichen Neuregelung von Cannabisprodukten an die Schweizerische Bundesversammlung verabschiedet. Seither haben sich die Voraussetzungen und Verhältnisse, unter denen die Standesinitiative formuliert wurde, entscheidend geändert. Aufgrund neuerer Erkenntnisse sind die schädlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums weit schwer wiegender als damals anzunehmen war. Unter anderem ist der THC-Gehalt der Cannabis-Produkte heute um ein Vielfaches höher als vor sechs Jahren, als der Landrat die Standesinitiative beschlossen hatte. Auch zeigte sich, dass - nicht allein in unserem Kanton - die Zahl der jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabisprodukten in den letzten Jahren steil angestiegen ist. Dies verursachte gravierende Probleme insbesondere im Bereich der Schule und Berufsausbildung, aber auch im familiären Bereich. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage ist ein anderer Weg in der Drogenpolitik einzuschlagen, als er in der Standesinitiative vorgeschlagen wurde.

Die tiefe Sorge um die Gesundheit und die persönliche Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen bewog die grosse Mehrheit des Landrates, am 27. November 2003 mit der Überweisung der Motion 2003-255 betreffend Rückzug der Standesinitiative zur gesetzlichen Neuregelung von Cannabisprodukten ein Zeichen der Verantwortung zu setzen. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine kurze Vorlage über den Rückzug der Standesinitiative zu unterbreiten.


Gestützt darauf beantragt der Regierungsrat dem Landrat, wie folgt zu beschliessen:


Liestal, 16. Dezember 2003


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
Motion 2003-255 von Dieter Völlmin (30. Oktober 2003) betreffend Rückzug der Standesinitiative zur gesetzlichen Neuregelung von Cannabisprodukten



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