2003-315
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Eva Chappuis: Nacht- und Sonntagsarbeit
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Autor/in:
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Eva Chappuis, SP Fraktion
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Eingereicht am:
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10. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-315
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Das KIGA ist Bewilligungsinstanz für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erfolgt bei uns keine Publikation der erteilten Bewilligungen. Es besteht somit keine öffentliche Kontrolle über das Ausmass der bewilligten Nacht- und Sonn-tagsarbeit. Das bestehende Beschwerderecht von Organisationen der Arbeitnehmenden wird faktisch ausgehöhlt. Die Macht des Stärkeren versetzt Arbeitgebende in die Lage, einzelne Arbeitnehmende zu Nacht- oder Sonntagsarbeit zu zwingen (drohender Arbeitsplatzverlust).
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Wie interpretiert der Regierungsrat den Begriff des "dringenden Bedürfnisses"?
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2.
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Wie wird vor der Erteilung einer Bewilligung überprüft, ob ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen oder allenfalls nur behauptet ist?
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3.
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Wie wird überprüft, ob erteilte Bewilligungen hinsichtlich der Arbeitsprozesse, der Zahl von involvierten Arbeitnehmenden, der Gewährung von Lohnzuschlägen usw. korrekt umgesetzt werden?
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4.
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Wie viele Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive für vorübergehende Sonntagsarbeit wurden im Jahre 2003 insgesamt vom KIGA erteilt?
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5.
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Wie viele Betriebe kamen 2003 in den Genuss von Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit?
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6.
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Wie hoch ist die Zahl der Personen (wenn möglich getrennt nach Geschlecht), für die 2003 vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit bewilligt wurde?
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7.
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Für welche Dauer (Anzahl Nächte) werden Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit erteilt? (Hier interessieren die häufigste, die durchschnittliche und die maximale Dauer.)
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8.
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Gedenkt der Regierungsrat, in Zukunft erteilte Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit in geeigneter Weise zu publizieren (z.B. via Internet)?
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Wenn nein, wie begründet er den Verzicht auf Publikation?
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